Pensionsfonds
Das Wichtigste in Kürze
- Pensionsfonds sind unabhängige Einrichtungen, über die Arbeitgeber eine Betriebsrente anbieten können.
- Pensionsfonds bieten Unternehmen entscheidende Vorteile. Sie sind äußerst flexibel in der Geldanlage, was zu höheren Renditen führt.
- Diese Art der bAV ist normalerweise arbeitgeberfinanziert. Eine Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer ist möglich.
- Für Arbeitgeber sind Pensionsfonds das ideale Instrument, um kranke Direktversicherungen auszulagern und das eigene Risiko zu reduzieren.
Ich erkläre Ihnen jetzt, was ein Pensionsfonds ist
Ein Pensionsfonds ist eine autonome Einrichtung, über die Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge bereitstellen – und zwar auf die beste und sicherste Art und Weise. Zu diesem Zweck werden Pensionsfonds häufig von großen Unternehmen oder Versicherungen eingerichtet. Der Arbeitgeber ist somit nicht mehr verantwortlich für die Kapitalanlage, wie es etwa bei der Direktzusage der Fall ist, sondern überträgt diese Aufgabe stattdessen auf den Pensionsfonds.
Die Absicherung der Betriebsrenten über Pensionsfonds erfolgt selbstverständlich auf Basis des Kapitaldeckungsverfahrens. Die von Arbeitgebern und gegebenenfalls von Arbeitnehmern eingezahlten Beiträge werden selbstverständlich am Kapitalmarkt investiert. Die angesammelten Einlagen sowie die erzielten Gewinne werden zu einem späteren Zeitpunkt als Rente an die Arbeitnehmer ausgezahlt.
Ich erkläre Ihnen jetzt, wie ein Pensionsfonds funktioniert
Pensionsfonds sind das ideale Instrument für arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten. Allerdings nutzen Arbeitnehmer die Möglichkeit der Entgeltumwandlung, um Beiträge zu leisten, bei Pensionsfonds im Vergleich zu anderen Durchführungswegen seltener. Wenn Arbeitnehmer dennoch einzahlen, gestalten sie den Prozess ähnlich wie bei einer Direktversicherung oder einer Pensionskasse.
Die Entgeltumwandlung ermöglicht es Arbeitnehmern, einen Teil ihres Bruttogehalts in die betriebliche Altersversorgung einzuzahlen und dabei Steuer- und Sozialabgabenersparnisse zu generieren. Für Neuverträge besteht die Verpflichtung des Arbeitgebers, die umgewandelten Beiträge des Arbeitnehmers mit mindestens 15 Prozent zu bezuschussen, seit dem Jahr 2019. Für ältere Verträge gilt diese Verpflichtung seit dem Jahr 2022. Arbeitnehmer können zudem Beiträge aus dem Nettogehalt leisten und dafür die staatliche Riester-Förderung erhalten.
Pensionsfonds bieten Arbeitnehmern dieselben Leistungen wie andere Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Neben der gesetzlichen Rente gewährleisten sie eine zusätzliche Betriebsrente im Ruhestand. Unter bestimmten Umständen besteht zudem die Option einer einmaligen Kapitalauszahlung.
Weitere mögliche Zusatzleistungen (je nach Anbieter unterschiedlich):
- Absicherung der Hinterbliebenen im vorzeitigen Todesfall
- Berufsunfähigkeitsrente
Diese Arten der Versorgungszusage sind möglich
Bei einem Pensionsfonds können Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber folgende Zusagearten festlegen:
- Die Beitragszusage mit Mindestleistung ist die mit Abstand geläufigste Variante. Hierbei wird garantiert, dass der Arbeitnehmer im Alter die eingezahlten Beiträge als Mindestleistung als Betriebsrente erhält. Die exakte Höhe der zukünftig zu erwartenden Rente ist von der Entwicklung des Kapitals abhängig.
- Im Rahmen der Leistungszusage erfolgt seitens des Arbeitgebers die Zusage eines bestimmten Festbetrags als Rente oder Kapitalleistung.
Leistungen bei einer Insolvenz
des Arbeitgebers
Auch im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers sind alle unverfallbaren Anwartschaften des Arbeitnehmers gemäß den geltenden Rechtsvorschriften geschützt. Dies impliziert, dass die Leistungen zum vereinbarten Renteneintrittsalter in einer regulären Weise erbracht werden. Eine unverfallbare Anwartschaft ist ein Anspruch des Arbeitnehmers, der für alle von ihm selbst geleisteten Beiträge gilt und sofort greift, sobald eine bestimmte Dauer der Betriebszugehörigkeit erreicht ist.
Was bei einem Arbeitgeberwechsel passiert
In der Regel besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Absicherung über einen Pensionsfonds zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen. Die Handhabung gestaltet sich deutlich einfacher als beispielsweise bei einer Direktzusage. Allerdings hängt die praktische Durchführbarkeit von der Organisation der betrieblichen Altersvorsorge des neuen Arbeitgebers ab. Der Arbeitnehmer hat die Option, das angesparte Kapital in das Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers zu übertragen. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Arbeitnehmer den Vertrag mit dem Pensionsfonds ruhen lassen oder privat weiterführen.
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