Leider müssen wir hier einfach mal etwas „amtlicher“ werden – laut BGB* §823 ff besagt, dass Du für einen verschuldeten Schaden in unbegrenzter Höhe mit Deinem gesamten Vermögen haftest!!
Dieser Artikel klärt Dich auf und wird – hoffentlich – die meisten Deiner Fragen beantworten.
Bleiben Fragen offen oder fehlt Dir was? Dann schreib uns gerne an titze-bliesner@axa.de oder vereinbare gleich einen persönlichen Termin ( einfach auf den Button klicken ).
* Bürgerliches Gesetzbuch
Haftpflichtversicherung – grundsätzliches!
Fügst‘ Du jemanden einen Schaden zu, egal ob fahrlässig oder absichtlich, musst Du ihm diesen vollständig ersetzen. Dafür haftest Du mit Deinem gesamten Hab und Gut.
Hast Du eine Haftpflichtversicherung, springt diese für Dich ein. Es wird geprüft, ob und in welcher Höhe die Ansprüche gerechtfertigt sind. Stellt sich raus, dass Du dafür haftbar zu machen bist, springt die Haftpflichtversicherung üblicherweise – außer bei Vorsatz – für Dich ein und ersetzt den Schaden ( sowohl Personen- wie auch Sachschäden ).
Ist der Anspruch ungerechtfertigt, wehrt die Versicherung die Ansprüche für Dich ab!
Haftpflichtversicherung für Kinder!
Kinder sind in der Haftpflichtversicherung üblicherweise mitversichert und zwar bis zum Abschluss der 1.Berufsausbildung bzw. des 1.Studiums. Danach ist die Mitversicherung abhängig von der persönlichen Situation.
Da Kinder in jungen Jahren nicht bzw. nur bedingt deliktsfähig sind, ist es notwendig, dass die Versicherung auch Schäden bei „nichtdeliktsfähigen“ Kindern übernimmt. Häufig trennten nämlich genau diese im Bekannte- und Freundeskreis auf und führen zur Unzufriedenheit, wenn solch ein Schaden abgelehnt wird.
Achten Sie bitte unbedingt darauf, wenn Sie Haftpflichtversicherungen vergleichen!
Sollten Sie Ihre Aufsichtspflicht als Eltern verletzten, gilt der Versicherungsschutz in vollem Umfang.
Haftpflichtversicherung für Familien!
Familien versichern sich üblicherweise in einem einzigen Vertrag, da in den meisten Verträgen Ansprüche innerhalb einer Familie ausgeschlossen sind. Außerdem spart man „bares Geld“, da einzelne Verträge teurer wären.
Auch schon bei eheähnlichen Verhältnissen – also dem Zusammenwohnen – kann man die Familienversicherung nutzen und den Partner/in einschließen. Voraussetzung ist der gemeinsame Wohnsitz.
Das Versicherungsunternehmen mit dem jüngeren Vertrag hebt üblicherweise ohne Einhaltung von langen Kündigungsfristen den Vertrag auf Wunsch auf.
Gerne analysieren wir Ihre persönliche Situation und optimieren Ihren Versicherungsvertrag. Dabei können wir deutlich gezielter und individueller handeln als ein Haftpflichtrechner online. Wir haben für nahezu alle Fälle Lösungen parat.
Testen Sie uns – Sie können nur gewinnen. Entweder bieten wir Ihnen eine bessere Lösung an oder Sie stellen fest, dass Sie bereits optimal versichert sind.
Vereinbaren Sie direkt Ihren Wunschtermin bei uns bequem vom „Sofa“ aus oder rufen Sie uns an 0431-9066905.
Wir freuen uns auf Sie.
Versicherung Kiel
Kieler Straße 4
24119 Kronshagen
Nach Vereinbarung
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sowie nach Vereinbarung
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