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AXA Titze & Bliesner oHG in Kronshagen Beihilfe

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Beihilfe – und was Du dazu wissen solltest!

Als Beamter ( m/w/d ) hast Du grundsätzlich einen Anspruch auf „Beihilfe“. Was steckt dahinter und warum ist diese „Beihilfe“ für Dich so wichtig?
Dieser BLOG ist dann genau das richtige für Dich und wird – hoffentlich – die meisten Deiner Fragen beantworten.
Bleiben Fragen offen oder fehlt Dir was? Dann schreib uns gerne an titze-bliesner@dbv.de oder vereinbare gleich einen persönlichen Termin ( einfach auf den Button klicken ).

Was ist Beihilfe?

Als Beamter erhältst Du von Deinem Dienstherrn eine finanzielle Unterstützung für den Krankheits- und Pflegefall einschließlich Geburten und Todesfall.
Diese Unterstützung wird anteilig in Abhängigkeit von Deinem Familienstand geleistet. Diese Leistung ist losgelöst von der sog. gesetzlichen Krankenversicherung.

Wann bekommt man Beihilfe?

Beihilfeberechtigt sind nur Beamte und deren Angehörigen wie Kinder und Ehepartner ( sofern der Ehepartner nicht selbst versicherungspflichtig in der gesetzl. Krankenversicherung ist und unter bestimmten Einkommensgrenzen verdient ). Selbstverständlich erhält man die Beihilfe auch im Ruhestand ( dann sogar 70% ).

Wie funktioniert die Beihilfe?

Im Falle einer Krankheit entstehen durch die Ärzte / Krankenhäuser etc. Behandlungskosten. An diesen Kosten beteiligt sich der Dienstherrn nach Einreichung dann grundsätzlich zu 50% ( nach Prüfung der medizinischen Notwendigkeit ). Bei mehr als einem Kind übernimmt der Dienstherr sogar 70% der Kosten. Bei der Erstattung gibt es allerdings einige Einschränkungen, die in der Beihilfe-Verordnung festgeschrieben sind.
Kinder erhalten 80% und Ehepartner ( sofern ein Anspruch besteht ) 70% Beihilfe.

Wichtig: Die Beihilfe verlangt den Nachweis, dass die fehlenden Kosten privat versichert sind, ansonsten wird keine Beihilfe gezahlt.

Welche Kosten übernimmt die Beihilfe?

Die Beihilfe zahlt nicht für alle Behandlungen. Welche nicht beihilfefähigen Aufwendungen Sie aus eigener Tasche finanzieren müssen, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfe-Stelle. Weitere Info’s finden Sie außerdem unter http://www.die-beihilfe.de/ .

Beihilfe was ist das?

Als Beamter ( m/w/d ) erhältst Du von Deinem Dienstherrn ein finanzielle Unterstützung für den Krankheits- und Pflegefall einschließlich Geburten und Todesfall. Die Höhe ist dabei abhängig vom Familienstand. Einige Bundesländer bieten auch schon eine Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen Krankkasse ( mit einem Zuschuss ) und dem Anspruch auf Beihilfe an.

Zahlt die Beihilfe im Ausland?

Grundsätzlich sind Aufwendungen für Leistungen innerhalb der Europäischen Union wie im Inland entstandene Aufwendungen zu behandeln. Außerhalb der Europäischen Union entstandene Aufwendungen dagegen sind lediglich bis zur Höhe von Vergleichskosten im Inland beihilfefähig – dabei sind Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Leistungen bis zu einer Höhe von € 1.000 ohne Beschränkung beihilfefähig.
Für Heimdialysepatienten, die sich vorübergehend aus privaten Gründen im außereuropäischen Ausland aufhalten, sind die Aufwendungen beihilfefähig, die im gleichen Zeitraum bei der Durchführung einer ambulanten Dialyseeinrichtung entstanden wären.
Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ist empfehlenswert.

AXA Generalvertretung Titze & Bliesner oHG
Kieler Straße 4
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