Dienstunfähigkeit – und was Du dazu wissen solltest!
Als Beamter ( m/w/d ) stößt Du öfter auf den Begriff „Dienstunfähigkeit“ ( oder in Kurzform „DU“ ), hast Dich aber schon immer gefragt, was dahinter steckt und das für Dich bedeutet.
Dieser Artikel ist dann genau das richtige für Dich und wird – hoffentlich – die meisten Deiner Fragen beantworten.
Bleiben Fragen offen oder fehlt Dir was? Dann schreib uns gerne an titze-bliesner@dbv.de oder vereinbare gleich einen persönlichen Termin ( einfach auf den Button klicken ).
Was versteht man unter Dienstunfähigkeit?
Du bist Beamter und bist aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund Deines körperlichen Zustandes dauerhaft nicht mehr in der Lage, die dienstlichen Pflichten gegenüber dem Dienstherrn zu erfüllen.
Dienstunfähig! Was dann?
Die direkten Folgen Deiner Dienstunfähigkeit sind abhängig von Deinem Beamtenstatus. Hier wird unterschieden zwischen den BaW/BaP ( Beamte auf Widerruf / Beamte auf Probe ) und BaL ( Beamte auf Lebenszeit ).
Der BaW/BaP wird aus dem Dienst entlassen und erhält keine Versorgung – Ausnahme Dienstunfall
Der BaL wird in den Ruhestand versetzt und erhält eine Mindestversorgung.
Sind Berufsunfähigkeit- und Dienstunfähigkeitsversicherung das gleiche?
Nein, eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung hilft Dir als Beamter nur bedingt. Es fehlt in der Absicherung die für Dich elementarwichtige „Dienstunfähigkeitsklausel“.
Diese Dienstunfähigkeitsklausel besagt, dass Deine Versicherung bei einer Dienstunfähigkeit automatisch „ohne wenn und aber“ die Entscheidung Deines Dienstherrn akzeptiert und sofort die vereinbarte Rente zahlt ( ohne selbst nochmal nachzuprüfen ).
Falls Du also bereits einen Vertrag hast, lasse Dir diese Dienstunfähigkeitsklausel unbedingt schriftlich bestätigen.
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Wer stellt die Dienstunfähigkeit fest?
Bei längeren Erkrankungen und im Vorfeld einer drohenden Dienstunfähigkeit ( DU ) entscheidet der Amtsarzt, ob eine Dienstfähigkeit / begrenzte Dienstfähigkeit besteht.
Was bedeutet vorzeitiger Ruhestand für mich?
Ein Beamter auf Lebenszeit ( BaL ) wird vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand versetzt, wenn er wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft seinen Dienst nicht erfüllen kann.
Prüfung der Dienstunfähigkeit bei Beamten?
Kann der Dienstherr einen Beamten „zwingen“, zum Arzt zu gehen, um die Dienstfähigkeit zu überprüfen?
Beamte müssen sich nach dem Beamtengesetz ärztlich untersuchen lassen, wenn es hinsichtlich der Dienstunfähigkeit Zweifel gibt.
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