AXA Thomas Thiering in Lingen Ihre besondere Berufsstellung

Ihre persönliche Krankenversicherung

Während Ihrer Ausbildung als Beamter auf Widerruf oder als Beamter auf Lebenszeit sind Sie beihilfeberechtigt. Das heißt, dass sich Ihr Dienstherr im Rahmen der Beihilfe an den tatsächlich entstandenen Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen beteiligt. Der Unterschied zu einem Arbeitnehmer ist, dass Sie keinen Zuschuss zur monatlichen Krankenversicherung erhalten, sondern einen Anteil Ihrer jeweiligen Krankheitskosten als Beihilfe erstattet bekommen. Diesen Anteil des Dienstherrn nennt man Beihilfebemessungssatz.
 
Den Rest der Krankheitskosten müssen Sie im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht ab Dienstbeginn über eine private Krankenversicherung absichern.
Der Umfang der Beihilfe richtet sich nach der jeweiligen Beihilfevorschrift (Bundes- oder Landesbeihilfe) und nach Ihrem Familienstand.

Als Beihilfeberechtigter ohne Kinder beträgt der Beihilfebemessungssatz in der Regel 50%, das heißt:

  • 50% der Krankheitskosten müssen Sie über eine private beihilfekonforme Krankenversicherung absichern
  • 50% der entstandenen Krankheitskosten erhalten Sie als Beihilfe von Ihrem Dienstherrn

Ausnahmen bilden hier die Bundesländer Hessen und Bremen, da andere Beihilfebemessungssätze gelten.

Beihilfe mit Familie

Die Familienmitglieder eines Beamten erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe. In der Regel beträgt der Beihilfebemessungssatz:

  • 80% für berücksichtungsfähige Kinder
  • 70% für berücksichtingungsfähige Ehepartner
  • 50% für Beamte mit einem Kind und 70% für Beamte mit zwei und mehr Kindern

Der verbleibende Anteil der Krankheitskosten muss immer im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht über eine beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte abgedeckt werden. Ausnahmen bilden hier die Bundesländer Hessen und Bremen, da andere Beihilfebemessungssätze gelten. Darüber hinaus ist mit Dienstbeginn der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung erforderlich.

Ihre persönliche Beamtenversicherung

Vielleicht kennen Sie die Zahlen: Jeder fünfte Beschäftigte im Öffentlichen Dienst erreicht die gesetzliche Altersgrenze nicht. Und die Hauptursache für Dienstunfähigkeit sind (laut amtlicher Statistik) bei jüngeren Lehrern Freizeitunfälle. Später sind in neun von zehn Fällen Krankheiten der Grund für die Dienstunfähigkeit.

Die gesetzliche Altersversorgung und die Rentenansprüche bei Dienstunfähigkeit stellen heute nur noch eine Grundversorgung dar. Auch in Zukunft ist damit zu rechnen, dass die gesetzlichen Ansprüche weiter abgesenkt werden. Da ist es besser vorzusorgen.

Dienstanfänger

Da Sie bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit in der Regel keine gesetzlichen Versorgungsansprüche haben, benötigen Sie einen besonders hohen Versicherungsschutz. Die finanziellen Folgen bei Dienstunfähigkeit können Sie absichern. Mit unserer innovativen Dienstanfänger-Police kombinieren Sie die Einkommensabsicherung bei Dienstunfähigkeit mit einer privaten Altersvorsorge. Die  Relax Rente der DBV bietet Ihnen eine Altersvorsorge, die Sicherheit und Rendite kombiniert.

Sie haben die Wahl zwischen den Anlagevarianten:

  • Classic
  • Comfort
  • Chance
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