Betriebsrentenstärkungsgesetz - Mitarbeiter versorgen

AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Betriebsrentenstärkungsgesetz Potsdam

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz der
AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt ab dem 01.01.2018 eine ganze Reihe von interessanten und wichtigen Vorteilen – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Denn es zielt in allererster Linie darauf ab, die vorhandenen Angebote der betrieblichen Altersvorsorge zu erweitern und zu verbessern. Und das zum Wohle der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. So sollen beispielsweise Maßnahmen der betrieblichen Altersvorsorge auch für Personen mit kleinen und mittleren Einkommen weiter an Attraktivität zunehmen. Ein echter Fortschritt, denn es ermöglicht Ihnen als Arbeitgeber die Nutzung der betrieblichen Altersvorsorge auch zur Bindung von Mitarbeitern auf der mittleren Beschäftigungsebene. Denn auch hier sind oftmals Fachkräfte am Werk, die man nur ungern an die Konkurrenz verlieren möchte. Es bleibt auf jeden Fall auch über den 01.01.2018 hinaus so: Möglichkeiten einer betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter zu schaffen, ist eine hervorragende Art seinen Mitarbeitern die eigene Wertschätzung zu demonstrieren.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz verbessert Ihre Chancen bei Ihren Mitarbeitern

Umfragen zeigen ein eindeutiges Ergebnis: Monetäre Anreize sind für viele Mitarbeiter interessant, doch eine betriebliche Altersvorsorge, die vom Arbeitgeber gefördert und unterstützt wird, rangiert schon an zweiter Stelle unter den Punkten, die für eine gute Mitarbeiterbindung sorgen. Nur die Möglichkeit regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen zu nutzen, kommt noch vor der arbeitgeberunterstützten Zukunftssicherung. Variable Vergütungen, das betriebliche Gesundheitsmanagement, größere eigene Entscheidungsspielräume oder gar Sachentgelte anderer Art landen bei Umfragen in Sachen Mitarbeiterzufriedenheit regelmäßig auf den Plätzen hinter der arbeitgebergeförderten betrieblichen Altersvorsorge. Dafür gibt es gute Gründe.

Jeder Arbeitnehmer weiß, dass sein Einkommen von heute nicht das sein wird, dass ihm in der Rente zur Verfügung stehen wird. Gerade Mitarbeiter mit geringen Einkünften haben zudem oftmals wenige Möglichkeiten, von Ihrem Einkommen eigenständig noch etwas zur Altersvorsorge an die Seite zu legen. Erfahren diese Mitarbeiter nun aber eine Förderung durch den Arbeitgeber für die Altersvorsorge, werden ganz neue Anreize gesetzt, wenn es darum geht, der Rentenlücke eigenständig entgegenzuwirken. Dazu kommt natürlich der Umstand, dass die Lücke zwischen bisherigem Einkommen und tatsächlich ausgezahlter Rente immer größer wird, je besser ein Arbeitnehmer vorher Situiert war bzw. je höher das Einkommen im Berufsleben war. Auch an dieser Stelle können Sie als Arbeitgeber nun noch einmal vermehrt ansetzen. So haben Sie die Möglichkeit sich als Arbeitgeber sowohl für gutbezahlte und hervorragend ausgebildete Fachkräfte, als auch für gut ausgebildete und erfahrene Mitarbeiter der mittleren und unteren Gehaltsklassen besonders interessant zu machen.

Und das sind die Verbesserungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz im Überblick

Einfach zusammengefasst kann man sagen, dass alle bisherigen Wege der betrieblichen Altersvorsorge erhalten bleiben und verbessert werden und darüber hinaus eine neue Variante für tarifvertraglich vereinbarte betriebliche Altersvorsorgen geschaffen wurde. In den folgenden Bereichen schafft das Betriebsrentenstärkungsgesetz neue Wege und Chancen:

Im Rahmen der Direktversicherung (auch bei Pensionskassen und Pensionsfonds)

  • Es bieten sich neue Möglichkeiten der Steuerentlastungen für Arbeitgeber zum Aufbau einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter bis zu einem Gehalt von mtl. 2.200 EUR – der sogenannte Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber
  • Die Nutzung der Riesterförderung in der betrieblichen Altersvorsorge wird durch den Gesetzgeber attraktiver gestaltet
  • Soweit der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung der Mitarbeiter-Sozialabgaben spart, so besteht für Neuverträge ab 2019 und für Altverträge ab 2022 eine Verpflichtung zur Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses von 15%
  • Es ist die Erhöhung des steuerfreien Förderrahmens für die Beiträge im Rahmen des § 3 Nr. 63 EstG verankert
  • Die staatliche Förderung bei Ausscheiden von Mitarbeitern aus dem Unternehmen zum Beispiel für Regelungen bei Abfindung wird verbessert.
  • Es gibt eine verbesserte staatliche Förderung für ganze Kalenderjahre ohne Entgeltbezug zum Beispiel aufgrund von Elternzeit, einem Sabbatjahr oder einer Entsendung ins Ausland – hier wird die Nachdotierungsmöglichkeit geschaffen

Übergreifend für alle Durchführungsarten der betrieblichen Altersvorsorge

  • Es wird ein neuer Freibetrag für die Grundsicherung der Mitarbeiter im Alter und bei Erwerbsminderung geschaffen
  • Es gibt nun auch eine Möglichkeit zur Nutzung von Opting-Out-Modellen – vom Gesetzgeber als „Optionssysteme“ bezeichnet

Neuregelung für tariflich geregelte betriebliche Altersvorsorgen

  • Hier wird ein sogenanntes Sozialpartnermodell eingeführt
  • Dieses Sozialpartnermodell bietet den Tarifvertragsparteien eine neue Möglichkeit Varianten der betrieblichen Altersvorsorge tarifvertraglich zu vereinbaren
  • Dabei gelten dann spezielle Rahmenbedingungen, die zu erfüllen sind
  • Dies betrifft ausschließlich Arbeitgeber, die entweder der Tarifbindung unterliegen oder die Anwendung der einschlägigen Tarifverträge individuell arbeitsvertraglich oder in Form einer Nebenabrede vereinbaren oder vereinbart haben

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