Die Direktversicherung der
AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam
Unter einer Direktversicherung ist eine Rentenversicherung zu verstehen, die Sie als Arbeitgeber für Ihren Mitarbeiter abschließen. Ihre Mitarbeiter oder deren Hinterbliebene sind berechtigt, Leistungen zu beziehen. Sie können die Beiträge ergänzend zum Gehalt zahlen oder im Rahmen der Entgeltumwandlung durch Ihre Mitarbeiter finanzieren. Wir von der
AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam zeigen Ihnen gerne unsere attraktive und moderne Produktpalette. Beispielsweise, dass eine optionale BU-Absicherung auch als selbständige Direktversicherung möglich ist. Oder dass der Einschluss eines Berufsunfähigkeitsschutzes und/oder zusätzliche Hinterbliebenenabsicherung in Form einer Zusatzversicherung abgeschlossen werden können.
So funktioniert eine Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer eine Direktversicherung für den Arbeitnehmer ab. Die beiden vereinbaren, dass ein Teil des laufenden Gehalts als Beiträge für eine Direktversicherung verwendet wird. Alternativ könnte auch der Arbeitgeber die Direktversicherung finanzieren.
Diese Versicherungsformen gibt es
Eine klassische Rentenversicherung oder die Relax bAVRente, die flexible Sicherheit und die Chance auf eine attraktive Rendite verbindet und eine 100% Beitragsgarantie zum Rentenbeginn garantiert, können als Direktversicherungen dienen. Darüber hinaus können sie durch attraktive Zusatzleistungen für den Fall der Berufsunfähigkeit und / oder einer Hinterbliebenenabsicherung ergänzt werden.
Die steuerliche Behandlung der Beitragszahlungen bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Für einen jährlichen Beitrag bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG West) plus einem Festbetrag von 1.800 Euro muss der Arbeitnehmer keine Steuer entrichten. Das ermöglicht den Aufbau einer attraktiven Zusatzversorgung aus unversteuerten Einkommensteilen. Für den Arbeitgeber bedeutet der Beitrag wie das Gehalt eine Betriebsausgabe. Der Wert muss nicht in seinem Firmenvermögen erfasst werden, da der Arbeitnehmer die Leistungen der Direktversicherung bezieht. Beiträge zur Direktversicherung sind nicht umsatzsteuerpflichtig.
Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beitragszahlungen bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Im Rahmen der 4 %-Grenze sind die Beiträge sozialversicherungsfrei, wenn das Gehalt sich innerhalb der Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Sozialversicherung bewegt. Der zusätzliche Festbetrag von 1.800 Euro ist immer sozialabgabenpflichtig.
Steuerliche Behandlung der Leistungen beim Arbeitnehmer
Die Beitragszahlungen sind während der aktiven Lebensarbeitszeit steuerfrei, allerdings sind die späteren Leistungen aus der Direktversicherung als „sonstige Einkünfte“ voll zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung). Allerdings ist oft im Rentenalter die Steuerbelastung geringer als zur Aktivenzeit.
Kontaktieren Sie uns
Mit der AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam genießen Sie sorgenfreien Rundum-Schutz und maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Wir verstehen uns als fairer Partner an Ihrer Seite, der Sie stets bei Ihren Entscheidungen unterstützt. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir freuen uns auf Sie.
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