Leider müssen wir hier einfach mal etwas „amtlicher“ werden – laut BGB* §823 ff besagt, dass Du für einen verschuldeten Schaden in unbegrenzter Höhe mit Deinem gesamten Vermögen haftest!!
Dieser Artikel klärt Dich auf und wird – hoffentlich – die meisten Deiner Fragen beantworten.
Bleiben Fragen offen oder fehlt Dir was? Dann schreib uns gerne an titze-bliesner@axa.de oder vereinbare gleich einen persönlichen Termin ( einfach auf den Button klicken ).
* Bürgerliches Gesetzbuch
Haftpflichtversicherung – grundsätzliches!
Fügst‘ Du jemanden einen Schaden zu, egal ob fahrlässig oder absichtlich, musst Du ihm diesen vollständig ersetzen. Dafür haftest Du mit Deinem gesamten Hab und Gut.
Hast Du eine Haftpflichtversicherung, springt diese für Dich ein. Es wird geprüft, ob und in welcher Höhe die Ansprüche gerechtfertigt sind. Stellt sich raus, dass Du dafür haftbar zu machen bist, springt die Haftpflichtversicherung üblicherweise – außer bei Vorsatz – für Dich ein und ersetzt den Schaden ( sowohl Personen- wie auch Sachschäden ).
Ist der Anspruch ungerechtfertigt, wehrt die Versicherung die Ansprüche für Dich ab!
Wofür brauche ich dann die Dienst-Haftpflichtversicherung?
Deine Privat-Haftpflichtversicherung - die Du hoffentlich schon hast - deckt nur Schäden ab, die im privaten Bereich entstehen! Alles dienstliche ist grundsätzlich davon zunächst ausgenommen.
Und genau hier liegt dann Deine Lücke in Deiner Absicherung.
Wie kannst Du diese schließen? Ganz einfach mit einer Dienst-Haftpflichtversicherung. Gegen eine geringe Prämie im Jahr schützt Du Dich finanziell vor Schadenersatzforderungen, die aufgrund eines Fehlers von Dir auf Dich zukommen könnten.
Was alles schief laufen kann . . . nachstehend einige Beispiele zur Veranschaulichung
In Deiner Pausenaufsicht als Lehrer/in kommt es bei einer Rangelei zwischen Schülern zu Verletzungen. Du siehst Dich dem Vorwurf der Aufsichtspflichtverletzung ausgesetzt und musst Dich „wehren“ – da kommt die Dienst-Haftpflicht ins Spiel und prüft für Dich, ob die Vorwürfe gerechtfertigt sind oder nicht.
Sind die Vorwürfe gerechtfertigt, übernehmen wir die Schadenersatzforderungen für Dich, sind Sie es nicht, wehren wir diese selbst vor Gericht auf unsere Kosten ab.
Du verlierst den Dienstschlüssel für die Schule – die gesamte Schließanlage muss ausgetauscht werden – die Dienst-Haftpflichtversicherung springt ein.
Du beschädigst einen Beamer der Schule und musst diesen ersetzen – die Dienst-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden.
Gerne analysieren wir Deine persönliche Situation und optimieren Deinen Versicherungsvertrag. Dabei können wir deutlich gezielter und individueller handeln als ein Haftpflichtrechner online. Wir haben für nahezu alle Fälle Lösungen parat.
Teste uns – Du kannst nur gewinnen. Entweder bieten wir Dir eine bessere Lösung an oder Du stellst fest, dass Du bereits optimal versichert bist.
Vereinbare direkt Ihren Wunschtermin bei uns bequem vom „Sofa“ aus oder ruf uns an 0431-9066905.
Wir freuen uns auf Dich.
Kieler Straße 4
24119 Kronshagen
08:30 bis 16:00
sowie nach Vereinbarung
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