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AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in München Vermögenswirksame Leistungen München

Vermögenswirksame Leistungen der AXA
Versicherung Fink & Wagner GmbH in München

Arbeitnehmer nehmen gerne vermögenswirksame Leistungen (VL) in Anspruch, um sich ein Vermögen aufzubauen. Dabei handelt es sich um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die teilweise im Tarifvertrag für Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter oder Soldaten erfasst sind. Sie können bis zu 40 Euro im Monat betragen und beispielsweise für eine laufende Baufinanzierung, einen Bausparvertrag, einen Banksparplan oder für einen Aktienfondsparplan verwendet werden, wenn sie für VL-Sparen geeignet sind. Normalerweise legt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Bestätigung über einen VL-Vertrag vor, damit er den vereinbarten Betrag einzahlen kann. Ihre AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in
München erklärt Ihnen gerne die Zusammenhänge und zeigt Ihnen alle Vorteile auf.

Eine Laufzeit von sieben Jahren sind bei Verträgen für vermögenswirksame Leistungen üblich. Sechs Jahre muss eingezahlt werden und im siebten Jahr ruht der Vertrag. Ist die Gesamtlaufzeit beendet, können Sie über das Guthaben für Ihre persönlichen Wünsche oder für Ihre Altersvorsorge frei verfügen. Die Ausnahme bildet ein Bausparvertrag, der sieben Jahre lang angespart werden muss. Wird das zu versteuernde Einkommen, nicht überschritten, lässt Ihnen  der Staat eine Arbeitnehmersparzulage zukommen. Das ist besonders für Familien mit Kindern interessant, weil sie eventuell aufgrund der steuerlichen Freibeträge eine Zulage erhalten. Die genaue Summe des zu versteuernden Einkommens weist Ihr letzter Steuerbescheid aus. Der Staat bezuschusst VL-Fondssparpläne, Bausparverträge oder Tilgungen einer Baufinanzierung.

Das Wichtigste in der Zusammenfassung

  • Vermögenswirksame Leistungen sind Zuschüsse vom Arbeitgeber, damit Sie sich ein Vermögen aufbauen können.
  • Der Höchstbetrag liegt bei 40 Euro im Monat, aber die genaue Höhe der Zuwendung ist oft im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.
  • Verschiedene Anlageformen stehen zur Auswahl: Klassiker wie Banksparpläne, Bausparverträge und Fondssparpläne und die Tilgung Ihrer Baufinanzierung.
  • Der Staat zahlt eine Arbeitnehmersparzulage, wenn Sie sich innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen bewegen. Unter Umständen sind Sie bei einem Bausparvertrag  berechtigt eine Wohnungsbauprämie einzustreichen.
  • Eventuell lohnt sich die private Zuzahlung eines Sparbetrags, wenn der Arbeitgeber weniger als 40 Euro zahlt, um die Förderung zu bekommen. Der Sparbetrag wird frühestens nach sieben Jahren ausgezahlt und staatliche Prämien werden erst am Ende der Laufzeit fällig.

So ist der Ablauf

  • Erfragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber, ob vermögenswirksame Leistungen im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sind.
  • Anhand des letzten Steuerbescheids sollten Sie überprüfen, ob Ihnen aufgrund Ihres Einkommens eine Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie zusteht.
  • Suchen Sie sich eine für Sie passende Anlageform aus: Tilgung eines Teils der privaten Baufinanzierung, Bausparvertrag, Fondssparplan oder Banksparplan.

Die Förderungen im Überblick

  • Sie können sich mit Ihrem Gehalt punktgenau ein Vermögen aufbauen. Eventuell unterstützt Sie der Staat mit bis zu 20 % zu Ihrer eigenen Sparleistung.
  • Der Arbeitgeber zahlt maximal 480 Euro jährlich, je nach Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag.
  • Auf maximal 470 Euro pro Jahr gibt es vom Finanzamt 9 % Arbeitnehmersparzulage auf die VL dazu.
  • Im Rahmen der VL sind 20 % jährliche Förderung auf ein Beteiligungssparen möglich, allerdings auf VL-Aktiensparen nur max. 400 Euro pro Jahr.
  • Das Finanzamt zahlt 8,8 % Wohnungsbauprämie auf die förderfähige jährliche Sparleistung eines Bausparvertrags. Bei Ledigen beträgt sie 512 Euro, bei Verheirateten 1024 Euro.
  • Um in den Genuss einer Arbeitnehmersparzulage zu kommen, darf das zu versteuernde Einkommen bei einem Bausparvertrag bei Alleinstehenden 17.900 EUR betragen, bei Verheirateten 35.800 EUR. Bei einem Beteiligungssparen (VL-Fonds) liegt die Grenze bei 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete, allerdings muss eine siebenjährige steuerliche Bindefrist eingehalten werden.
  • Wer eine Wohnungsbauprämie erhalten möchte, muss folgende Einkommensgrenzen beachten (zu versteuerndes Einkommen): Alleinstehende 25.600 EUR, Verheiratete 51.200 EUR. Der Begünstigte muss steuerpflichtig sein und muss das 16. Lebensjahr vollendet haben, bzw. im Sparjahr das 16. Lebensjahr vollenden. Vollwaisen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Anlageformen für die VL

  • Banksparplan
  • Bausparvertrag oder dessen Tilgung
  • betriebliche Altersversorgung
  • Aktienfondssparplan (VL-spezifische Fonds)
  • kapitalbildende Lebensversicherung

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