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AXA Kronshagen Titze & Bliesner oHG Bundeslandwechsel
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In früheren Zeiten war das undenkbar, während der Ausbildungsphase (und auch danach) das Bundesland zu wechseln.
In diesem Blogbeitrag bekommst Du Tipps und Hinweise, wie Du Deinen Wechsel am besten vorbereitest und worauf Du speziell achten musst.
Bleiben Fragen offen oder fehlt Dir was? Dann schreib uns gerne an titze-bliesner@axa.de oder melde Dich telefonisch unter 0431-2406601.
Bildung ist Ländersache und je nach Bundesland gibt es Unterschiede in der Regelung der Lehramtsstudiengänge, sowie des Vorbereitungsdienstes. Das kann z.B. die Dauer des Referendariats sein. Dies gilt auch für die Abschlüsse des Masters of Education, sowie dem 1. Staatsexamen.
Es ist auch so, dass die möglichen Fächerkombi’s, die Anzahl der Unterrichtsbesuche, die Studentenzahl und der Aufbau des Vorbereitungsdienstes sich unterscheiden. Durch das Zusammenspiel all dieser Faktoren und verschiedenen Regelungen sahen einige Bundesländer die gleichwertige Ausbildung als Voraussetzung für einen unkomplizierten Wechsel vor, während und nach dem Referendariat nicht immer gewährleistet.
Am 07. März 2013 wurde der Beschluss verabschiedet: „Regelungen und Verfahren zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften!“
Alle Bundesländer verpflichteten sich im Rahmen dieses Beschlusses, die Abschlüsse der Lehrerausbildung gegenseitig anzuerkennen. Dies war der Spatenstich, um allen angehenden Lehrer mit einem Lehramtsstudium – vom Bundesland losgelöst – einen gleichberechtigten Zugang zum Vorbereitungsdienst zu ermöglichen.
Damit Du keine Überraschungen erlebst, solltest Du die nachstehenden Punkte beachten:
Diesen solltest Du möglichst vermeiden. Da die Abläufe des Referendariats sich in den einzelnen Bundesländern unterscheiden, bringt ein Wechsel erheblich Probleme mit sich bzw. macht ihn fast unmöglich.
Theoretisch kannst Du Dein Referendariat im alten Bundesland abbrechen und eine Neubewerbung im Wunsch-Bundesland abgeben.
Bei Krankheit, Schwangerschaft, Aufnahme eines Studiums oder der Pflege eines nahen Angehörigen kannst Du Dein Referendariat verlegen. Beachte, dass es unter Umständen passieren könnte, dass Deine bisher geleistete Zeit im Vorbereitungsdienst nicht oder nur teilweise anerkannt wird.
Wende Dich in solchen Fällen zeitnah an die zuständige Stelle und informiere Dich über Deine Optionen und die Bestimmungen im neuen Bundesland, wenn Du einen Wechsel des Bundeslandes vor dem Referendariat strebst.