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AXA Tobias Krüger in Berlin Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Mit der demografischen Entwicklung in Deutschland kommen auch viele gesellschaftliche Wandel. Vor allem die Sicherheit einer garantierten staatlichen Rente sinkt stetig weiter. Nicht viele Arbeitnehmer gehen felsenfest davon aus, dass Sie bei Renteneintritt in etwa 20 Jahren keine Rente mehr beziehen werden können.

Aus diesem Grund wird eine betriebliche Altersversorgung immer attraktiver. Bisher war es allerdings immer ein großer finanzieller Mehraufwand für den Arbeitgeber seinen Angestellten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten.

Von staatlicher Seite wurde nun mit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes auf die in der Einwohnerschaft weit verbreitete Unsicherheit reagiert. Mit dem am 01.01.18 eingeführten Betriebsrentenstärkungsgesetz stärkte der Staat zielgerichtet die betriebliche Altersversorgung. Somit werden immer mehr Arbeitnehmer nicht allein eine staatliche Rente, sondern auch eine Altersversorgung seitens des Arbeitgebers bekommen. Hiervon profitieren alle Seiten. Der Staat wird erleichtert, der Arbeitnehmer hat ein Stück mehr Sicherheit und der Arbeitgeber hat ein gutes Argument für sein Unternehmen, wenn es um das Anwerben neuer, qualifizierter Mitarbeiter geht.

Heutzutage ist der Wettstreit von Unternehmen um qualifizierte Arbeitskräfte außerordentlich stark ausgeprägt. Dies ist nicht zuletzt auf die immer älter werdende Gesellschaft zurückzuführen. Es gibt zu viele Unternehmen und zu wenig gut ausgebildete Arbeitnehmer. Möchte man einen dieser potentiellen Arbeitnehmer von seinem Unternehmen überzeugen, kommt es schon längst nicht mehr nur auf eine gute Bezahlung an. Heutzutage möchten viele Angestellte ein Gefühl der Sicherheit von ihrem Arbeitgeber bekommen. Dank des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wird die Bindung der Mitarbeiter an Ihr Unternehmen beträchtlich gestärkt und neue potentielle Arbeitnehmer werden schnell von der freien Arbeitsstelle überzeugt.

Die wichtigsten Änderungen

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz fußt auf dem Sozialpartnermodell. Dadurch wird die betriebliche Altersversorgung zum Bestandteil eines Tarifvertrags.

Der Grund für viele Arbeitgeber auf eine betriebliche Altersversorgung zu verzichten war der Aufwand. Dank des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wurde im Rahmen dessen vieles vereinfacht und unkompliziert gestaltet. Sie zum Bestandteil eines jeden Arbeitsvertrages zu machen, ist nun denkbar einfach.

Dabei profitieren nun beide Seiten. Der Arbeitgeber spart bei den abzugebenden Sozialleistungen für einen jeden Arbeitnehmer, wenn dieser eine betriebliche Rente in Anspruch nehmen möchte. Beim Arbeitnehmer wirkt es sich finanziell gesehen ebenfalls positiv aus. Schließlich muss der Arbeitgeber 15% der eingesparten Sozialleistungen als Erweiterung des Entgelts an den Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt auszahlen.

Für Arbeitnehmer mit einem vergleichsweise geringen Einkommen springt der Staat als helfende Hand ein. Die magische Grenze liegt hier bei 2200€ pro Monat. Der Staat zahlt dann einen Förderbeitrag, um den Arbeitnehmer trotzdem eine ausreichende betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen.

Haben Sie Fragen?

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz hat sich vieles geändert. Sollten Sie noch weitere Fragen zu einzelnen Details des neuen Gesetzes haben, sind wir für Sie da. Im Rahmen eines ausführlichen Informationsgesprächs informieren wir von der AXA Regionalvertretungen Tobias Krüger in Berlin Sie gern detailliert.

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