AXA Antonio Sanchez Seoane in Essen Blog

Geteilter Stream ist halb illegal

Kennt der Nachbar etwa die neue spannende Netflix-Miniserie noch gar nicht, weil er gar kein Netflix hat? Kein Problem, dann bekommt er halt mal eben den Zugang und kann gleich Morgen mitreden.
Oder ist der Bruder gerade alleine in seiner neuen Wohnung in Corona-Quarantäne und langweilt sich? Auch da kann die Weitergabe der Zugangsdaten Abhilfe schaffen.
Den Streaming-Account upgraden auf Premium- oder Family-Accounts und gleich mit mehreren Freunden teilen - das spart Kosten und sorgt zudem immer für guten Gesprächsstoff. Tut ja keinem weh, oder doch?

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Rechtlich ist das sogenannte Account-Sharing mit anderen Nutzern nicht erlaubt! Lediglich weitere im selben Haushalt lebende Personen dürfen den Account mitbenutzen. Das gilt auch für einige Premium- oder Family-Accounts der verschiedenen Streamingdienste. Sollte man dem Zuwiderhandeln, begeht man Vertragsbruch. Verantwortlich ist in diesem Fall der Vertragspartner: also derjenige, der den Account erstellt hat. Bisher hatte das Account-Sharing in Deutschland jedoch noch keine Konsequenzen. Aber das könnte sich bald ändern, warnt AXA-Partner ROLAND Rechtschutz.
 
In den USA ist der Streamingdienst-Anbieter Netflix nämlich bereits soweit, dass er mittels Software erkennen kann, wer einen Account besitzt und welche Nutzer diesen unrechtmäßig mitbenutzen. Vereinzelnd wurden wohl auch schon User angeschrieben und haben Zahlungsaufforderungen erhalten. Die Wahrscheinlichkeit, dass Netflix auch in Deutschland die unrechtmäßige Nutzung konsequenter verfolgt steigt. Accountsperren, fristlose Kündigungen und sogar Schadenersatzforderungen könnten die möglichen Folgen sein. Darauf macht AXA-Partner ROLAND aktuell in Zusammenhang mit einer Newsletter-Serie zum Thema „Privatrechtsschutz“ aufmerksam. Hierbei wird auf alltägliche Themen, die im Rahmen der Privatrechtsschutzversicherung relevant werden können, eingegangen.
 
Es könnte sich übrigens für viele Netflix-Nutzer lohnen, ein Auge auf die künftigen Urteile des Landgerichts Berlin zu werfen. Denn dieses hat eine Preiserhöhungsklausel in den Nutzungsbedingungen von Netflix für unwirksam erklärt. Diese verstoße gegen den Verbraucherschutz. In der Folge könnten vergangene Preiserhöhungen für unwirksam erklärt werden und User hätten die Möglichkeit Geld zurückzuverlangen. Doch noch ist das Urteil vom 16. Dezember 2021 nicht rechtskräftig. Zudem hat Netflix dagegen Berufung eingelegt. 

Elementarversicherung

Das Jahrhundert-Hochwasser im Juli vergangenen Jahres hat ganz Deutschland und Europa in Schock versetzt. Gemessen an der Opferzahl handelte es sich um die schwerste Naturkatastrophe in Deutschland seit der Sturmflut 1962. Abgesehen von den Menschen, die durch dieses Hochwasser ihr Leben lassen mussten, wurden unzählige Gegenstände, Möbel, Häuser, Wertsachen, Fahrzeuge und vieles mehr beschädigt oder zerstört. Diese sogenannten Elementarschäden führten sehr viele Menschen in den finanziellen Ruin.

Ein Elementarschaden entsteht durch Überschwemmung (z. B. durch Starkregen), Rückstau, Erdbeben und Lawinen. In der Wohngebäude- und Hausratversicherung der AXA können Sie den Baustein ,,Elementar‘‘ einschließen. Dann genießen Sie Versicherungsschutz gegen Elementarschäden, wie sie im Juli vergangenen Jahres reihenweise entstanden sind. Die Überschwemmung beschädigte sowohl Hausratgegenstände wie Möbel, Wertsachen und Elektrogeräte als auch Gebäudebestandteile wie Türen, Wände, Waschbecken und einiges mehr. Daher ist der Einschluss ,,Elementar‘‘ nicht nur in der Gebäudeversicherung, sondern auch in der Hausratversicherung dringend empfohlen.

Die Überschwemmung beschädigte auch unzählige Fahrzeuge. In der Kfz-Versicherung der AXA sind Sie gegen Elementarschäden versichert, wenn Sie über eine Teilkaskoversicherung verfügen.
Infolge des Klimawandels sind weitere Flutkatastrophen bei uns in Deutschland in den nächsten Jahren nicht auszuschließen, die dann erneut zu unzähligen Elementarschäden führen können. Eine Absicherung gegen diese Elementarschäden wird also immer wichtiger.

AXA hilft mit beitragsfreier Privathaftpflicht für Flüchtlinge aus der Ukraine

Eine Welle der Hilfsbereitschaft schlägt in Deutschland den Menschen entgegen, die aus der Ukraine vor dem zerstörerischen Krieg flüchten müssen. Nicht wenige Deutsche nehmen ukrainische Familien privat bei sich Daheim auf. Mit viel Herz und Engagement sowie vor allem Menschlichkeit wird so das Leid vieler Flüchtenden zumindest etwas gemindert, wenn die Flüchtenden in einer sicher Unterkunft Schutz und ein vorübergehendes Zuhause finden können. Doch wie sieht es mit der Sicherheit im Hinblick auf den Versicherungsschutz aus? Dies ist eine der Fragen, die sich aktuell viele Helfende stellen.
 
Damit sich AXA-Kunden diese Frage nicht stellen müssen und um diese anerkennenswerte Hilfsbereitschaft zu unterstützen, erweitert die AXA bis zum 31.12.2022 den Versicherungsschutz in der Privathaftpflicht.
 
Beitragsfrei sind bei AXA-Kunden mit einer privaten Haftpflichtversicherung Flüchtlinge aus der Ukraine, die unter derselben Anschrift wohnen, bis zum Ende dieses Jahres mitversichert. Dies gilt unabhängig vom Tarif und welcher Personenkreis zuvor als mitversichert galt. Der Versicherungsschutz umfasst dann auch Sach- und Mietschäden. Auch eine polizeiliche Meldung ist nicht nötig. „Sach- und Vermögensschäden der Versicherten untereinander“ sind im Normalfall durch die Versicherungsbedingungen ausgeschlossen, doch in dieser speziellen Situation verzichtet AXA auf den Ausschluss für Sachschäden, die „untereinander“ entstehen, denn unkomplizierte und schnelle Hilfe ist es, die in diesen Tagen wichtig ist.

Privathaftpflichtversicherung für Golfer

Golfspieler sind seit Neujahr nicht mehr wie bisher automatisch über den Deutschen Golf Verband abgesichert und müssen daher privat vorsorgen.

Zum Glück sichert die Privathaftpflichtversicherung der AXA auch die Ausübung des Golfsports und daraus resultierende Schäden, die beispielsweise durch abirrende Golfbälle entstehen, ab.

Neuheiten der AXA Travel Insurance

Die Neuheiten der AXA Travel Insurance bringen viele Verbesserungen für unsere Kunden mit. Unter anderem wurden die Deckungssummen für Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchfälle erhöht auf 25.000 € für Single Trip Reisen und bei Jahrespolicen bis 10.000€ für Einzelpersonen bzw. bis 15.000 € für Familien. Außerdem wird von nun an bei Abbruch in der ersten Reisehälfte, der Reisepreis komplett erstattet

Im Zuge der Corona-Pandemie wurde die Corona-Erkrankung und die Quarantäne zu den versicherten Gründen eines Reiseabbruches ergänzt. Auch diese Fälle sind somit versichert. Quarantänekosten im Ausland werden für bis zu 175 € pro Person und pro Nacht übernommen inkl. Verpflegung bis max. 14 Nächte. Daraus resultierende Umbuchungskosten bei späterer Rückreise werden bis zu 100€ pro Person übernommen. Die Kostenübernahme für Rückflüge beträgt bis zu 500 € pro Person. Für nicht in Anspruch genommene Exkursionen und Events aufgrund von Covid-Erkrankung oder Quarantäne werden bis zu 200 € pro Person entschädigt.

Bei Verlängerung des Aufenthalts wegen Quarantäne bis 14 Tage werden bis zu 3500€ pro Reise an Rückreisekosten erstattet.

Die Entschädigung für verspätetes Gepäck wurde ebenfalls angepasst. Ab 6 Stunden Verspätung werden 200 € pro Person entschädigt, ab 48 Stunden gibt es nochmal 200 € zusätzlich.

Auch Reiseunannehmlichkeiten wie verspätete oder verpasste Anschlüsse sind jetzt besser abgesichert. Ab 6 Stunden werden 200€ pro Person für Verpflegung und Unterkunft entschädigt.

Die Versicherungssumme für Reiseunfälle wurde zudem erhöht auf 50.000 €.

Neuheiten in der Alteos E-Bike Versicherung 2022

Die E-Bike Saison 2022 steht vor der Tür und damit auch einige Neuerungen in der Alteos E-Bike Versicherung, die unseren Kunden besseren Versicherungsschutz bieten.

Ab März ist der Verschleiß (ohne Bremsen und Reifen) im Komplettschutz versichert. Außerdem erstreckt sich die Alteos Versicherung nun auf die ganze Welt, unsere Kunden genießen somit weltweiten Versicherungsschutz für ihre E-Bikes. Zudem können nun auch konventionelle Fahrräder versichert werden und die Fahrräder bzw. E-Bikes können für bis zu 15.000€ versichert werden. Neu ist auch, dass der Alteos Mobilitätsschutzbrief immer inkludiert ist, außerdem werden nun höhere Rabatte bei 3 und 5 Jahre Vorauszahlung angeboten. Der Abschluss der Versicherung ist von nun an durch die Neuerungen auch für Fahrräder und E-Bikes bis zu 24 Monate nach Kauf möglich, wobei Fahrräder die älter als 12 Monate alt sind nur für den Tarif Diebstahl Plus versichert werden können, zudem trägt die Wartezeit für diese Fahrräder 4 Wochen.

Auch die Spezialpakete wurden verbessert und ergänzt. Wer den Verschleiß für Bremsen und Reifen mitversichern möchte zahlt nur 12€ im Jahr, dies ist allerdings nur im Komplettschutz möglich. Gewerblich genutzte Fahrräder und E-Bikes können nun mit dem Komplettschutz auch versichert werden für nur 36€ im Jahr.

E-Auto Versicherung von AXA

Hier die Highlights der AXA E-Auto Versicherung 

  • Akku: Der Akku ist zuschlagsfrei in der Kaskoversicherung mitversichert. Es gelten hier sowohl die üblichen Regelungen der jeweiligen allgemeinen Bedingungen AKB, als auch die zur Dauer der Neupreisentschädigung und zum Verzicht auf den Abzug "neu für alt". Es wird somit im AXA mobil komfort  kein Abzug „neu für alt“ vorgenommen. In mobil kompakt erfolgt kein Abzug in den ersten Sechs Jahren nach Erstzulassung. 
  • Blitzschlag: Überspannungsschäden an elektrischen Fahrzeugteilen (inkl. Akku) sind bei der AXA E-Auto Versicherung ebenfalls mitversichert, wenn diese Schäden durch einen unmittelbaren Blitzschlag ins Auto verursacht werden oder durch das Ladekabel zum Fahrzeug übertragen werden.
  • Ladekabel und -adapter: Auch diese Fahrzeugteile sind in der Kaskoversicherung mitversichert, hier ist sogar der einfache Diebstahl während des Ladevorgangs versichert.
  • Kurzschluss/-Folgeschäden: Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss sind in der AXA Teilkasko mitversichert. Auch Folgeschäden bis zu 3.000 Euro je Schadenfall sind seit dem 01.05.2021 mitversichert.
  • Tierbiss/-Folgeschäden:  Schäden durch Tierbiss und daraus resultierende Folgeschäden sind im der AXA mobil komfort unbegrenzt mitversichert. In mobil kompakt sind diese Schäden bis 3000 Euro mitversichert.

Alles was 2022 Recht ist



Alles neu im Jahr 2022? Nein, nicht alles! Aber pünktlich zum Jahreswechsel sind wieder einige Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Immer über die aktuelle Rechtslage informiert ist die Roland-Gruppe, die im Bereich der Rechtsschutzversicherung mit der AXA zusammenarbeitet. Für die AXA-Kunden gibt es hier einen Überblick von der Roland-Gruppe über die wichtigsten Neuerungen:

Plus im Portemonnaie

Geringverdiener und Bewohner von Pflegeheimen dürfen sich 2022 über ein Plus im Portemonnaie freuen. Zum einen ist der Mindestlohn von 9,60 Euro auf 9,82 Euro angehoben worden – ab 1. Juli 2022 folgt dann eine weitere Erhöhung um 0,63 Euro – und zum andern sorgt die Pflegereform dafür, dass der Eigenanteil für die Pflege sinkt. Im ersten Jahr im Heim bedeutet das eine Ermäßigung von 5 Prozent, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent bis hin zu 70 Prozent ab dem vierten Jahr. Möglich macht dies eine Erhöhung des Pflegekassen-Beitrags für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte. Weitere Profiteure der Pflegereform sollen die Pflegekräfte sein und Pflegebedürftige, die Zuhause versorgt werden. Die Pflegesachleistungen sind nun auch um 5 Prozent erhöht worden.

Plus beim Porto

Ganze 5 Cent mehr möchte die Post zum Jahreswechsel für Standardbriefe und Kompaktbriefe sowie für diverse weitere Produkte haben. Noch teurer wird es für alle, die gerne Postkarten verschicken. Hier steigt der Preis von 60 auf 70 Cent.

Die Milch machts anders

Seit Jahresbeginn gibt es ein einheitliches Flaschenpfand von 25 Cent auf alle Einwegkunststoffflaschen mit bis zu 3 Liter Inhalt. Anders als noch im Jahr 2021 zählt nicht mehr, ob Saft oder ein Softdrink in der Flasche waren. Nur die Milch macht’s anders, denn Milchflaschen aus Kunststoff wurden von der neuen Regelung ausgenommen.

Elektroschrott zu Edeka

Alte Elektrogeräte bis zu einer Größe von 25 Zentimetern, wie Handys oder Toaster, können ab sofort in Supermärkten und Discountern abgegeben werden. Allerdings nur, wenn die Ladenfläche mehr als 800 Quadratmetern beträgt und in dem Geschäft mehrmals im Jahr Elektrogeräte zum Verkauf angeboten werden. Größere Geräte, wie Fernseher oder Kühlschränke, muss der Händler dagegen nur annehmen, wenn vor Ort ein neues Gerät gekauft wird. Die Sammelstellen für den Elektroschrott sollen künftig einheitlich gekennzeichnet werden, damit sie für den Kunden sofort erkennbar sind.

Kommt nicht mehr in die Tüte

Den Einkauf schnell in die Plastiktüte werfen - das war einmal. Denn Plastiktüten sind ab sofort tabu in den Supermärkten und dürfen an den Kassen nicht mehr verkauft werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind die dünnen Tütchen für Obst und Gemüse sowie Kühltaschen aus Plastik und stabile Mehrweg-Tüten.


Fotonachweis: Pixabay

Wie Fahranfänger bei der KFZ-Versicherung Geld sparen können

Essen, 12.10.2016

Statistisch gesehen verursachen Fahranfänger häufiger Unfälle als erfahrene Autofahrer. Das führt dazu, dass die Beiträge dementsprechend hoch sind. Außerdem fangen Fahranfänger bei der Schadensfreiheitsklasse 0 an und zahlen 100% der Prämie. Nach jedem Jahr, das man unfallfrei verbringt, steigt der Versicherungsnehmer in der Schadensfreiheitsklasse und zahlt eine geringere Prämie. Das Maximum ist bei SF35 erreicht und entspricht 35 unfallfreie Jahre.
Wenn ein Fahranfänger ein Jahr unfallfrei verbracht hat, zahlt er noch 74% des Beitrages. Deswegen sollte es vermieden werden in die SF Klasse 0 einzusteigen. Dafür gibt es einige Tricks.

Trick 1 Den Wagen als Zweitwagen zu versichern

Ein Trick den auch viele machen. Man meldet das Fahrzeug im ersten Verwandtschaftskreis (z.B. Mutter oder Vater) als Zweitwagen an und trägt den Fahranfänger als Fahrer ein. Dies stellt eine günstige Lösung dar, weil der Beitrag für den Erstwagen nicht ansteigt.

Trick 2 Übernahme der SF-Klassen

Es ist möglich die SF-Klasse auf einen nahen Verwandten zu übertragen. Für ein Kind bietet es sich jedoch erst an wenn es bereits einige Jahre Fahrpraxis besitzt. Denn die SF-Klasse kann nur so hoch sein, wie der Empfänger auch einen Führerschein hat. Dabei ist zu beachten, dass der Abgeber den Schadensfreiheitsrabatt verliert. Der Trick lässt sich jedoch auch auf ein Zweitfahrzeug anwenden. So kann der Rabatt für ein Auto abgegeben werden, während der Rabatt für das andere Auto bleibt.

Trick 3 Übernahme der SF-Klassen auch für Motorroller und Motorräder

Ähnlich wie bei Trick 2 kann man auch die SF-Klassen von Motorrollern oder Motorräder auf ein Auto übertragen lassen. Dabei muss nur beachtet werden, dass der Motorroller bzw. Motorrad mindestens über 50 Kubikzentimeter Hubraum verfügt. Anschließend kann der Vertrag auch von den Eltern übernommen werden.

Trick 4 Für Fahranfänger unter 18

Weil Fahranfänger, die den Führerschein mit 17 machen, weniger Unfälle bauen, wird dies von den Versicherern mit Rabatten belohnt.

Trick 5 Typische Anfängerautos vermeiden

Der letzte Trick bezieht sich auf die richtige Wahl des Autos. Auch wenn ein bestimmtes Auto in der Anschaffung teurer ist, kann im Nachhinein Geld bei der Versicherung gespart werden. Autotypen, die in viele Unfälle verwickelt sind, werden in eine höhere Risikogruppe gestuft. Das heißt, dass Fahrer dieses Fahrzeugtyps einen höheren Beitrag zahlen müssen. Deswegen ergibt es Sinn, wenn vor dem Kauf eines neuen Autos, Angebote vom Versicherer einzuholen und die Preise zu vergleichen.

Trick 6 Wer länger als 3 Jahre seinen Führerschein besitzt

Wer länger als drei Jahre einen Führerschein hat, aber nicht selber versichert war, beginnt bei einem eigenen Vertragsabschluss in der SF-Klasse ½. Nach einem unfallfreien Jahr steigt man dann in SF1. So kann man die teure SF-Klasse 0 umgehen.

Ein weiterer Spar Tipp ist:

wenn sie zum Beispiel ein Cabrio nur für den Sommer nutzen möchten, es über ein Saisonkennzeichen zu versichern. Dann zahlen Sie nur für den Zeitraum in dem sie das Fahrzeug auch nutzen. Das gleich gilt auch für Motorräder, Wohnwagen, Quads und andere Fahrzeuge, die Sie nicht das ganze Jahr über nutzen möchten.
Wenn Sie zudem die Werkstattauswahl des Autos der Versicherung überlassen, können Sie noch zusätzlich Kosten einsparen. Bei einer Schadensmeldung wird das Organisatorische dann von der Versicherung geregelt, was nochmal Ihren Aufwand entlastet. Die Werkstattanbindung gibt es nur bei einer Kaskoversicherung. Denn bei einem KFZ-Haftpflichtschaden wird der Schaden am Wagen des Unfallgegners abgewickelt und dieser darf die Werkstatt frei wählen.

  • Ansonsten ist noch zu erwähnen, dass man jeden Rabatt nutzen sollte.
  • Vermeiden Sie Punkte in Flensburg.
  • Wenn Sie eine Garage und/oder Wohneigentum besitzen und nutzten, geben Sie es an.
  • Fahren Sie so viel wie nötig und passen Sie ihre jährliche Kilometerleistung an.
  • Wählen Sie die jährliche Beitragszahlung statt der monatlichen und zahlen Sie per Lastschriftverfahren. Das wird von der Versicherung mit Rabatten belohnt.
  • Und als letzter und wichtigster Tipp: Fahren Sie vorsichtig und rücksichtsvoll! So lassen sich Unfälle vermeiden und Sie sparen nicht nur Geld sondern schützen auch Ihr und anderes Leben!
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