Unfallversicherung – und was Du dazu wissen solltest!
Ein Unfall kann Dich immer treffen - unabhängig davon, ob Du selbst Schuld hast oder jemand anders. Vor dem Unfall selbst kann Dich auch die beste Unfallversicherung nicht schützen, aber vor den finanziellen Folgen!
Dieser Artikel klärt Dich auf und wird – hoffentlich – die meisten Deiner Fragen beantworten.
Bleiben Fragen offen oder fehlt Dir was? Dann schreib uns gerne an titze-bliesner@axa.de oder vereinbare gleich einen persönlichen Termin ( einfach auf den Button klicken ).
Was leistet die Unfallversicherung?
Es gibt verschiedene Leistungsbausteine, die Du absichern kannst – alles mit dem Ziel, die finanziellen Folgen abzufangen.
Dazu gehört beispielsweise eine einmalige Kapitalauszahlung ab 1% Invalidität. Diese versetzt Dich in die Lage, ggfs. Dein Umfeld behindertengerecht umzubauen etc. und stellt einen Ausgleich für entgangene Lebensfreude dar.
Zusätzlich kannst Du eine Unfallrente ab 50% Invalidität vereinbaren oder ein Unfall-Krankenhaustagegeld.
Weitere Leistungen sind möglich, solltest Du aber mit uns individuell auf Deinen Bedarf abstimmen.
Ich bin doch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, reicht das nicht??
Klares NEIN.
Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur dann, wenn Dein Unfall auf dem Arbeitsweg oder während der Arbeitszeit passiert. In Deiner gesamten Freizeit hast Du also darüber keinen Versicherungsschutz – wir reden also über rund 2/3 des Tages und üblicherweise die Wochenenden. Bei Kindern verhält es sich ähnlich – diese sind nur auf dem Schul- oder Kitaweg und während der Zeit dort versichert. Die Krankenversicherung zahlt nur die reinen Behandlungskosten des Unfalls.
Was gilt eigentlich als Unfall?
Ein Unfall ist per Definition „eine plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äußeren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen und psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat“!
Hört sich ziemlich kompliziert an, heißt aber im Kern, dass Du Dir z.B. durch einen Sturz eine Verletzung zuziehst oder beim Sport Knieverletzung erleidest. Es gibt viele Arten, einen Unfall zu erleiden – insbesondere im Straßenverkehr.
Richtig schlimm wird es, wenn dann die Verletzung nicht vollständig ausheilt und Du eine Invalidität nachbehältst.
Homeoffice – wie bin ich da eigentlich versichert?
In Zeiten von Corona bekommt das Homeoffice einen ganz anderen Stellenwert und Bedeutung, aber wie sieht es bei Ihnen als Arbeitnehmern und Angestellten hinsichtlich des Versicherungsschutzes aus der Unfallversicherung – egal, ob gesetzlich oder privat – aus?
Prinzipiell gilt: Während der Ausübung ihres Berufs und auf dem Weg zu und von der Arbeit sind Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. Das gilt unter anderem auch für Schüler, Studenten und Ehrenamtliche während ihrer Tätigkeit. Für Unfälle, die nicht in Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit stehen, leistet die gesetzliche Unfallversicherung hingegen nicht, die private Unfallversicherung hingegen schon.
Im Homeoffice verschmelzen Berufliches und Privates
Der Übergang ist hier fließend und sorgt vor Gerichten immer wieder für Auseinandersetzungen? Allein durch die räumliche Situation verschmelzen hier der berufliche und private Bereich noch stärker als etwa auf dem Arbeitsweg. Die Rechtsprechung versucht, Berufliches und Privates nach Unfällen im Homeoffice fein säuberlich aufzuschlüsseln – mit Folgen für den Versicherungsschutz.
Es gibt eine Vielzahl von Szenarien, in dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Versicherung gegeben ist oder auch nicht – Voraussetzung ist immer, es muss in unmittelbaren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen!
Wir beraten Sie und auch Ihre Firma gerne dazu - bleiben Sie gesund!
Versicherung Kiel
Kieler Straße 4
24119 Kronshagen
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sowie nach Vereinbarung
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