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AXA Titze & Bliesner oHG in Kronshagen Referendariat

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Kriterien für die Platzvergabe im Referendariat – und was Du dazu wissen solltest!

Wie war das noch – was sind die „Sozialpunkte“ und wo kommen die her?

Nach dem Studium auf Lehramt ist vor dem Referendariat! Du stehst jetzt vor der nächsten Stufe auf Deiner Karriere als Lehrer*in und suchst nach einem geeigneten Platz für Dein Referendariat! Wie sehen denn die Kriterien für die Platzvergabe aus?
 
In diesem BLOG erfährst Du, worauf es ankommt und worauf Du achten solltest.
 
Bleiben Fragen offen oder fehlt Dir was? Dann schreib uns gerne an titze-bliesner@axa.de und melde Dich telefonisch unter 0431-9066905.

Wo absolviere ich mein Referendariat?

Die meisten Lehramtsstudenten wünschen sich einen Ref-Platz in der Nähe ihrer Uni oder ihres Wohnortes. Dabei spielen soziale Aspekte genauso eine Rolle wie auch familiäre Gründe.
 
Für die Zuweisung des Referendariats sind die sogenannten Sozialpunkte ausschlaggebend. Je mehr Sozialpunkte Du vorweisen kannst, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, Deinen Wunsch-Referendariatsplatz zu erhalten.

Wie funktioniert die Zuweisung der jeweiligen Seminarorte?

Als erste Instanz wird Dir ein Seminarort zugewiesen. In zweiter Instanz erhältst Du das Lehrinstitut zugewiesen, an welchem Du Dein Referendariat absolvieren wirst. Selbstverständlich in Deiner Bewerbung für das Referendariat Deine Wunsch-Seminarorte gemäß Deiner bevorzugten Reihenfolge angeben, einen Anspruch auf Erfüllung hast Du aber nicht.
 
Du solltest darauf achten, dass die von Dir ausgewählten Seminarorte für Deine Fächerkombination und den Schultypus geeignet sind. In aller Regel ist man bestrebt, allen Bewerberinnen und Bewerbern ihren jeweiligen Erstwunsch zu gewähren. Es kann natürlich vorkommen, dass es mehr Bewerber für einen Seminarort gibt, als Ausbildungsplätze vorhanden sind. Um eine möglichst gerechte Verteilung der begehrten Referendariatsplätze zu gewährleiste, kommen weitere Kriterien ins Spiel, die über die Vergabe entscheiden.

Kriterien für die Platzvergabe im Referendariat

  • Notendurchschnitt
  • Bedarf an Bewerbern für die jeweiligen Fächer und Schultypen
  • Wartezeiten
  • Sozialpunkte

Die Sozialpunkte als Kriterium für die Platzvergabe

Bei der Beantragung eines Referendariatsplatzes kannst Du soziale Kriterien als Unterstützung zur Erlangung Deines Wunschplatzes einreichen. Die Bescheinigungen sollten aktuell sein ( nicht älter als 3 Monate ).
Gemäß Deiner getätigten Angaben erhältst Du Sozialpunkte. Die Verantwortlichen können anhand dieser Sozialpunkte die vorhandenen Plätze besser und gerechter verteilen.

Kommen folgende Kriterien zum Tragen, erhältst Du Sozialpunkte:

  • Du pflegst einen anerkannt pflegebedürftigen Angehörigen
  • Du hast minderjährige Kinder. Bist Du alleinerziehend, erhältst Du mehr Sozialpunkte!
  • Du bist aufgrund einer Schwerbehinderung, respektive aus gesundheitlichen Gründen ortsgebunden.
  • Du bist verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Partnerschaft
  • Dein Lebenspartner/in ist beruflich ortsgebunden
  • Du bist Träger eines Mandats, welches eine Ortsgebundenheit mit sich bringt
  • Du versorgst Deine minderjährigen Geschwister als Hauptversorger
  • Du bist ehrenamtlich tätig und somit ortsgebunden

Du musst Dein Anliegen in der Bewerbungsphase gut begründen und aktuelle Bestätigungen, Gutachten und Bescheinigungen beilegen. Es muss eindeutig hervorgehen, dass Du in Deiner Funktion nur schwer bzw. gar nicht ersetzbar bist.

Unzureichende Gründe für die Vergabe von Sozialpunkten

Bitte beachte, dass die reine Mitgliedschaft in einem Verein kein triftiger Grund für die Vergabe darstellt. Gleich verhält es sich mit finanziellen Aspekten bzw. der Tatsache, kein Auto zu besitzen. Auch erhältst Du den Wohnort vom eigenen Partner, der Familie bzw. dem Freundeskreis keine Sozialpunkte.

Deine Checkliste: alle Infos zusammengefasst

Verfasse für Deinen Wunschplatz Deine persönlich gestaltete Bewerbung. Achte darauf, dass Deine Bewerbung lückenlos und fehlerfrei ist. Sende Deine Bewerbung nur mit vollständigen Unterlagen, Zeugnissen und Urkunden ab. Ein guter Notendurschnitt hilft Dir zusätzlich.
 
Hast Du bereits ein Schulpraktikum an einer Schule absolviert, hast Du gute Chancen, dass Dich die Schule anfordern lässt. Erkundige Dich am besten im Direktorat der jeweiligen Schule.

Ganz wichtig – beachte die geltenden Bewerbungsfristen. In Schleswig-Holstein üblicherweise 01.10. zum Einstellungstermin 01.02. und 01.04. für die Einstellung zum 01.08.
 
Viel Glück!

AXA Generalvertretung Titze & Bliesner oHG
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