Sozialpartnermodell

In Kürze:

  • Das Sozialpartnermodell ist die jüngste Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und wurde erst im Jahr 2018 per Gesetz eingeführt.
  • Der hier beschriebene Durchführungsweg findet in der Praxis bislang keine Anwendung.
  • Im Rahmen eines Sozialpartnermodells ist es den Arbeitgebern lediglich auferlegt, eine reine Beitragszusage zu leisten.
  • Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie im Nachteil sind, da die Höhe ihrer späteren Betriebsrente nicht garantiert

Ich erkläre Ihnen jetzt, was das Sozialpartnermodell ist

Das Sozialpartnermodell, auch als Nahles-Rente bezeichnet, stellt eine im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) entwickelte Initiative dar, welche im Jahr 2018 in Kraft trat. Dieses Gesetz wird die Betriebsrente in deutschen Unternehmen stärken und sie besonders für kleine und mittlere Unternehmen attraktiver machen. Damit wird eine breitere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge erreicht.

Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge ist es erforderlich, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände dazu zu ermutigen, die Gestaltung und Verankerung in Tarifverträgen gemeinschaftlich vorzunehmen. Spezielle Regelungen erhöhen die Attraktivität für Arbeitgeber.

Ich zeige Ihnen, wie das
Sozialpartnermodell
funktioniert

Das Sozialpartnermodell stellt ein Konzept dar, welches auf die Zusammenarbeit auf Tarifebene abzielt. Aus diesem Grund kann es von einzelnen Unternehmen nicht als Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge genutzt werden. Das Sozialpartnermodell ist in erster Linie für tarifgebundene Unternehmen relevant. Trotz der bereits von großen Versicherern in gemeinsamen Zusammenschlüssen geschaffenen Angebote für die Nahles-Rente wird sie aktuell noch in keinem Unternehmen umgesetzt.

Die Umsetzung erfolgt über eine dritte Versorgungseinrichtung. Das Sozialpartnermodell bildet gegenwärtig noch keinen konkreten Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung. Für die praktische Umsetzung ist eine Versorgungseinrichtung erforderlich, welche die Aufgabe der Kapitalverwaltung übernimmt. In Bezug auf die praktische Umsetzung stehen grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: die Direktversicherung, der Pensionsfonds sowie die Pensionskasse. Die Entscheidung für einen der genannten Durchführungswege obliegt den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, wobei eine Einigung hierüber erforderlich ist.

Die Einzahlung kann arbeitnehmer-, arbeitgeber- oder mischfinanziert erfolgen. In Konsequenz des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) ist nunmehr festzuhalten, dass Arbeitgeber, welche durch die Entgeltumwandlung ihrer Mitarbeitenden Sozialversicherungsbeiträge einsparen, einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent auf die umgewandelten Beiträge zu leisten haben. Das gesparte Kapital und die angestrebten Überschüsse führen zu einer Zielrente, die Arbeitnehmer im Alter erhalten.

Vor- und Nachteile des Sozialpartnermodells

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Möglichkeit einer hohen Rendite
  • Die Anwartschaft auf die Betriebsrente ist sofort unverfallbar, auch wenn der Arbeitgeber die Beiträge zahlt.
  • Der Arbeitnehmer kann die bAV bei einem Arbeitgeberwechselmitnehmen oder alternativ privat weiterführen.

Nachteile für Arbeitnehmer:

  • Keine Garantie über die Höhe der Betriebsrente
  • Die Entwicklung der Betriebsrente ist abhängig von den Tendenzen des Kapitalmarktes. Eine Veränderung der Höhe der Betriebsrente ist während der Auszahlungsphase möglich, sowohl eine Steigerung als auch eine Senkung. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist nicht möglich.

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Die reine Beitragszusage impliziert, dass keine Haftung für die Höhe der Betriebsrente übernommen wird.
  • Die Abwicklung erfolgt durch die externe Vorsorgeeinrichtung, wodurch der Verwaltungsaufwand auf ein Minimum reduziert wird.
  • Es besteht keine Beitragspflicht im Pensions-Sicherungs-Verein.

Nachteile für Arbeitgeber

  • Derzeit ist das Angebot an Versicherungsleistungen, welche die praktische Umsetzung berücksichtigen, noch begrenzt.
  • Die Festlegung erfolgt auf der Ebene eines Tarifvertrags, was das Sozialpartnermodell wenig flexibel und anpassungsfähig macht.
  • Gewerkschaften haben ein Mitspracherecht bei der Finanzanlage.

Das Sozialpartnermodell bietet eine reine Beitragszusage als Besonderheit. Im Gegensatz zu allen anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) besteht für Arbeitgeber beim Sozialpartnermodell lediglich die Verpflichtung zur Abgabe einer reinen Beitragszusage. Sobald der Arbeitgeber jeden Monat Beiträge in bestimmter Höhe für die Betriebsrente seiner Arbeitnehmer zurücklegt, ist er von jeglicher Haftung befreit.

Keine Haftung für Höhe der Betriebsrente

Bei den übrigen Durchführungswegen obliegt es dem Arbeitgeber, sicherzustellen, dass Arbeitnehmer im Rentenalter ihre Betriebsrente in einer bestimmten Höhe oder mit einer bestimmten Verzinsung erhalten. Diese Problematik stellt sich beim Sozialpartnermodell nicht. Diese Vorgehensweise ist beim Sozialpartnermodell nicht erforderlich und sogar untersagt. Der Arbeitgeber darf keinerlei Garantien für die Rentenhöhe abgeben und die Versorgungseinrichtung haftet auch nicht für die Auszahlung der Rente. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, zusätzliche Sicherungsbeiträge zur Absicherung der Rente an die Versorgungseinrichtung zu leisten.

Leistungen im Sozialpartnermodell

In Bezug auf die Leistungen entspricht das Sozialpartnermodell den bereits etablierten Durchführungswegen Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung. Welche Leistungen Sie konkret erhalten, hängt von diversen Faktoren wie beispielsweise dem Tarif ab.

Auch dieses Modell ist darauf ausgerichtet, die betriebliche Altersvorsorge als Komponente der Alterssicherung zu etablieren, um die gesetzliche Rente zu ergänzen und zu verbessern. Bei der Auszahlung haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine einmalige Kapitalauszahlung. Je nach Versorgungsinstitution besteht jedoch die Möglichkeit, sich gegen Berufsunfähigkeit abzusichern oder Angehörige durch eine Hinterbliebenenrente zu versorgen.

Zweck des Sozialpartnermodells

Die Einführung des Sozialpartnermodells war eine notwendige Reaktion auf die langanhaltende Niedrigzinsphase. In Anbetracht der gegenwärtigen Zinssituation erweisen sich konservative Kapitalanlagen als wenig renditeträchtig. Für Arbeitnehmer sind sie daher oft wenig attraktiv.

Betriebliche Altersvorsorge-Modelle sind die Lösung für die Lücke in der Altersvorsorge. Sie stellen für Arbeitnehmer eine zusätzliche Einnahmequelle im Ruhestand dar. Aus diesem Grund plant der Gesetzgeber, diese Möglichkeit zu fördern und deren Verbreitung zu intensivieren.
 
Das Sozialpartnermodell wird für höhere Renditen sorgen – dank mehr Flexibilität. Es bleibt zu eruieren, ob die Nahles-Rente die intendierte Zielsetzung erreichen wird. Unabhängig davon besteht für Unternehmen die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern eine attraktive betriebliche Altersversorgung (bAV) über zahlreiche weitere Durchführungswege anzubieten.

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