Gut versichert, wenn`s passiert: Die Diensthaftpflicht der DBV

Niemand ist unfehlbar, weder privat noch im Berufsleben. Doch vor allem als Beamter gehen Sie ohne eine optimale Absicherung tagtäglich ein großes Risiko ein. Denn sollte es zu einem Schaden kommen, haftet zwar grundsätzlich erst einmal Ihr Dienstherr für Sie, allerdings kann dieser im Rahmen der Amtshaftung gemäß §839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 GG Regress bei Ihnen nehmen. Sollten Sie grob fahrlässig gehandelt oder Dienstvorschriften nicht beachtet haben, beispielsweise wurde die Aufsichtspflicht bei einer Klassenfahrt verletzt, haften Sie voll für den Schaden. Gerade bei einem Personenschaden kann dieser Fall Ihre gesamte Existenz bedrohen! Gehen Sie kein Risiko ein, wir von der DBV und AXA Geschäftsstelle Antonio Sanchez Seoane in Essen beraten Sie gerne.

Die Diensthaftpflicht der DBV schützt Sie im Falle einer Haftung

Sie sollten nicht nur privat gegen Haftpflichtansprüchen Dritter abgesichert sein, sondern auch beruflich vorsorgen. Selbst wenn Ihr Dienstherr zuerst für Sie haftet, wird er versuchen, Sie in Regress zu nehmen. Selbst eine anteilige Regressnahme ist möglich und kann zu einem hohen finanziellen Schaden führen.
Die Diensthaftpflicht der DBV übernimmt den Schaden, der während der Ausübung Ihres Dienstes entstanden ist. Gleichermaßen prüfen wir, ob die Forderungen Ihnen gegenüber berechtigt sind und wehren unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Kombinieren Sie die Privathaftpflicht mit dem Schutz einer Diensthaftpflicht, um in allen Lebenslagen optimal versichert zu sein. Damit sind wir ein starker Partner an Ihrer Seite, auf den Sie sich jederzeit verlassen können!

In diesen Fällen leistet die Diensthaftpflicht der DBV

  • Der Beamte eines Bauamtes hat versehentlich eine rechtswidrige Baugenehmigung erteilt. Der Bauherr beginnt daraufhin umgehend mit den Arbeiten, bis sein Nachbar einen Widerspruch einlegt. Die Genehmigung wird aufgehoben, woraufhin der Bauherr berechtigte Forderungen gegen das Amt und den Beamten stellt.
  • Ein Gerichtsvollzieher versteigert das Eigentum eines Schuldners, obwohl dessen Zwangsvollstreckungsverfahren bereits eingestellt wurde. Er muss für den entstandenen Schaden gegenüber dem Schuldner aufkommen.
  • Ein Polizeimitarbeiter gibt unbefugt Informationen über die Vorstrafen einer Person an deren Arbeitgeber weiter. Diese verliert daraufhin ihren Arbeitsplatz. Der Polizist muss für den Verdienstausfall es Betroffenen aufkommen.
  • Ein Professor entscheidet fehlerhaft über das Prüfungsergebnis eines Studenten. Nach dessen Widerspruch wird deutlich, dass er die Prüfung bestand hätte. Der Professor muss für den Verdienstausfall aufkommen, den der Studierende während der Verfahrensdauer hatte.

Damit Sie sich immer sicher fühlen können

Wir von der AXA Geschäftsstelle Antonio Sanchez Seoane in Essen möchten, dass unsere Kunden sich jederzeit bestens abgesichert wissen. Mit Ihnen gemeinsam analysieren wir Ihren Bedarf und decken Versorgungslücken auf. So ist es uns möglich, die optimale Absicherung für Sie zu finden und auf Wünsche und Ereignisse umfänglich zu reagieren.
Überzeugen auch Sie sich von der langjährigen Erfahrung unserer Experten und vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Termin mit uns!

AXA Geschäftsstelle Antonio Sanchez Seoane
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