Besonderheiten Beamtenverhältnis
Das Dienstverhältnis zwischen einem Beamten und seinem Dienstherr zeichnet sich durch besondere Pflichten und Privilegien aus. Zum einen hat der Beamte dem Dienstherren gegenüber eine Verpflichtung zur Treue, d.h. er darf zum Beispiel nicht streiken. Dafür hat der Dienstherr dem Beamten gegenüber eine besondere Fürsorgepflicht bei Krankheit, Dienstunfähigkeit oder im Ruhestand.
Aber nur weil die Versorgung eines Beamten durch seinen Dienstherren besser ist, als die eines Arbeitnehmers in der Privatwirtschaft, bedeutet das noch lange nicht, dass sich der Beamte hier einzig und allein auf den Dienstherren verlassen kann.
Einen Teil seiner Krankheitskosten muss der Beamte privat absichern und selber tragen. Und auch bei Dienstunfähigkeit und im Ruhestand gibt es Versorgunglücken. Mehr dazu findest du hier.
Auch im Bereich Haftung ist der Beamte nicht ganz ohne Risiko. Wird einem Dritten durch grob fahrlässiges Verhalten ein Schaden zugefügt, kann der Beamte von seinem Dienstherren in Regress genommen werden.
Auch für verlorenes oder beschädigtes Diensteigentum muss er aufkommen. Hier hilft eine entsprechende Diensthaftpflichtversicherung.
Als weiteren Vorteil genießen Beamte auf Lebenszeit eine grundsätzliche Unkündbarkeit (bis auf wenige Ausnahmen wie z.B. das Begehen einer schweren Straftat). Als Beamter hat man also auch ein hohes Maß an Sicherheit. Dazu kommt, dass Gehaltssprünge durch die Besoldungstabellen vorgesehen sind und der Beamte somit keine Gehaltsverhandlungen führen muss.
Wer kann Beamter werden?
Wenn Sie Fragen haben, oder eine umfassende Beratung wünschen hilft Ihnen
Frau Uber. Sie ist Ihre Ansprechpartnerin und geprüfte
Finanzdienstleistungsberaterin für Kunden des öffentlichen Dienstes (IHK).
Kontakt: Melanie.Uber@axa.de
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