Die Unterstützungskasse der
AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam
Für Leistungsträger und Führungskräfte ist eine Unterstützungskasse die ideale Aufbauversorgung, weil sie dank ihrer hohen staatlichen Förderung besonders große Versorgungslücken effektiv schließt. Außerdem ist es eine rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung, die Leistungen der Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung erbringt. Im Rahmen des Leistungsplanes sind Renten- und Kapitalleistungen möglich, wobei der Arbeitgeber der Unterstützungskasse als Mitglied beitritt. Die Finanzierung kann durch eine Entgeltumwandlung oder durch den Arbeitgeber erfolgen. Die Unterstützungskasse schließt Rückdeckungsversicherungen ab, um die Versorgungsleistungen zu finanzieren.
Die AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam erklärt Ihnen gerne, wie sich die Beitragsaufwendungen als Arbeitgeber und -nehmer steuerlich auswirken.
Wir stellen die Versorgungsformen vor
Die Unterstützungskasse kann Kapital- und Rentenleistungen erbringen. Ergänzend können Berufsunfähigkeits- und / oder Hinterbliebenenleistungen zugesagt werden, um alle Risiken abzusichern
Steuerliche Behandlung der Beitragszahlungen beim Arbeitgeber und Mitarbeiter
Rückgedeckte Unterstützungskassen und ein zu zahlendes Verwaltungshonorar können als Betriebsausgaben abgezogen werden und müssen nicht bilanziert werden. Der Mitarbeiter kann die Beiträge für eine rückgedeckte Unterstützungskasse als Entgeltumwandlung unbegrenzt steuerfrei einzahlen.
Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beitragszahlungen beim Arbeitgeber und Mitarbeiter
Die Beiträge sind von Sozialabgaben befreit, wenn sie zusätzlich zum Gehalt des Arbeitnehmers finanziert werden. Zahlt der Mitarbeiter in Form einer Entgeltumwandlung und liegt das Einkommen innerhalb der Bemessungsgrenzen, sind die Beiträge für ihn und den Arbeitgeber bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West sozialversicherungsfrei.
Steuerliche Behandlung der Leistungen
Während der Anwartschaftsphase sind die Beiträge steuerfrei, aber die Leistungen aus der rückgedeckten Unterstützungskasse müssen dann als „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“ voll versteuert werden. Nach Vollendung des 64. Lebensjahres besteht die Möglichkeit eines Versorgungsfreibetrags, der bis zum Jahr 2040 schrittweise auf 0 EUR abgesenkt werden soll.
Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Leistungen
Renten- und Kapitalleistungen unterliegen zur Zeit für Mitarbeiter, die gesetzlich und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, der betrieblichen Altersversorgung und der Kranken- sowie der Pflegeversicherung. Arbeitgeber beteiligen sich nicht an der Beitragszahlung, so dass der Kranken- und Pflegebeitrag zu 100 % vom Arbeitnehmer getragen werden muss.
Zusatzkosten für die Einrichtung der Unterstützungskassenversorgung
Der Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber ist minimal, denn die Unterstützungskasse übernimmt gegen eine Gebühr die meisten Verwaltungsaufgaben. Der Pensions-Sicherungs-Verein aG (PSV) springt bei Insolvenz des Trägerunternehmens bei unverfallbaren Anwartschaften und laufenden Renten der Unterstützungskasse ein. Allerdings muss ein PSV-Beitrag im Promillebereich entrichtet werden, der sich nach dem Absicherungsumfang richtet.
Kontaktieren Sie uns
Mit der AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam genießen Sie sorgenfreien Rundum-Schutz und maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Wir verstehen uns als fairer Partner an Ihrer Seite, der Sie stets bei Ihren Entscheidungen unterstützt. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir freuen uns auf Sie.
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