Pensionszusage von AXA

AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Pensionszusage Potsdam

Die Pensionszusage der
AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam

Die Pensionszusage, eine betriebliche Vorsorge für gehobene Ansprüche, ist hervorragend für die Versorgung von Top-Führungskräften und die Geschäftsleitung von Kapitalgesellschaften geeignet. Durch die flexible Beitragsgestaltung und steuerlich unbegrenzte Dotierungen können auch große Versorgungslücken geschlossen werden. Arbeitgeber können die Versorgungsleistungen unmittelbar zusagen, denn im Versorgungsfall finanziert er die Leistungen aus dem Betriebsvermögen und in der Bilanz werden Pensionsrückstellungen gebildet. Eine zusätzliche Rückdeckungsversicherung deckt betriebsfremde Risiken wie zum Beispiel Berufsunfähigkeit ab und minimiert die Finanzierung der zugesagten Leistung.
Die AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam erklärt Ihnen unter anderem die Finanzierung einer rückgedeckten Pensionszusage, entweder durch den Arbeitgeber oder durch den Mitarbeiter in Form eines Gehaltsverzichtes.

Vorteile für den Arbeitgeber

  • Beiträge zur Rückdeckungsversicherung können als Betriebsausgabe abgesetzt werden
  • Risikominimierung durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung auf einen Versicherer
  • Durch Pensionsrückstellungen wird der Gewinn gemindert
  • Aktivierung der Rückdeckungsversicherung stellt Gegenposten in der Bilanz dar
  • Flexible Beitragszahlung (Laufende und Einmalbeiträge)
  • Wir bieten umfangreiche Serviceleistungen wie einen Gutachterservice

Vorteile für den Arbeitnehmer

  • Steuerfreier Gehaltsverzicht in unbegrenzter Höhe möglich
  • Dadurch Verlagerung der Steuerlast ins Rentenalter
  • Umwandlung von hohen Einmalzahlungen wie Tantiemen, Boni und Sonderzahlungen
  • Zusätzliche Absicherung der Hinterbliebenen sowie des Berufsunfähigkeitsrisikos

Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF)

Ihr Einkommen liegt weit über dem durchschnittlichen Arbeitseinkommen, aber sie unterliegen nicht der gesetzlichen Rentenversicherung. Durch die Erteilung einer steuerlich geförderten Pensionszusage ist eine ausreichende Altersversorgung gesichert. Eine zusätzliche Rückdeckungsversicherung lagert die betriebsfremden Risiken wie Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenabsicherung aus dem Unternehmen aus.

Versorgungsbedarf und Lösungsmöglichkeiten in der bAV

Eventuell entsteht trotzdem ein Versorgungsbedarf, der durch eine betriebliche Altersvorsorge effizient abgesichert werden kann. Mit der Direktversicherung / Pensionskasse kann eine Grundabsicherung sichergestellt werden. Außerdem können steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden. Die Pensionszusage sichert effizient sehr hohe Versorgungsleistungen ab wie:

  • Altersrente oder Kapitalzahlung
  • Invalidenrente
  • Witwen-/Witwerrente und/oder Waisenrente

Firmeneigentümer entscheiden selbst, welche Leistungen ihnen als Gesellschafter-Geschäftsführer zusagen. Als angestellter Geschäftsführer werden Sie mit den Eigentümern über die Pensionszusage und deren Inhalte verhandeln müssen.

Bei der Erteilung einer Pensionszusage zu beachten

Die Gesellschafter bestimmen über ihre Geschäftsführer und die gültigen Anstellungsverträge. Aufgrund dieser Konstellation kann das Finanzamt nur unter bestimmten Voraussetzungen die unmittelbare Pensionszusage steuerlich anerkennen.

Steuerliche Voraussetzungen bei einer Pensionszusage

Für eine steuerliche Anerkennung muss die Zusage schriftlich vorliegen und die Gesellschafterversammlung muss eine unmittelbare Versorgungszusage treffen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung muss die unmittelbare Pensionszusage in einem vernünftigen Verhältnis zum Einkommen stehen. Die Finanzierbarkeit einer Pensionszusage und der ernsthafte Wille, eine Pensionszusage zu erteilen, muss gewährleistet sein. Die Firma muss bei Eintritt des Versorgungsfalles die entstehenden Lasten tragen können. Ist eine Versorgungszusage durch eine Firma nicht finanzierbar, so kann keine steuerliche Anerkennung erfolgen.

Steuerliche Auswirkungen

Eine Versorgungszusage kann erfolgen, wenn auf der Passivseite der Bilanz Rückstellungen gebildet werden. Sie mindern den steuerlichen Gewinn und verschaffen Ihnen Liquidität. Die Beiträge zu einer Rückdeckungsversicherung sind Betriebsausgaben, die als gewinnmindernd abgezogen werden können. Der Vermögenswert der Anlage ist auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen. 
Der GGF muss erst Steuer entrichten, wenn er Leistungen aus der Pensionszusage erhält.

Die AXA Hauptvertretung Fink & Wagner GmbH in Potsdam erklärt Ihnen gerne die folgenden Produktlösungen:

  • Der klassische Tarif Klassik bAVRente
  • Die neue Rentenversicherung mit Indexpartizipation Relax bAVRente

Kontaktieren Sie uns

Mit der AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam genießen Sie sorgenfreien Rundum-Schutz und maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Wir verstehen uns als fairer Partner an Ihrer Seite, der Sie stets bei Ihren Entscheidungen unterstützt. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir freuen uns auf Sie. 

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