Die beihilfekonforme Krankenversicherung der AXA Hauptvertretung Fink & Wagner GmbH Berlin
In vielen Berufsgruppen ist es der Fall, dass Sie aufgrund der Art Ihrer Einstellung keinen Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung haben. In so einem Fall übernimmt der Arbeitgeber eine Beihilfe, wenn es dazu kommt, dass Sie Krank werden oder ein längerer gesundheitlich bedingter Ausfall bevorsteht. Für einen Beamten zum Beispiel oder eine Person, die in einem Beruf des öffentlichen Dienstes angestellt ist, bedeutet das, dass diese sich für den Rest der anfallenden Kosten eine private Krankenversicherung zulegen muss, damit keine Kosten auf sie selbst abgewälzt werden. Da sich Ihre Bezahlung nach Ihrem Dienstalter und Status der Anstellung richtet, ist es schon mit Berufsbeginn sinnvoll eine zusätzliche Krankenversicherung abzuschließen für den Fall, dass Sie durch einen schweren Krankheitsfall intensive ärztliche Hilfe benötigen. Die AXA Hauptvertretung Fink & Wagner GmbH in Berlin bietet hierfür eine an die Beihilfe angepasste Krankenversicherung: die beihilfekonforme Krankenversicherung. Auch hier gilt: der Zuschuss des Rundum-Schutzes ist abhängig von der Höhe Ihres Amtes, beginnend mit dem Beamtenanwärter und dem Anwärtergrundbetrag. Erfahren Sie im Folgenden und durch unser Beratungskonzept, das wir mit Hilfe unseres kompetenten Personals bereitstellen können, was genau Sie für die beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte und Personal im öffentlichen Dienst beachten müssen.
Was tun gegen unsichere Bezüge und Beihilfen?
Ganz einfach: nutzen Sie die beihilfekonforme Krankenversicherung der AXA Hauptvertretung Fink & Wagner GmbH in Berlin und füllen Sie genau die Versorgungslücken auf, die Ihnen ansonsten finanziell im Weg stehen würden.
Unter anderem sorgen die Bemessungssätze dafür, dass ein Teil für zum Beispiel Krankheits-, Pflege-, Geburts- oder Todesfall-Kosten offen bleibt. In solchen Fällen kann die beihilfekonforme Krankenversicherung Sie vor finanziellen Engpässen retten. Unter anderem gelten die Bemessungssätze auch für bestimmte Schutzimpfungen. Mit der AXA Hauptvertretung Fink & Wagner GmbH in Berlin bleiben Sie nicht auf diesen Kosten sitzen.
Bitte beachten Sie
Um bürokratischer Verwirrung entgegenzuwirken, möchten wir hier noch einmal explizit darauf hinweisen, dass die Beamtenversorgung der Länder und Kommunen einheitlich gemäß dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt ist. Dieses Gesetz gilt ebenso für Richter wie auch gemäß den Regelungen des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG). Trotz des geregelten Rahmens durch feststehende Gesetze ist Ihr individueller Fall nicht identisch mit anderen Fällen zu behandeln. Denn je nach Ihrem Amt können andere Versorgungssätze im Vergleich zu anderen zustande kommen. Nutzen Sie deshalb unbedingt den Beratungsservice der AXA Hauptvertretung Fink & Wagner GmbH in Berlin.
Nutzen Sie unser umfangreiches Beratungsangebot
Damit Sie nicht nur mit einer Versicherung für alle Fälle versorgt sind, sondern auch wissen was es zu beachten gibt, empfehlen wir von der AXA Hauptvertretung Fink & Wagner GmbH in Berlin unseren kompetenten Beratungsservice, der Ihnen bei den Themen Vorsorge und beihilfekonforme Krankenversicherung zur Verfügung steht. Auch zum Thema Besoldung und Versorgung helfen wir Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an!
10785 Berlin
Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Beamte
Kemperplatz 1a
10785 Berlin
Nach Vereinbarung
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00