Betriebliche Altersvorsorge

Das Wichtigste in Kürze

  • Unternehmen müssen sich heute mehr denn je von der Konkurrenz abheben, um die besten Talente im heutigen Fachkräftemangel für sich zu gewinnen
  • Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine effektive Maßnahme, um Mitarbeiter zu gewinnen und zu binden.
  • Eine Verpflichtung zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) besteht nicht. Jedoch besteht seit dem 01. Januar 2002 ein Anspruch der Arbeitnehmer auf die Nutzung der Entgeltumwandlung.
  • In Bezug auf die Durchführung des betrieblichen Systems zur Altersversorgung liegt die Entscheidungsgewalt über den Durchführungsweg, den Tarif sowie die Wahl des Beraters beim Arbeitgeber.
  • Wir sind die Experten für betriebliche Altersvorsorge und stehen Ihnen als professionelle Berater bei der Neueinrichtung oder Optimierung Ihres Versorgungssystems zur Seite.

Sie möchten wissen, was eine betriebliche Altersvorsorge ist?

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte haben gemäß den geltenden Regelungen über ihren Arbeitgeber Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) im Rahmen der sogenannten Entgeltumwandlung. Der Arbeitnehmer zahlt einen Teil seines Bruttogehalts in die angebotene Form der bAV-Durchführung ein und profitiert in der Folge von reduzierten Steuer- und Sozialabgaben. Im Verlauf des Arbeitsverhältnisses akkumuliert sich folglich ein durch den Staat gefördertes Vermögen, welches dem Arbeitnehmer mit Renteneintritt zur Verfügung gestellt wird.

Die betriebliche Altersversorgung zahlt in erster Linie eine lebenslange Rente oder ein einmaliges Kapital im Alter. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen in die betriebliche Altersversorgung mit einzuschließen. Mit Erteilung einer bAV-Zusage an einen Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber gemäß BetrAVG dazu verpflichtet, diese zu erfüllen (Einstandspflicht). Eine Ausnahme bildet die reine Beitragszusage innerhalb des Sozialpartnermodells.

Welche Kriterien sind bei einer betrieblichen
Altersvorsorge von Relevanz?

1. Der gewählte Durchführungsweg definiert die Rahmenbedingungen und die Möglichkeit der Zusatzrente.

Dabei stellt sich die Frage, in welchem Umfang Investitionen getätigt werden sollen. Wie erfolgt die Auszahlung? Wie gestaltet sich die steuerliche Behandlung? Es ist zu eruieren, ob das Produkt auf einen neuen Arbeitgeber übertragbar ist.

Ein wesentlicher Vorteil von Kollektivverträgen gegenüber Individualverträgen besteht in der Möglichkeit, Rabatte auszuhandeln. Im Gegensatz zu Individualverträgen, die Verwaltungs-, Provisions- und Einrichtungskosten enthalten können, können Arbeitgeber bei Kollektivverträgen Rabatte aushandeln.
 

2. Eine gut konzipierte bAV ist haftungsneutral

Die betriebliche Altersvorsorge muss nicht mit einem hohen Haftungsrisiko verbunden sein, sie kann sogar mit einem geringen Haftungsrisiko einhergehen. Dazu ist die Hinzuziehung eines Experten als Berater erforderlich, der in engem Austausch mit einer Kanzlei steht, die über die übliche Rechtsberatung hinaus über Expertise im Bereich der Betriebsrente und Benefit-Systeme verfügt.

3. Kommunikation als Erfolgsgarant

Die gesetzliche Rente wird nicht mehr ausreichen, um den Lebensstandard zu sichern und sich vor Altersarmut zu schützen. Die Akzeptanz der Belegschaft für die Einführung einer Betriebsrente ist ein wesentlicher Faktor für deren Erfolg. Die Mitarbeiter müssen die Möglichkeit erkennen, durch diese Maßnahme dem Problem der unzureichenden gesetzlichen Rente entgegenzuwirken. Ein professioneller Berater kann die Belegschaft informieren, die Personalabteilung unterstützen und eine adäquate Betreuung der bAV gewährleisten.

4. Die Digitalisierung ist auch in der bAV angekommen

Die Digitalisierung der betrieblichen Altersvorsorge führt zu einer grundlegenden Veränderung der Verwaltung und des Zugangs zu Altersvorsorgeplänen. Sie vereinfacht Prozesse, erhöht die Transparenz und ermöglicht eine individuelle Anpassung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für Arbeitgeber resultiert hieraus eine effizientere Handhabung sowie die Möglichkeit von Kosteneinsparungen im Rahmen der Verwaltung der bAV. Gleichzeitig wird die Kommunikation zwischen allen Beteiligten durch den Einsatz digitaler Software erleichtert. Dennoch kann die Digitalisierung keine professionelle Beratung ersetzen, auch nicht in Zeiten von Chatbots und künstlicher Intelligenz.

Die Produkte der betrieblichen Altersversorgung (BAV) können eine attraktive Rendite aufweisen. Bei einem Tarif ist die Anlageseite von besonderem Interesse. In den aus der Mode gekommenen Garantietarifen beispielsweise wird nicht ersichtlich, wie der Versicherer investiert. Der Großteil der finanziellen Mittel wird in einen Deckungsstock oder in einen dreitopfigen Hybrid mit einem geringen Anteil an tatsächlichem Investment investiert. Gegenwärtig werden transparente Produkte offeriert, welche eine Investmentquote von bis zu 100 Prozent am Kapitalmarkt erfüllen. Auch in einem innovativen Produkt sind seitens des Versicherers gewisse Garantien abzubilden. Ein Anteil des Kapitals wird stets in einer gesicherten Anlage, einer Sicherung durch ein Derivat oder ein ähnliches Instrument angelegt werden. Dennoch können Investmentprodukte die Inflation übertreffen.

Die gesetzlichen Grundlagen der bAV

Gibt es eine bAV-Pflicht?

Seit dem 01. Januar 2002 ist gemäß dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) allen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern ein Anrecht auf die Nutzung einer Entgeltumwandlung eingeräumt. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer per Gesetz das Recht haben, eine Entgeltumwandlung zu verlangen. In der Regel partizipieren sie zudem an der Förderung gemäß Betriebsrentenstärkungsgesetz (kurz: BRSG).

Die Finanzbranche interpretiert das Recht auf betriebliche Altersversorgung (bAV) häufig als Arbeitgeberpflicht zur bAV. Diese Annahme ist jedoch nicht korrekt. Diese Annahme ist jedoch unzutreffend. Eine Verpflichtung der Arbeitgeber, eine betriebliche Altersversorgung anzubieten, besteht nicht, sofern nicht ein Tarifvertrag etwas anderes bestimmt. Dennoch erscheint die Einführung einer geregelten Zusatzrente sinnvoll. Dies ermöglicht Ihnen, das Recht Ihrer Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung sowohl zu befriedigen als auch zu begrenzen.

Ich erkläre Ihnen jetzt, was das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist.

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wurde eine umfassende Reform der betrieblichen Altersvorsorge vorgenommen. In der Konsequenz partizipieren insbesondere Mitarbeiter kleinerer und mittelgroßer Betriebe sowie Geringverdiener in vermehrtem Maße an der Zusatzrente. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist seit dem 01. Januar 2018 in Kraft.
Seit dem 01. Januar 2022 besteht für Arbeitgeber die Verpflichtung, jede Entgeltumwandlung unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen mit mindestens 15 Prozent des Umwandlungsbetrags in Form eines Arbeitgeberzuschusses zu fördern.

Des Weiteren werden Sozialabgaben eingespart. Das zugrundeliegende Gesetz (BRSG) statuiert unmissverständlich, dass der Arbeitgeber die Sozialabgabenersparnis bei der Entgeltumwandlung an den Arbeitnehmer weiterzugeben hat.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz findet ausschließlich auf die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds Anwendung, wobei sich dies ausschließlich auf die Entgeltumwandlung bezieht. Unterstützungskassen werden vom Gesetzgeber nicht erfasst.
Die deutsche Tarifautonomie erlaubt den Tarifparteien, auch von Gesetzen abzuweichen, beispielsweise von der Förderung der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Nach aktuellem Kenntnisstand ist die Förderung des BRSG nicht Teil der Metall-Tarifverträge (Stand März 2024). Die Auswirkungen geänderter Bestimmungen des BRSG auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Ihrem Unternehmen sind nicht in jedem Fall unmittelbar evident. Für weiterführende Beratungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sie möchten wissen, was eine Versorgungsordnung ist
und ob es eine Pflicht dazu gibt?

Eine Versorgungsordnung ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, in der die Spielregeln zur betrieblichen Altersvorsorge und gegebenenfalls auch weitere betriebliche Benefits wie die betriebliche Krankenversicherung oder die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung geregelt sind. In Unternehmen mit Betriebsrat wird häufig auch eine gemeinsame Regelung über eine Betriebsvereinbarung getroffen.

Es sei darauf verwiesen, dass entgegen abweichender Diskussionen und auch entgegen der Auffassung einiger, die das novellierte Nachweisgesetz anders interpretieren, keine Pflicht zu einer Versorgungsordnung besteht. Dennoch möchten wir Ihnen eine Empfehlung aussprechen. Dies betrifft insbesondere alle arbeitgeberfinanzierten Modelle, wie etwa die Regelung der Entgeltumwandlung für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten.

Einstandspflicht in der betrieblichen Altersvorsorge

Als Arbeitgeber stehen Sie für die Erfüllung der zugesagten Leistungen ein – ganz gleich, ob diese von Ihnen oder Ihrem Arbeitnehmer finanziert wurden (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG). Die Einstandspflicht des Arbeitgebers gilt ohne Ausnahme für die betriebliche Altersvorsorge.
Das BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung) statuiert unmissverständlich, dass in letzter Instanz stets der Arbeitgeber für die Erfüllung der bAV einzustehen hat.

Sie können diese Pflicht und die damit einhergehende Haftung aber maßgeblich begrenzen, indem Sie die richtige Auswahl von Versicherung/Produkt, Tarif, Garantien und Anlage treffen und zudem durch einen bAV-Berater und Makler beraten werden.
So wird die Haftung für Beratung und Produktauswahl auf einen externen Dritten ausgelagert. Gleichzeitig muss – bei richtiger Gestaltung – der Versicherer primär für die Erfüllung der bAV haften. Wenn Sie die bAV richtig konzeptionieren, Produktgeber, Durchführungsweg und Tarif sorgfältig auswählen, ist Ihre Haftung maßgeblich begrenzt. Sie können diese auf ein gesetzlich nicht abdingbares Minimum reduzieren.

Sie wollen wissen, welche Vorteile die betriebliche Altersvorsorge bietet?

Die betriebliche Altersvorsorge ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen sinnvoll. Arbeitnehmer erhalten eine zusätzliche, sichere Einkommensquelle im Ruhestand und profitieren von staatlichen Förderungen und Steuervorteilen. Arbeitgeber können damit ganz einfach attraktive Zusatzleistungen bieten, Mitarbeiterbindung stärken und langfristige Planungssicherheit gewinnen. Die bAV ist eine Win-win-Situation für beide Seiten.

Ich zeige Ihnen jetzt die verschiedenen
Durchführungswege in der bAV.

Die Auswahl des Durchführungswegs ist ein entscheidender Schritt, der maßgeblich bestimmt, wie effektiv und flexibel Ihre Altersvorsorge ist.

Direktversicherung

Unter allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) nimmt die Direktversicherung eine herausragende Stellung ein. In keinem anderen Durchführungsweg sind die Handhabung, Flexibilität und der rechtliche Rahmen so umfassend geklärt wie hier.

Mehr zur Direktversicherung

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist ein externer Versorgungsträger. Es gibt zwei Arten von Unterstützungskassen: die kongruent rückgedeckte und die pauschaldotierte. In der Regel investiert die Direktversicherung in Versicherungsprodukte. Die zweite Variante wird in der Regel von Unternehmen innenfinanziert. Diesen Durchführungsweg nutzen Unternehmen zu Recht häufig für Geschäftsführer- und Managementversorgungen.

Mehr zur Unterstützungskasse

Pensionskasse

Pensionskassen sind eigenständige Unternehmen, die von einem oder mehreren Arbeitgebern oder einer Versicherungsgesellschaft getragen werden. Sie bieten eine ähnliche Funktionalität wie die Direktversicherung.

Mehr zur Pensionskasse

Pensionsfonds

Pensionsfonds stellen ebenfalls eigenständige Versorgungsträger dar. Unter den verschiedenen Ausprägungen des Pensionsfonds findet der kapitalmarktnahe Pensionsfonds die größte Verbreitung. Der kapitalmarktnahe Pensionsfonds findet insbesondere bei der Ausfinanzierung und Auslagerung von Pensionsverpflichtungen Anwendung. Im Gegensatz zur Direktversicherung werden seitens des Pensionsfonds keine Garantien angeboten. Innerhalb der Entgeltumwandlung nimmt der Pensionsfonds eine untergeordnete Rolle ein.

Mehr zum Pensionsfonds

Direktzusage bzw. Pensionszusage

Unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien erweist sich die Pensionszusage als überlegene Lösung im Vergleich zu den übrigen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Dennoch ist ein Rückgang dieses Durchführungswegs seit über zwei Jahrzehnten zu verzeichnen. Die Bildung von Rückstellungen für Pensionszusagen in den Bilanzen der Arbeitgeber führt insbesondere in der Handelsbilanz und bei internationaler Rechnungslegung zu einer starken Belastung der Passivseite der Bilanz. Die gegenwärtige Niedrigzinsphase sowie die aktuelle Gesetzgebung verschärfen diese Situation zusätzlich. Unter Berücksichtigung einer intelligenten Gestaltung erweist sich die Pensionszusage als ein sehr effektives Instrument.

Mehr zur Direktzusage

Sozialpartnermodell

Das Sozialpartnermodell wurde im Jahr 2018 eingeführt. Die sogenannte "Nahles-Rente" stellt die einzige Form der Beitragszusage in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) dar. Dies impliziert, dass der Arbeitgeber lediglich die Verpflichtung zur Leistung eines Beitrags zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) übernimmt, nicht jedoch die Verantwortung für die spätere Rentenleistung als solche. Es ist zu erwarten, dass sich dieser Durchführungsweg nun erfolgreich am Markt etabliert.

Mehr zum Sozialpartnermodell
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