Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge
Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Rente reicht nicht aus. Arbeitnehmer müssen selbst aktiv werden und zusätzlich vorsorgen.
- Als Arbeitnehmer können Sie Ihren Teil dazu beitragen und sich gleichzeitig als verantwortungsbewusster Arbeitgeber positionieren.
- Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) erweist sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen als vorteilhaft und sinnvoll.
- Die Vorteile der Zusatzrente überwiegen für beide Seiten.
Die betriebliche Altersvorsorge ist sinnvoll – vor allem in Zeiten des demografischen Wandels. Arbeitgeber mit Verantwortungsbewusstsein überzeugen ihre Mitarbeiter am besten mit diesem Modell. Die betriebliche Altersvorsorge ist das effektivste Instrument, um gutes Personal zu finden und zu binden. Und das ist noch nicht alles. Die Zusatzrente beinhaltet weitere Vorteile und Gestaltungsfreiräume. Auch für den Arbeitnehmer ist die bAV eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente und anderen Vorsorgeformen. Sie garantiert ihm eine finanziell abgesicherte Zukunft im Ruhestand.
Im Folgenden möchte ich die Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitgeber aufzeigen
Vorteile der bAV
Steuerliche Vorteile und Sozialabgabenersparnis
Selbstverständlich können Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden, sofern das Unternehmen als Arbeitgeber fungiert. Eine Senkung der Steuerlast des Unternehmens sowie eine Reduktion der finanziellen Belastung sind die Folge. Des Weiteren sind Beiträge zur bAV in der Regel sozialversicherungsfrei. Dies impliziert, dass der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge auf die eingezahlten Beträge entrichten muss. Auf diese Weise lassen sich Einsparungen für das Unternehmen generieren.
Die Nachteile der bAV für den Arbeitgeber
Einstandspflicht:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die zugesagten Leistungen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfüllt werden – unabhängig von der finanziellen Situation des Unternehmens oder des Versorgungsträgers. Diese Einstandspflicht kann für Arbeitgeber verschiedene Nachteile mit sich bringen: Das umfasst unter anderem die Auswahl und Verwaltung von Versicherungsanbietern, die Kommunikation mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften. Deshalb sollten Sie die bAV-Systeme unbedingt digitalisieren und sich von einem Experten beraten lassen.
Eine Versorgungsordnung ist unerlässlich.
Die deutsche Gesetzgebung ist sehr arbeitnehmerfreundlich. Das gilt auch für die betriebliche Altersvorsorge. Als Arbeitgeber sollte man seine Rechte unbedingt wahrnehmen. Eine Versorgungsordnung ist dafür das Mittel der Wahl.
Nicht jedes Unternehmen braucht eine Versorgungsordnung. Für kleine Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern ist eine Versorgungsordnung nicht notwendig. Sie können mit jedem Mitarbeiter individuelle Regelungen treffen.
Für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern sowie für expandierende Unternehmen ist die Einführung einer Versorgungsordnung empfehlenswert. Der wesentliche Vorteil einer Versorgungsordnung besteht in der Möglichkeit, die Regelungen zur Betriebsrente für alle Mitarbeiter in pauschalierter Form zu vereinbaren.
Zudem kann auf Änderungen in der Betriebsrente mittels eines Nachtrags im Regelwerk reagiert werden. Folglich werden etwaige Anpassungen unmittelbar für sämtliche Mitarbeiter umgesetzt.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet Arbeitnehmern eine Vielzahl von Vorteilen. Daher ist es empfehlenswert, dass Ihre Arbeitnehmer sich frühzeitig mit dem Thema der zusätzlichen Altersvorsorge auseinandersetzen. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) stellt für Arbeitnehmer eine exzellente Möglichkeit dar, über den Arbeitgeber zusätzlich zur gesetzlichen Rente für das Rentenalter vorzusorgen und die Rentenlücke zu schließen.
Steuervorteile und Sozialabgabenersparnis
Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) werden aus dem Bruttoeinkommen entrichtet und unterliegen in der Ansparphase in der Regel nicht der Steuerpflicht. Dies impliziert, dass die eingezahlten Beträge nicht unmittelbar der Besteuerung unterliegen, sondern erst bei Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge der nachgelagerten Besteuerung unterworfen werden. Des Weiteren sind Beiträge zur bAV in der Regel sozialversicherungsfrei. Dies impliziert, dass Arbeitnehmer auf die eingezahlten Beträge keine Sozialversicherungsbeiträge leisten müssen.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent zu leisten, sofern durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben eingespart werden. Es ist zu beobachten, dass zahlreiche Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeiter über den gesetzlich festgelegten Mindeststandard hinaus fördern.
Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind für Arbeitnehmer durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) garantiert, sodass eine gewisse Sicherheit bezüglich der Beiträge gewährleistet ist. Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) regelt die betriebliche Altersversorgung in Deutschland und gewährleistet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Einschränkungen Anspruch auf eine betriebliche Altersrente haben, die ihnen während ihres Arbeitslebens und im Ruhestand zugutekommt.
Die betriebliche Altersversorgung als
Sozialleistung des Arbeitgebers
Selbstverständlich besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, über den gesetzlich festgelegten Mindeststandard hinaus zu fördern. Dies kann beispielsweise in Form einer Umwandlung vermögenswirksamer Leistungen in altersvorsorgewirksame Leistungen erfolgen. Diese fließen folglich auch steuer- und sozialabgabenfrei in den bAV-Vertrag. In diesem Kontext kann die Basisrente nicht mithalten.
Verschiedene Auszahlungsmöglichkeiten
Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge besteht für Betriebsrentner die Möglichkeit, bei der Auszahlung selbst zu entscheiden, ob sie eine lebenslange Rente, eine einmalige Kapitalauszahlung oder eine Teilkapitalisierung präferieren. Des Weiteren besteht bei der Unterstützungskasse die Option einer Tranchen-Auszahlung, abhängig vom gewählten Modell.
Der Arbeitgeber ist gemäß der Einstandspflicht dazu verpflichtet, für die Erfüllung der zugesagten Leistungen einzustehen. Andere Formen der privaten Altersvorsorge, beispielsweise die sogenannte Rürup-Rente, weisen diese Sicherheit nicht auf, was einen entscheidenden Nachteil darstellt.
Im Rahmen der Einkommenssicherung besteht selbstverständlich die Möglichkeit, die betriebliche Altersversorgung (bAV) mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) zu kombinieren. Es sei darauf hingewiesen, dass die Auszahlung im Falle einer Berufsunfähigkeit mit einer Steuerlast verbunden ist. Zusätzlich sind Beiträge für die Pflege- und Krankenversicherung zu berücksichtigen.
Die Nachteile der bAV für den Arbeitnehmer sind wie folgt zu nennen:
- Ein begrenztes Mitspracherecht des Arbeitnehmers ist zu konstatieren, da der Arbeitgeber den Durchführungsweg, den Produktanbieter sowie den Tarif des Produktanbieters wählt.
- Im Rentenbezug ist eine Versteuerung der betrieblichen Altersvorsorge in Höhe von 100 Prozent erforderlich. Weiterführende Informationen zu den Abgaben der bAV finden Sie hier.
- Ein weiterer Nachteil ist in der geringeren Investmentchance zu sehen. Im Rahmen der Einstandspflicht übernimmt der Arbeitgeber die Haftung für die Erfüllung der zugesagten Leistungen. Die betriebliche Altersversorgung kann niemals ein vollumfängliches Investmentprodukt sein. Allerdings besteht die Möglichkeit, ein performancestarkes Produkt mit einer niedrigen Bruttobeitragsgarantie, einem geeigneten Investmentportfolio und der Option, dass ein großer Teil des Kapitals auch im Investment ankommt, zu konzipieren.
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