Arzthaftpflichtversicherung
Sinnvolle Vorschrift und zusätzlicher Schutz
Zum Glück für alle Beteiligten ist sie gesetzlich vorgeschrieben: die Berufshaftpflicht für Ärzte.
Schnell wächst ein vielleicht ursprünglich banaler Behandlungsfehler zur hohen Schadensersatzforderung. Kaum ein anderer Berufsstand geht mit solchen Risiken einher. Zugleich ist eine ständig wachsende Anzahl an Patienten schnell dabei, Haftungsprozesse anzustrengen, wenn ihrer Meinung nach die Behandlung nicht optimal war. Deshalb ist es wichtig, alle Kriterien gründlich mit einem kompetenten Versicherungspartner durchzusprechen und sich gerade hinsichtlich der Schadenshöhe ausreichend zu versichern. Darüber hinaus klärt Ihr kompetenter Partner gemeinsam mit Ihnen ab, welche Verträge ergänzend wichtig sind.
Berufliche Stadien sinnvoll abgesichert
Für die jeweilige Berufsphase gilt es den passenden Versicherungsschutz maßzuschneidern. Bereits während des Studiums, im vorklinischen und klinischen Semester, kann der Abschluss einer Versicherung durch Universität oder Krankenhaus gefordert werden.
Ebenso bieten wir für Studenten im praktischen Jahr, sei es Inland oder Ausland, die sinnvolle Police an. Nach erfolgreichem Abschluss aller Studien gilt es, sich in den verschiedenen Phasen vom Assistenzarzt bis hin zum Chefarzt oder der Niederlassung als Arzt sich entsprechend abzusichern. Nicht zuletzt ist Versicherungsschutz selbst für Ärzte im Ruhestand sinnvoll, denn die Möglichkeit, dass Nachforderungen aus der praktizierenden Zeit geltend gemacht werden, ist nie auszuschließen.
Vorsorgen im Interesse der Patienten
Wer um ausreichenden Versicherungsschutz weiß, kann seine Aufmerksamkeit ganz den Patienten widmen. Denn das Risiko, mit einem Haftungsfall konfrontiert zu werden, ist hoch.
Der Statistik nach gerät jeder Arzt einmal in sieben Jahren in diese Lage. Bei derzeit rund 40.000 gemeldeten Versicherungsfällen pro Jahr und steigender Tendenz kein Wunder. Patienten sind immer häufiger bereit, Behandlungen als falsch zu betrachten und Regress anmelden. Gemeinsam mit unseren Versicherungsnehmern und von uns bestellten Gutachtern ziehen wir an einem Strang, wenn es gilt unberechtigte Forderungen abzuwehren. Egal, ob es Aufklärungsfehler zu hinterleuchten gilt, Haftungsfolgen aus einer Notfallbehandlung oder Praxisvertretungen die Ursache für Regressansprüche sind, wir sorgen dafür, dass bei berechtigten Forderungen nicht Ihre Existenz bedroht ist. Sind Haftungsfälle einwandfrei festgestellt, regulieren wir schnell und umfassend.
Die wichtigsten Vorteile für Sie im Überblick
Mehr als nur das Mindestmaß
Für Sie wehren wir unberechtigte Ansprüche ab. Neben der Berufshaftpflicht für Ärzte können Erweiterungen des Versicherungsschutz absolut sinnvoll sein. Gerne besprechen wir auch den Abschluss einer beruflichen Rechtsschutzversicherung.
Das qualifizierte Team mit den Niederlassungen in Kiel, Eckernförde und Güby ist zudem ebenfalls für Sie da, wenn es um Fragen der Absicherung im Alter, bei Krankheit und Berufsunfähigkeit geht. Rufen Sie die Spezialisten zur Vereinbarung eines persönlichen Gesprächtermins an, selbstverständlich können Sie bereits vorab alle Ihre Fragen per E-Mail stellen. Die Mitarbeiter von der AXA & DBV Titze-Bliesner oHG freuen sich auf Sie!
Kieler Straße 4
24119 Kronshagen
08:30 bis 16:00
sowie nach Vereinbarung
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