Unterstützungskasse

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Unterstützungskasse stellt einen der sechs Wege dar, über den der Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) umsetzen kann.Ein klarer Vorteil dieses Weges ist, dass hier auch sehr hohe Beiträge steuerfrei eingezahlt werden können.
  • Die Unterstützungskasse ist die ideale Absicherungsmöglichkeit für Führungskräfte im Unternehmen.
  • Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Unterstützungskasse als Ergänzung zur Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) anzubieten. Ein weiterer Vorteil für Unternehmen ist: Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, alte Direktzusagen über eine Unterstützungskasse ausfinanzieren zu lassen.

Ich erkläre Ihnen jetzt, was eine
Unterstützungskasse ist:

Die Unterstützungskasse ist der älteste und beste Weg, um eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Unterstützungskassen sind eigenständige Versorgungseinrichtungen, die mit dem klaren Ziel gegründet wurden, die betriebliche Altersvorsorge abzubilden – entweder von einer Versicherungsgesellschaft oder einem Unternehmen. In den meisten Fällen haben sie die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eines eingetragenen Vereins oder einer Stiftung. Sie sind in den verschiedensten Unternehmen in unterschiedlichsten Ausprägungen anzutreffen.

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Hohe Beiträge können steuerfrei umgewandelt werden. Dadurch können sich auch Spitzenverdiener sinnvoll für das Alter absichern.
  • Ein sozialversicherungsfreies Sparen bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze Renten West ist auch parallel zur Direktversicherung möglich.
  • Es fallen gewöhnlich keine hohen Gebühren oder Vertriebskosten an.
  • Moderne Varianten der Unterstützungskasse ermöglichen die Generierung hoher Renditen und Rentenleistungen.

Nachteile für Arbeitnehmer:

  • Die Unterstützungskasse ist eine relativ unflexible Form der betrieblichen Altersversorgung, da der Arbeitgeber diese oft nicht zum neuen Arbeitgeber mitnehmen kann.
  • Eine private Weiterführung ist nicht möglich.
  • Eine Reduktion der Beitragszahlungen ist nicht oder lediglich unter erschwerten Bedingungen realisierbar.
  • Die UK ist nicht für flexible Anlagen geeignet.
  • Die UK ist ohne Versicherungsrückdeckung kompliziert.

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Arbeitgeber können je nach Gestaltung der Unterstützungskasse auf eine Versicherung verzichten.
  • Die UK stellt eine exzellente Möglichkeit dar, Führungskräfte dauerhaft an das Unternehmen zu binden. Der Arbeitgeber spart bei Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers Sozialabgaben.
  • Die rückgedeckte Form der Unterstützungskasse hat keinen Einfluss auf die Bilanz.

Nachteile für Arbeitgeber:

  • Es besteht die Verpflichtung zur Leistung von Beiträgen zum Pensions-Sicherungs-Verein. Einzahlungen des Arbeitgebers müssen gleichbleiben oder erhöht werden, damit sie als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden können.

Formen der Unterstützungskasse

Im Rahmen der Kapitalanlage genießen Unterstützungskassen einen hohen Grad an Freiheit, da sie nicht der Versicherungsaufsicht unterliegen. Dies stellt einen wesentlichen Vorteil dieses Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung dar. Unternehmen sollten die aktive Mitgestaltung der Kapitalanlage als wesentlichen Bestandteil ihrer strategischen Ausrichtung betrachten.

Pauschaldotierte Unterstützungskasse

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse, auch als Reservepolster-Unterstützungskasse bezeichnet, stellt die ursprüngliche Form der Unterstützungskasse dar. Als rechtlich selbstständige und innenfinanzierte Versorgungseinrichtung generiert sie ihre Finanzmittel ausschließlich aus den Zahlungen der ihr angeschlossenen Arbeitgeber. Die Bildung von Rücklagen stellt ein wesentliches Element der pauschaldotierten Unterstützungskasse dar, welches der Sicherstellung der Erfüllung der Vorsorgezusage dient.

Die gesetzliche Begrenzung des Kassenvermögens führt dazu, dass die pauschaldotierte Unterstützungskasse – je nach Gestaltung – oftmals nicht ausreichend Kapital für die gesamten Verpflichtungen vorhalten kann. Das Risiko einer Nachfinanzierung ist daher immer gegeben. Dieses Modell ist äußerst spannend, erfordert jedoch professionelle Beratung und Betreuung.

Rückgedeckte Unterstützungskasse

Im Rahmen der rückgedeckten Unterstützungskasse erfolgt eine Übertragung der Vorsorgeverpflichtung seitens des Arbeitgebers an die Unterstützungskasse. Diese wird durch den Arbeitgeber vollständig (kongruent) über Rückdeckungsversicherungen eines Versicherungsunternehmens abgesichert. Der Arbeitgeber entrichtet Beiträge an die Unterstützungskasse, welche zur Absicherung des Arbeitnehmers einen Vertrag mit einem Rentenversicherer abschließt. Im Falle der Leistungsfälligkeit erfolgt die Rentenzahlung durch die Unterstützungskasse. Dies bietet Unternehmen den entscheidenden Vorteil einer größeren Sicherheit. Ein weiterer Vorteil dieser Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV) besteht darin, dass bilanzneutral ist.

Eine Unterstützungskasse bietet Ihnen die Möglichkeit, neben der Altersvorsorge auch eine Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung einzuschließen. Durch die Einbindung einer rückgedeckten Versicherung stellt der Arbeitgeber in der Regel sicher, dass kein Nachfinanzierungsrisiko besteht.

Ich erkläre Ihnen jetzt, wie die
Unterstützungskasse funktioniert.

Die Unterstützungskasse selbst gibt kein Versorgungsversprechen gegenüber den Arbeitnehmern ab; diese Verpflichtung obliegt vielmehr dem Arbeitgeber. Die Verantwortung für die Gewährleistung der zugesagten Rentenleistung obliegt dem Arbeitgeber. Für die Arbeitnehmer ergeben sich daraus keinerlei weitere Konsequenzen. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse besteht für den Arbeitgeber die Sicherheit, dass das kooperierende Versicherungsunternehmen die Versorgungszusagen erfüllt.

Was bei einem Arbeitgeberwechsel geschieht

Die Unterstützungskasse stellt eine relativ unflexible Form der betrieblichen Altersvorsorge dar, die in der Praxis häufig nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen auf einen neuen Arbeitgeber übertragbar ist. Sofern das aufnehmende Unternehmen derselben Branche angehört oder zufällig mit derselben Unterstützungskasse zusammenarbeitet, kann eine Übernahme unter Umständen in Form einer rückgedeckten Unterstützungskasse erfolgen. Im Falle einer pauschaldotierten Unterstützungskasse ist die Kasse hingegen einem bestimmten Unternehmen zugeordnet. Eine Übertragung ist folglich in der Regel ausgeschlossen. Eine private Weiterführung oder Kündigung ist ebenfalls nicht möglich. Die Ansprüche auf Leistungen bleiben jedoch selbstverständlich bestehen. Bis zum Eintritt in das Rentenalter ist die Versorgung beitragsfrei.

Sie können unbegrenzt steuerfreie Einzahlungen leisten.

Als Arbeitnehmer haben Sie die Möglichkeit, die Beiträge zur Entgeltumwandlung selbstständig zu leisten. Des Weiteren besteht für den Arbeitgeber die Option, seinem Arbeitnehmer eine rein arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung (bAV) anzubieten oder die Zusatzrente zu bezuschussen. Die Entgeltumwandlung unterliegt einer staatlichen Förderung, deren Garantie gesetzlich verankert ist. Die Beiträge werden direkt vom Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers abgezogen, sodass für diesen keine Steuer- und Abgabenpflicht besteht.

Ein wesentlicher Vorteil der Unterstützungskasse besteht darin, dass die Höhe des monatlichen Beitrags irrelevant ist, da dieser in jedem Fall steuerfrei bleibt. Andere Durchführungswege, wie beispielsweise die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds, können in dieser Hinsicht nicht mithalten. Bei diesen sind Beiträge lediglich bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerbefreit. Des Weiteren ist der reguläre Beitrag von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialabgabenfrei.

Nachgelagerte Besteuerung

Auch beim Durchführungsweg Unterstützungskasse unterliegen Arbeitnehmer bei Auszahlung im Alter der Steuer- und Sozialabgabenpflicht auf die Rente. Für Gutverdiener ist der Steuervorteil in jedem Fall von Vorteil, da der persönliche Steuersatz im Rentenalter wesentlich geringer ist als im Berufsleben.

Unterstützungskasse als Ergänzung zur Direktversicherung

Den Arbeitnehmern steht es frei, neben einer Versorgung über eine Unterstützungskasse auch eine Direktversicherung abzuschließen, sofern der Arbeitgeber dies zulässt. Dies ermöglicht dem Arbeitnehmer, die Sozialabgabenersparnis bis zu den gesetzlichen Grenzen kumulativ sogar zweimal auszunutzen.

Die Unterstützungskasse leistet Folgendes:

In Bezug auf die Ausgestaltung der Unterstützungskasse bestehen für den Arbeitgeber vielfältige Möglichkeiten. In Konsequenz dessen sind die nachfolgenden Aussagen nicht für alle Varianten gleichermaßen gültig.

Die Auszahlung erfolgt als Betriebsrente oder als einmalige Kapitalauszahlung.

Im Falle einer Einmalauszahlung des angesparten Kapitals besteht die Möglichkeit, die sogenannte Fünftelungsregelung zu nutzen, um die Steuerlast zu reduzieren. Im Rahmen dieses Verfahrens erfolgt eine virtuelle Division der Auszahlungssumme durch fünf, wodurch sich ein niedrigerer Steuersatz ergibt. Im Anschluss erfolgt eine Multiplikation der auf den reduzierten Betrag entfallenden Steuer mit dem Faktor fünf. Diese Vorgehensweise führt zu einer Reduktion der Gesamtsteuerlast auf die Auszahlung.

Zusätzliche Leistungen

Als Kunde einer an einen großen Versicherer angebundenen Unterstützungskasse besteht selbstverständlich die Möglichkeit, Zusatzleistungen in Anspruch zu nehmen. Zu den Zusatzleistungen zählt unter anderem eine Berufsunfähigkeitsversicherung sowie eine Hinterbliebenenabsicherung. Im Falle einer vereinbarten Hinterbliebenenversorgung ist sichergestellt, dass die Rente oder eine Kapitalleistung im Falle des vorzeitigen Ablebens des Versicherten an die nächsten Angehörigen ausgezahlt wird. Der Zusatzbaustein der Berufsunfähigkeitsversicherung eröffnet Ihnen die Option, entweder eine Berufsunfähigkeitsrente zu beziehen oder im Falle einer Berufsunfähigkeit eine Beitragsbefreiung zu vereinbaren.

Die Einsatzgebiete der Unterstützungskasse

Typische Einsatzgebiete der Unterstützungskasse sind:

  • Die Geschäftsführerversorgung ist ein wichtiger Bestandteil der Unterstützungskasse. Die hohe Dotierungsmöglichkeit als Ersatzleistung für sozialversicherungsfreie Geschäftsführer ist ein entscheidender Vorteil der Unterstützungskasse. Für Geschäftsführer, die nicht in die Sozialversicherung einzahlen, ist dieser Durchführungsweg der bAV die ideale Möglichkeit, die gesetzliche Rente zu ersetzen.
  • Die Versorgung von Leistungsträgern ist ein weiteres Einsatzgebiet der Unterstützungskasse, das es zu berücksichtigen gilt. Das heißt: Besser- und Topverdiener, bei denen der Rahmen der Direktversicherung aufgrund ihres hohen Gehalts nicht ausreicht, sind hier genau richtig.
  • Die Unterstützungskasse ist die ideale Wahl für Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern bei der Entgeltumwandlung etwas beisteuern und ihre Arbeitgeberleistung verdeutlichen möchten.
  • Die Ausfinanzierung von alten Pensionsverpflichtungen ist ein weiteres Argument für die Unterstützungskasse. Die Unterstützungskasse ist die ideale Lösung für Arbeitgeber, die alte Pensionsverpflichtungen, die nicht ausreichend finanziert sind, ausfinanzieren möchten.

Die Unterstützungskasse stellt eine ideale Form der betrieblichen Altersvorsorge für Führungskräfte dar. Denn hier besteht die Möglichkeit, Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei einzuzahlen. Folglich kann die Unterstützungskasse als ideale Wahl für Gut- und Spitzenverdiener bezeichnet werden. Gerade in dieser Gruppe kann es aufgrund des hohen Gehalts zu einer signifikanten Lücke in der Altersversorgung kommen, die durch diese Form der betrieblichen Altersvorsorge geschlossen werden kann. Die Unterstützungskasse ist das Mittel der Wahl, um Führungspersonal an das Unternehmen zu binden. In der Praxis wird diese sehr oft für Geschäftsführer-, Vorstands- und Managementversorgungen eingesetzt.

Produktmodelle mit Renditeleistungen

Die Unterstützungskasse kann auch ein sehr statisches Produkt sein. Doch es gibt auch Produktmodelle, bei denen 40 Prozent mehr Rentenleistungen entstehen.

Unter Berücksichtigung der geltenden Rechtslage, einer durchdachten Gestaltung sowie der Nutzung von Versicherungsgarantien bei gleichzeitiger Ausschöpfung von Investmentmöglichkeiten innerhalb der Unterstützungskasse besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit, einen echten Performer zu nutzen. Dies eröffnet insbesondere in Zeiten niedriger Zinsen und der Schwäche der gesetzlichen Rentenversicherung vielversprechende Möglichkeiten. Die Unterstützungskasse ermöglicht es Arbeitgebern, ein Produkt mit einer erstklassigen Rentenleistung anzubieten. Den Arbeitnehmern steht es frei, sich ihre Versorgung in Raten auszahlen zu lassen oder eine Einmalzahlung als Kapital zu beziehen.

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