Die Dienstunfähigkeitsversicherung – optimaler Versicherungsschutz für Beamte

Sicherlich stellt die eigene Gesundheit mit Abstand das wertvollste Gut dar, welches Sie besitzen. Doch auch Sie kann jederzeit ein Schicksalsschlag ereilen – eine schwere Erkrankung oder ein Unfall führen zu vorzeitiger Dienstunfähigkeit (DU). Die dadurch entstehenden finanziellen Einbußen können von existenzieller Bedeutung sein!
Zwar haben Sie als Beamter auf Lebenszeit über den Anspruch der Unkündbarkeit hinaus ein Recht, im Falle der Dienstunfähigkeit Pensionsleistungen zu beziehen, jedoch sind diese auf eine maximale gesetzlich geregelte Mindestversorgung festgelegt. Oft reicht diese jedoch nicht aus, um den aktuellen Lebensstandard zu halten. 
Für all diejenigen, die sich im Beamtenverhältnis auf Widerruf (Anwärter) befinden oder Beamte auf Probe sind, gestaltet sich der Sachverhalt dahingehend, dass diese Gruppe im Regelfall gar keinen Anspruch auf Versorgungbezüge hat, da sie aus dem Dienstverhältnis entlassen werden und allenfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung zum Mindestbeitrag nachversichert werden.  Die Nachversicherung erstreckt sich aber lediglich auf den Zeitraum des bis dahin abgeleisteten Dienstes – die Folge: Waren Sie nicht mindestens 60 Monate im Dienstverhältnis eines Beamten beschäftigt, haben Sie die Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung ebenfalls nicht erfüllt, und können auch von dieser keine Leistungen beziehen.

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung gegen finanzielle Risiken absichern

Sie haben hier die Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Risiken einer Dienstunfähigkeit (DU) abzusichern - wir garantieren eine vertraglich festgelegte monatliche Rentenzahlung. Vereinbaren Sie die Rentenhöhe entsprechend Ihrer persönlichen Bedürfnissen – individuell und bedarfsgerecht.  Auf diese Weise haben alle Besoldungsgruppen die Möglichkeit, die monatlichen Leistungen dem jeweiligen Einkommensniveau anzupassen.

Bestehen weitere Verträge in Lebens- oder Rentenversicherung, übernehmen wir bei festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit die Versicherungsbeiträge dieser Policen für die gesamte Laufzeit dieser Verträge.
Darüber hinaus erfolgt eine automatische Mitversicherung der Berufsunfähigkeit (BU) bei Vorhandensein einer BU-Versicherung – somit entfällt ein gesonderter Einschluss der DU in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Detailliert erläutern wir Ihnen die Abgrenzungskriterien der DU und der BU sowie die daraus resultierenden Folgen im Versicherungsverlauf in einem persönlichen Gespräch in unseren Geschäftsräumen der AXA Hauptvertretung Fink & Wagner GmbH in Berlin.

Ferner bieten wir Ihnen die Option, im Rahmen der Dienstunfähigkeitsversicherung eine Teildienstunfähigkeit abzusichern.
Ein besonderes Leistungsplus ist die Kombinationsfähigkeit der DU-Rente mit unserer „Relax Rente“, „Klassik Rente“ sowie „Fonds Rente“.
So genießen Sie mit unserer Dienstunfähigkeitsversicherung volle Flexibilität, da über die Kombination weiterer Produkte hinaus die DU-Versicherung auch während der Laufzeit den wechselnden Lebensumständen angepasst werden kann (z.B. Heirat, Geburt, Beförderung etc.).

Für die Abschlussmöglichkeit und die Vertragslaufzeit unserer Dienstunfähigkeitsversicherung der AXA gilt folgende Altersstaffelung:

  • Lehrer vor Vollendung des 40. Lebensjahres bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres
  • Verwaltungsbeamte vor Vollendung des 40. Lebensjahres bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres
  • Polizisten vor Vollendung des 40. Lebensjahres bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres

Haben Sie noch Fragen zu unseren Vorsorgeprodukten? Gern beraten unsere Spezialisten Sie in der AXA Hauptvertretung Fink & Wagner GmbH in Berlin oder bei Ihnen daheim umfassend zu unseren Produkten und Vorsorgelösungen.
Gemeinsam ermitteln wir eine auf Sie zugeschnittene Lösung. Sprechen Sie uns an!

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