Die ambulante Zusatzversicherung der AXA
genießen Sie Privatpatienten-Status
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind zwar im Grunde genommen ausreichend, an vielen Stellen kommt es aber zu Eigenanteilen und Zuzahlungen. Die ambulante Zusatzversicherung der AXA Generalvertretung Titze & Bliesner oHG in Kiel Kronshagen übernimmt entsprechende Selbstbehalte, etwa beim Kauf von Arzneimitteln, und ist damit praktisch Ihr „Upgrade“ auf den Status eines Privatpatienten. Wir geben einen Überblick zu den Leistungen.
Umfang der Zusatzversicherung – was bedeutet „ambulanter Schutz“?
Im medizinischen Bereich unterscheidet man zwischen ambulanten und stationären Behandlungen. Dabei bedeutet „ambulant“, dass Sie nicht vor Ort bleiben müssen, sondern nach der Behandlung wieder nach Hause gehen dürfen. Ambulante Leistungen sind der Regelfall, stationär werden Maßnahmen nur bei besonderer medizinischer Notwendigkeit (zum Beispiel größeren Operationen) durchgeführt.
Die ambulante Zusatzversicherung der AXA leistet bei sämtlichen ambulant durchgeführten Behandlungsleistungen, etwa beim Allgemein- und Facharzt oder im Krankenhaus. Da die gesetzliche Krankenversicherung hier bei weitem nicht alle Kosten übernimmt und etwa Medikamente und Sehhilfen nur teilweise erstattet, empfiehlt sich die Zusatzpolice für die meisten gesetzlich Versicherten.
Leistungen unserer ambulanten Zusatzversicherung der AXA
Wir möchten, dass Sie auch bei kürzeren Aufenthalten im Krankenhaus oder beim Facharzt möglichst umfassend versorgt werden, ohne dabei den eigenen Geldbeutel übermäßig zu belasten. Vom Schutz der ambulanten Zusatzversicherung der AXA sind unter anderem diese Leistungen umfasst:
- Sehhilfen werden in Höhe von 100 Prozent und alle zwei Jahre übernommen.
- Laserkorrekturen der Augen sind insgesamt zweimal mitversichert.
- Wir übernehmen die Mehraufwendungen für Heilpraktikerleistungen und bei der Anwendung von Naturheilverfahren.
- Arzneimittel und insbesondere die gesetzlichen Zuzahlungen sind vollständig mitversichert.
- Vorsorgeleistungen (etwa Impfungen) übernehmen wir vollständig.
Erhalten Sie eine Rechnung vom Arzt oder der Apotheke, reichen Sie diese einfach bei uns ein – wir erstatten den entsprechenden Betrag im Rahmen Ihres gewählten Versicherungsschutzes. Die Versicherungsprämien sind steuerlich absetzbar.
Wir beraten Sie gerne
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Kieler Straße 4
24119 Kronshagen
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sowie nach Vereinbarung
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