Pensionskasse

Das Wichtigste in Kürze

  • Pensionskassen stellen eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) dar, deren Funktionsweise der der Direktversicherung ähnelt. Der Arbeitgeber schließt mit einer externen Pensionskasse einen Vertrag für den Arbeitnehmer.
  • Die Leistungen sind mit denen der Direktversicherung und des Pensionsfonds vergleichbar.
  • Die Pensionskasse ist ein Auslaufmodell, das inzwischen mehr oder weniger von der Direktversicherung ersetzt wurde.

Was ist eine Pensionskasse?

Pensionskassen stellen ein Instrument dar, welches es dem Arbeitgeber ermöglicht, eine betriebliche Altersvorsorge zu organisieren. Pensionskassen sind juristisch selbständige Institutionen, die speziell zur Bereitstellung von Betriebsrenten gegründet wurden. Pensionskassen können von verschiedenen Institutionen gegründet werden.

Bis zum Jahr 2005 stellte die Pensionskasse den mit Abstand verbreitetsten Weg der betrieblichen Altersvorsorge dar. In der Folgezeit wurde sie jedoch zunehmend von der Direktversicherung abgelöst. Pensionskassen funktionieren ähnlich wie Direktversicherungen, sowohl in der Praxis als auch im Gesetz und im Steuerrecht.

Pensionskassen sind eine wichtige Säule der betrieblichen Altersvorsorge. Doch warum gibt es sie?

Arbeitnehmer haben seit 2022 einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung, sofern keine anderen Wege durch Tarifverträge vorgesehen sind. Dazu war die Gründung eines separaten Rechtsträgers, d. h. einer eigenständigen Firma, durch die Versicherungsgesellschaften erforderlich. Das erklärt, warum es so viele Pensionskassen gibt. Pensionskassen waren von 2002 bis 2004 die einzige Möglichkeit, die Entgeltumwandlung zu realisieren, da Direktversicherungen in der heutigen Form noch nicht existierten.

Pensionskassen sind heute weitgehend von Direktversicherungen
abgelöst

Im Jahr 2005 wurde eine Gesetzesänderung vorgenommen, durch welche Direktversicherungen und Pensionskassen rechtlich gleichgestellt wurden. Für Lebensversicherer ist es evident vorteilhafter, wenn die Beiträge der Versicherten (wie bei der Direktversicherung) direkt in ihren Gesamtdeckungsstock einfließen, anstatt in eine eigenständige Pensionskasse. In der Konsequenz ist ein Rückgang des Interesses an Pensionskassen zu verzeichnen. Gegenwärtig existieren lediglich eine geringe Anzahl von Organisationen, die aktiv Neukunden aufnehmen. Für diejenigen, die bereits in Pensionskassen versichert sind, stellt dies jedoch einen klar erkennbaren Vorteil dar, da diese Verträge in der Regel mit höheren Garantiezinsen ausgestattet sind als jene von Direktversicherungen. Doch nur, wenn diese höheren Zinsen auch tatsächlich realisiert werden können, profitieren Versicherte davon.

Wie die Pensionskasse funktioniert

Pensionskassen funktionieren nach demselben Prinzip wie Direktversicherungen und Pensionsfonds. Pensionskassen ermöglichen die Organisation von Betriebsrenten, wobei die Finanzierung entweder durch den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer oder in kombinierter Form erfolgen kann. Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer einen Vertrag mit der Pensionskasse ab, wobei der Arbeitnehmer als versicherte Person gilt.

Die für die Entgeltumwandlung geltenden Regeln sind identisch mit denen der übrigen Durchführungswege. Als Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis zu vier Prozent sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersversorgung einzuzahlen.

Leistungen von
Pensionskassen

Die Betriebsrente ist das Kernstück der Pensionskasse. Daneben können Sie weitere optionale Zusatzleistungen vereinbaren, zum Beispiel eine Hinterbliebenenversorgung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Eine Berufsunfähigkeitsabsicherung über eine Pensionskasse ist die ideale Lösung für alle, die aufgrund von chronischen Erkrankungen keine eigenständige BU abschließen können.

Bei einem Arbeitgeberwechsel muss der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, seine Pensionskasse mitzunehmen.

In der Regel besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, den Vertrag mit einer Pensionskasse zu einem neuen Arbeitgeber mitzunehmen. Der neue Arbeitgeber hat die Wahl: Entweder er übernimmt den Vertrag als Versicherungsnehmer und führt ihn weiter, oder er überträgt das Kapital gegebenenfalls in sein eigenes Versorgungssystem.

Als Arbeitnehmer hat man in der Regel wenig Einfluss auf die Auswahl der betrieblichen Altersvorsorge, die allein beim Arbeitgeber liegt. Eine weitere Option ist die Stilllegung des Vertrags. Im Rahmen dieser Regelung werden keine weiteren Einzahlungen geleistet. Stattdessen erhält der Arbeitnehmer im Rentenalter die bis zu diesem Zeitpunkt angesparte Rente. Als Alternative besteht die Möglichkeit, den bAV-Vertrag privat weiterzuführen. Eine Kündigung der bAV ist in der Regel weder möglich noch empfehlenswert.

Was bei einer Insolvenz des Arbeitgebers passiert

Auch im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers bleibt die Betriebsrente sicher, denn sie wird über die Pensionskasse und nicht direkt vom Arbeitgeber ausgezahlt.

Was bei einer Insolvenz der Pensionskasse geschieht

In der Vergangenheit ist es durchaus schon häufiger vorgekommen, dass Pensionskassen in eine finanzielle Schieflage geraten sind. In der Konsequenz besteht für Pensionskassen die Möglichkeit, die zugesagten Rentenleistungen zu kürzen, um auf diese Weise ihre langfristige Zahlungsfähigkeit zu sichern. Für die Arbeitnehmer besteht kein Anlass zur Sorge, da der Arbeitgeber verpflichtet ist, etwaige Differenzen zu den zugesagten Leistungen auszugleichen. Im Falle einer Leistungskürzung müssen Arbeitnehmer aktiv auf ihren Arbeitgeber zugehen und die ausstehende Rentenzahlung einfordern. Bei Insolvenz des Arbeitgebers müssen Arbeitnehmer mit einer gekürzten Rentenleistung rechnen.

Die Sicherheit von Betriebsrenten, welche durch Pensionskassen gewährleistet wird, variiert in Abhängigkeit von der Rechtsform der jeweiligen Kasse. Pensionskassen, die als Aktiengesellschaften (AG) organisiert sind, genießen bei Insolvenz Schutz durch die Auffangeinrichtung Protektor. Demgegenüber ist festzuhalten, dass Pensionskassen, die als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) strukturiert sind, keinen Insolvenzschutz bieten. Dieser Unterschied in der Absicherung ist ein entscheidender Faktor bei der Wahl der Pensionskasse und der Sicherheit der Betriebsrente.

Die Pensionskasse hat Vor- und Nachteile:

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Aufgrund der weniger strengen Regularien, denen Pensionskassen unterliegen als beispielsweise Direktversicherungen, besteht hier das Potenzial für die Erzielung höherer Renditen. Die Rentenverträge sind flexibel. Als Arbeitnehmer können Sie Ihren Vertrag mit der Pensionskasse privat weiterführen oder stilllegen.
  • Außerdem können Arbeitnehmer die Beitragshöhe flexibel anpassen.

Nachteile für Arbeitnehmer:

  • Wenn eine Pensionskasse in finanzielle Schwierigkeiten gerät, drohen im schlimmsten Fall Rentenkürzungen.
  • Die Pensionskasse ist ein Auslaufmodell. Deswegen fließt möglicherweise weniger neues Kapital hinein, was zu niedrigeren Renditen führt. In einem solchen Szenario erhalten Arbeitnehmer lediglich die garantierte Mindestleistung.

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Die Pensionskasse als externe Einrichtung organisiert die bAV und reduziert so den Verwaltungsaufwand.
  • Insolvenzschutz über den Pensions-Sicherungs-Verein ist nicht nötig.
  • Die betriebliche Altersversorgung (bAV) über die Pensionskasse hat keinen Einfluss auf die Bilanz.

Nachteile für Arbeitgeber

  • Sollte eine Pensionskasse in finanzielle Schwierigkeiten geraten, muss der Arbeitgeber für die versprochene Leistung geradestehen und gegebenenfalls nachfinanzieren.
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