Als zukünftige/r Beamter/in oder aktiver Beamter/in mit Heilfürsorge-Anspruch hast Du später einen Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe alleine genügt aber nicht, da Du noch eine beihilfekonforme Krankenversicherung (Restkostenversicherung) benötigst. Du möchtest sicherstellen, dass es keine Probleme beim Übergang gibt?
Dieser BLOG ist dann genau das richtige für Dich und wird – hoffentlich – die meisten Deiner Fragen beantworten.
Bleiben Fragen offen oder fehlt Dir was? Dann schreib uns gerne an titze-bliesner@dbv.de oder vereinbare gleich einen persönlichen Termin (einfach auf den Button klicken).
Was ist eine Anwartschafts-Versicherung?
Die Anwartschaft „friert“ Deinen heutigen Gesundheitszustand ein und erleichtert Dir dann später den Übergang in die Beihilfe. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften bist Du verpflichtet, die fehlenden % der Beihilfe privat zu versichern.
Einfach gesagt, wir erledigen heute schon die Gesundheitsprüfung und alle gesundheitlichen Probleme, die danach auftreten könnten, spielen dann keine Rolle mehr.
Wer benötigt eine Anwartschafts-Versicherung?
Es gibt verschiedene Personengruppen, für die eine Anwartschaft enorm wichtig ist und zwar u.a.:
- Aktive Beamte mit Heilfürsorge-Anspruch ( z. B. Polizei, Bundeswehr etc. )
Warum? Bei Eintritt in den Ruhestand erfolgt ein Wechsel aus der Heilfürsorge in die Beihilfe und in dem Moment wird eine prozentuale Krankenversicherung als Restkostenabsicherung benötigt. - Lehramtsstudenten/Referendare.
Warum? Mit Beginn des Referendariats besteht ein Anspruch auf Beihilfe als BaW ( Beamter auf Widerruf ) und die nicht über die Beihilfe abgedeckten 50% müssen zusätzlich privat versichert werden.
Falls nach dem Referendariat nicht gleich eine Verbeamtung auf Probe erfolgt, kann der Vertrag wieder in eine Anwartschaft umgewandelt werden. - Ehe-/Lebenspartner
Warum? Sollte der Ehe-/Lebenspartner z.B. als Hausfrau/mann keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und damit automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein, besteht in den meisten Fällen ein Anspruch auf Beihilfe und es ist wieder eine ergänzende Restkostenversicherung notwendig. - Und weitere . . .
Große und kleine Anwartschaft:
Der Unterschied zwischen diesen beiden Optionen besteht darin, dass bei der großen Anwartschaft auch das sogenannte Eintrittsalter zum Zeitpunkt des Eintritts in die Versicherung festgeschrieben wird. Dies führt dazu, dass später die Beiträge günstiger sind gegenüber der kleinen Anwartschaft. Der Nachteil ist aber auch, dass die große Anwartschaft mehr von Anfang an kostet.
Wichtig: Die Beihilfe verlangt den Nachweis, dass die fehlenden Kosten privat versichert sind, ansonsten wird keine Beihilfe gezahlt.
Gesundheitliche Probleme, die zum Zeitpunkt der Antragsaufnahme schon bestehen, können zu einem erhöhten Beitrag oder sogar zu einer Ablehnung im schlimmsten Fall führen.
Je älter Du wirst, um so größer ist die Gefahr, dass Dich das ein oder andere Problem trifft!
Unser Rat – je früher Du die Anwartschaft abschließt, um so sicherer bist Du, dass es keine Probleme gibt.
Versicherung Kiel
Kieler Straße 4
24119 Kronshagen
Nach Vereinbarung
08:30 bis 16:00
sowie nach Vereinbarung
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