AXA Wirges & Wirges oHG in Untershausen Blog

Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher

Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung

Das Umweltbundesamt berichtet ¹ am 08.03.2024, dass die Leistung der neu installierten Photovoltaikanlagen im Jahr 2023 bei 14.595 Megawatt und damit fast doppelt so hoch wie im Vorjahr (2022: 7.496 Megawatt) war. Damit hat sich die installierte Photovoltaikleistung seit dem Jahr 2016 verdoppelt und lag insgesamt am Ende des Jahres 2023 bei etwa 82.200 Megawatt. Der Strom aus der Photovoltaikanlage des Wohnhauses versorgt neben dem Bedarf normaler Haushaltsgeräte mittlerweile auch das eigene Elektroauto oder die Wärmepumpe. Dabei kann der selbst erzeugte Strom im Haushalt verbraucht oder in das öffentliche Netz eingespeist werden.

Spätestens bei der Installation der Photovoltaikanlage und des Batteriespeichers stellt sich für den Versicherungsnehmer die Frage, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht. Da die Photovoltaikanlage und der Batteriespeicher fest mit dem Gebäude verbunden werden, gelten diese als Gebäudebestandteile. Voraussetzung für den Versicherungsschutz im Rahmen der Wohngebäudeversicherung als Gebäudebestandteil ist allerdings, dass es sich um betriebsfertige Photovoltaikanlagen handelt.² Somit besteht in der Regel ein ganz guter Grundschutz für die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher, d.h. diese Gebäudebestandteile sind verkürzt gesagt genau so versichert wie die restlichen Gebäudebestandteile auch. Üblich ist ein Gebäudeversicherungsschutz gegen die Gefahren Feuer (inkl. Blitzschlag / Überspannung), Sturm-Hagel, Leitungswasser (durch Rohrbruch) und auch gegen die Elementargefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben). Sollte den Versicherungsnehmer ein versicherter Schaden ereilen, wird im Rahmen der Neuwertentschädigung ein Bauteil gleicher Art und Güte zum Neuwert ersetzt.

Bei kleinen Anlagen ist es aufgrund des überschaubaren Anlagenpreises und der eigenen Risikoeinschätzung eventuell ausreichend, den Versicherungsschutz auf die Wohngebäudeversicherung zu begrenzen. Bei mittleren, größeren und damit teureren Anlagen macht es aber Sinn, über einen erweiterten Versicherungsschutz nachzudenken: Im Rahmen einer Elektronikversicherung sind i.d.R. alle Gefahren bis auf wenige Ausnahmen versichert, die auf die Anlage einwirken können. Versichert sind z.B. Zerstörung, Beschädigung, Diebstahl und ergänzende technische Gefahren wie Bedienungsfehler, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler. Mitversichert ist dann in der Regel auch der Ertragsausfall, wie z.B. eine entgangene Einspeisevergütung. Die Elektronikversicherung ist entweder als Zusatzbaustein „erneuerbare Energien“ über die Wohngebäudeversicherung vereinbar oder als separater Vertrag abschließbar.

Da von einer Photovoltaikanlage und von einem Stromspeicher auch ein gewisses Schadenpotential für fremde, dritte Personen ausgeht, sollte geprüft werden, ob diese auch im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung versichert gelten. In der Regel besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Inhaber von Photovoltaikanlagen inkl. gewerblicher Einspeisung Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung im Rahmen der integrierten Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung.³

Ihr Versicherungsschutz sollte immer individuell geprüft werden, da die getroffenen Vereinbarungen im Vertrag sowie die Vertragsbedingungen maßgebend sind. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie weitere Informationen benötigen!

¹ https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-in-zahlen#strom
² AXA Wohngebäudeversicherungsbedingungen VGV2014, BOXflex, §5 Nr. 2. b)
³ AXA Privathaftpflichtbedingungen BOXflex 04.20, Teil A Nr. 6.3.1.7.

Verkehrsunfälle im Ausland

Die Ferienzeit ist Reisezeit! Wir haben euch einige Tipps und Infos zusammengestellt, damit Ihr auch im Ausland bei einem Unfall gut beraten seid.
 
Vor der Fahrt ins Ausland:

Prüfen, ob die Auslandsschadenschutz-Deckung in der Kfz-Versicherung vereinbart wurde.
 Die Auslandsschadenschutz-Deckung erspart euch viel Arbeit bei der Geltendmachung eigener Schadenersatzforderungen für
 unverschuldete Unfälle im europäischen Ausland, da AXA den Schaden über eure eigene Vollkaskoversicherung reguliert und den Regress beim Schadenverursacher im Ausland durchführt.
Abschluss einer Assistance Versicherung für Pannenhilfe, Rücktransport, usw.,
Verkehrsrechtsschutzversicherung mit europaweiter Deckung abschließen
Hilfreiche Unterlagen:
   o Europäischer Unfallbericht (kann bei uns angefordert werden)
   o optional: Grüne Karte (nicht wundern, die ist heute weiß 😊)
   o Fotoapparat / Handykamera zur Dokumentation einer Unfallsituation
   o Wichtige Telefonnummern (z.B. AXA Assistance, EU weiter Notruf 112, Sperrnotruf +49 116 116)

Im Fall eines Unfalles

Unfallstelle absichern, Warnblinker, Warndreieck, Warnwesten
Personenschaden, Polizei anrufen: 112
reiner Sachschaden:
    o Mit dem Unfallgegner den europäischen Unfallbericht ausfüllen und unterschreiben. Hierauf gibt jeder Beteiligte seine Sicht des Unfalls wieder (kein Anerkenntnis).
Unfallsituation durch Fotos / Video dokumentieren (Stellung der Fahrzeuge, Straßenmarkierungen, Straßennamen, Verkehrsschilder)
Wenn nötig, Abschleppwagen über den Assistance Versicherer anfordern. Einen möglichen Heimtransport abklären.

Schaden bei uns melden

    o Telefon 02602/94712-0
    o E-Mail wirges.wirges@axa.de
    o WhatsApp 02602/94712-13

Wichtige Info!

    o Die Schadenregulierung erfolgt nach dem Recht des Unfalllandes! Ggf. werden nicht alle Kosten erstattet (z.B. Sachverständigen-Kosten, Wertminderung, Rechtsanwaltsgebühren, Auslagenpauschale)!
    o Keine Kosten produzieren, bevor die Übernahme geklärt ist!

Wärmepumpen im Kontext der Gebäudeversicherung

Laut einer aktuellen Statistik des Umweltbundesamts aus dem Jahr 2022 sorgen private Haushalte mit einem Anteil von 55,9 % sowie Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit einem Anteil von 50,2 % ganz überwiegend mit fossilen Energieträgern wie Erdgas oder Erdöl dafür, dass es in den eigenen vier Wänden angenehm warm wird. Auch die ca. 65qm unserer Agenturräume werden mit einem Gaskessel aus dem Jahr 1992 geheizt. Ein Blick in unsere Verbrauchsstatistik lässt schließen, dass wir mit einem Gasenergieverbrauch von ca. 8.000 kWh pro Jahr einen vergleichsweisen kleinen Anteil am Gesamtenergieverbrauch in Deutschland einnehmen. Immerhin betrug der Energieverbrauch aller Sektoren mit Verkehr, Industrie, privater Haushalte sowie der Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen im Jahr 2022 insgesamt 2.407 Terawattstunden, also umgerechnet 2.407.000.000.000 Kilowattstunden.

Der Heizenergieverbrauch in unseren Agenturräumen ließe sich mit einer Wärmepumpe auf ca. 3.000 kWh pro Jahr deutlich senken. Allerdings ist eine Investitionssumme erforderlich, die im 5-stelligen Bereich liegt. Allein das Außengerät einer Luft Wärmepumpe, wie es exemplarisch auf dem Bild dargestellt ist, kostet derzeit aufgrund der hohen Nachfrage über 10.000 €.

Hat man die Entscheidung für moderne sowie effiziente Heiztechnik getroffen und ist diese dann endlich eingebaut, stellt sich für die Eigentümer zwangsläufig die Frage, wie die Anlage versichert werden kann. Das Außengerät sieht zwar so ähnlich aus wie eine Waschmaschine, ist aber nicht dem Hausrat zuzuordnen. Der BGH hat bereits im Jahr 1989 entschieden (Urt. v. 15.11.1989 – IVa ZR 212/88), dass außen aufgestellte Wärmepumpen, die der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen und fest mit dem Leitungssystem verbunden sind, als Gebäudebestandteil im Sinne der Gebäudeversicherungsbedingungen gelten. Grundsätzlich ist das Außengerät der Wärmepumpe Gebäudebestandteil und daher dem Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung zuzuordnen.

Die allermeisten Gebäudeversicherungen in Deutschland bieten keine Allgefahrendeckung sondern stellen Versicherungsschutz für definierte Gefahren, wie z.B. Feuer inkl. Blitzschlag / Überspannung, Leitungswasserschäden oder die Sturm- / Hagelgefahr bereit. Besonderes Augenmerk muss beim Außengerät der Wärmepumpe auf die Gefahr des einfachen Diebstahls gelegt werden. Da die Nachfrage nach Wärmepumpen sowie die Preise sehr hoch sind, steigen die Diebstahlzahlen der begehrten Geräte derzeit an. Versicherungsschutz für einfachen Diebstahl besteht im Rahmen der üblichen und am Markt verbreiteten Gebäudeversicherungsbedingungen jedoch nur sehr begrenzt. Grunddeckungen bieten oft keinen Versicherungsschutz für einfachen Diebstahl oder schränken diesen mit sehr niedrigen Sublimits ein, beispielsweise mit Entschädigungsgrenzen von maximal 500 €. Aktuelle Tarife bieten die Möglichkeit, den zu niedrigen Versicherungsschutz gegen einfachen Diebstahl mit aufpreispflichtigen Erweiterungsbausteinen zu erhöhen, z.B. auf maximal 5.000 €, sollte das Außengerät der Wärmepumpe durch einfachen Diebstahl abhanden kommen.

Zu empfehlen ist ein dedizierter Erweiterungsbaustein für erneuerbare Energien, der den Wert der gesamten Heizungsanlage inkl. des Außengeräts der Wärmepumpe versichert. Im Gegensetz zur üblichen Gebäudeversicherung bietet der Erweiterungsbaustein für erneuerbare Energien Versicherungsschutz in Form einer Allgefahrendeckung, die ganz allgemein formuliert für unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung der Anlagen für erneuerbare Energien aufkommt. Es werden auch begrenzt auf ein Sublimit die Kosten für den Energiemehraufwand übernommen, sollte die Anlage durch einen versicherten Schaden nicht mehr funktionsbereit sein. Es ist zu beachten, dass ggf. eine Selbstbeteiligung im Rahmen des Erweiterungsbausteins erneuerbare Energien vereinbart gilt. Weiterhin muss geprüft werden, ob die vereinbarte Versicherungssumme auch dem Wert der Anlage entspricht, um eine eventuelle Unterversicherung im Schadenfall zu vermeiden.

Zu beachten gilt auch, dass i.d.R. nur betriebsfertige Anlagen über die Gebäudeversicherung versichert werden können. Gerade bei Neubauten dauert es, bis die auf die Baustelle gelieferte und gelagerte Wärmepumpe angeschlossen und betriebsbereit ist. An dieser Stelle entsteht eine Lücke im Versicherungsschutz der Gebäuderohbauversicherung. Lösbar ist dieses Problem mit dem Abschluss einer Bauleistungsversicherung, die den Diebstahl fest mit dem Gebäude verbundener Gegenstände versichert, auch wenn diese noch nicht betriebsfertig eingerichtet sind. Zu beachten ist hier jedoch ebenfalls, dass der Versicherungsschutz für lose herumstehender Außengeräte von Wärmepumpen i.d.R. nicht gegeben ist!

Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie zu den Möglichkeiten der Versicherung erneuerbarer Energien Näheres erfahren möchten. Wir freuen uns!

Howto – Zulassungsstelle

Nichts ist nerviger als auf der Zulassungsstelle (endlich) dran zu kommen und dann nicht alle Unterlagen dabei zu haben. Damit euch das nicht passiert, haben wir euch die erforderlichen Unterlagen zur Ab-, An- oder Ummeldung zusammengestellt.

Abmeldung

  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nummernschilder
  • Eine Vollmacht ist nicht notwendig.

Ummeldung

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung („TÜV-Bescheinigung“ oder entsprechender Stempel auf dem Fahrzeugschein)
  • Nachweis einer aktuellen Kontoverbindung zur Abbuchung der Kfz-Steuer (Bankkarte, Kontoauszug, Bankbestätigung).
  • Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebestätigung des zukünftigen Fahrzeughalters (bei Firmen Gewerbeanmeldung mit Personalausweis oder Handelsregisterauszug).
  • Wenn ein neues Kennzeichen gewünscht ist, müssen neue Kennzeichen geduckt werden. Bei Übernahme der bestehenden Kennzeichen, müssen diese nicht mitgebracht werden.

 Anmeldung eines neuen, oder bereits abgemeldeten Fahrzeugs

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, bei fabrikneuen Fahrzeugen stattdessen das COC-Papier (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung („TÜV-Bescheinigung“, entsprechender Stempel auf dem Fahrzeugschein oder Neufahrzeug)
  • Nachweis einer aktuellen Kontoverbindung zur Abbuchung der Kfz-Steuer (Bankkarte, Kontoauszug, Bankbestätigung).
  • Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebestätigung des zukünftigen Fahrzeughalters (bei Firmen Gewerbeanmeldung mit Personalausweis oder Handelsregisterauszug).
  • Kennzeichen

Sofern der Fahrzeughalter das Fahrzeug nicht persönlich anmeldet, wird darüber hinaus benötigt:

  • Vollmacht
  • SEPA Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Die Reservierung eines Wunschkennzeichens für Zulassungen in Rheinland-Pfalz ist vorab hier möglich:

Grundsätzlich sollte man sich auf eine gewisse Wartezeit auf der Zulassungsstelle einstellen. Auf Grund der Corona-Situation ist das Betreten der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises und damit auch der Zulassungsstelle aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Informationen und Neuigkeiten sind auf der Homepage des Westerwaldkreises nachzulesen.
 
Gerne unterstützen wir euch bei der Ab-, An- oder Ummeldung eures Fahrzeugs. Eine Vorlage zum SEPA-Lastschriftmandat und eine Vollmacht stellen wir euch zur Verfügung.
 
Euer Team der
 
AXA Vertretung Wirges & Wirges oHG

Fahrraddiebstahl

Im Jahr 2020 erleben Fahrräder und E-Bikes einen unvergleichlichen Boom. Wir geben euch heute einen Überblick über die mögliche Absicherung eurer Fahrräder.

Zunächst müssen wir zwischen einem Einbruchdiebstahl und einem einfachen Diebstahl unterscheiden.

Wird euer Fahrrad bei euch zu Hause, aus einem verschlossenen Raum (z.B. Keller oder Garage) gestohlen, ist das Fahrrad ohne weitere Einschlüsse über die Hausratversicherung mitversichert. Hiergreift die versicherte Gefahr „Einbruchdiebstahl“.

Da das Fahrrad jedoch zum Herumstehen zu schade ist, nutzt ihr es hoffentlich häufig! Sollte euer Fahrrad unterwegs gestohlen werden, sprechen wir von einem „einfachen Diebstahl“.

Im Gegensatz zum Einbruchdiebstahl ist der einfache Diebstahl von Fahrrädern in der Hausratversicherung nicht automatisch mitversichert. Hier muss eine besondere Vereinbarung (Baustein Fahrrad) getroffen werden.

Die Versicherungssumme für den Baustein Fahrrad ist frei wählbar. Diese sollte dem Neuwert aller im Haushalt befindlichen Fahrräder entsprechen.

Habt ihr den Baustein Fahrrad bei eurer Hausratversicherung hinzugewählt und nun das Pech, dass euer Fahrrad gestohlen wurde, müsst ihr folgende Punkte beachten:

  • Das Fahrrad muss zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert gewesen sein.
  • Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör ist nur versichert, wenn es gemeinsam mit dem Fahrrad zerstört oder beschädigt wurde oder in Verlust geraten ist.
  • Ihr meldet den Diebstahl der Polizei und legt uns die Bestätigung der polizeilichen Meldung vor.
  • Das Fahrrad sollte eindeutig identifizierbar sein. D.h. die Anschaffungsrechnung, den Fahrradpass oder ein Foto des Fahrrades mit der Seriennummer bitte bei euren Unterlagen aufbewahren.

Einer großen Fahrradtour steht nichts im Wege. Der Versicherungsschutz für den Baustein Fahrrad gilt weltweit.

Das klassische Fahrrad ist lange nicht mehr das einzige Fortbewegungsmittel. Den Fahrrädern gleichgestellt sind:

  • nicht versicherungspflichtige Elektrofahrräder (Pedelec / E-Bike), mit max. 0,25 KW (250 Watt) und einer Tretunterstützung bis max. 25 km/h.
  • Einräder
  • Laufräder
  • Tretroller für Erwachsene und Kinder (keine motorisierten Scooter oder Kickboards)
  • Fahrradanhänger

Gerne informieren wir euch unverbindlich über eure individuellen Möglichkeiten und Kosten.
Dies jedoch am liebsten, bevor der Schaden passiert ist. Also scheut euch nicht, sprecht uns an!

Coronavirus & Reiseversicherungen

Bin ich bei der Reise versichert?

Leistet die Auslandsreisekrankenversicherung und / oder die Reiserücktrittsversicherung, wenn eine Erkrankung mit dem Coronavirus eintritt?  

Wir bringen Licht ins Dunkel

Vor Reiseantritt:

Erkrankst du in Deutschland, sind die zu Hause anfallenden, notwendigen Kosten für die medizinische Behandlungen entweder über die gesetzliche Krankenversicherung, eine private Vollkosten - Krankenversicherung oder die Beihilfe bzw. freie Heilfürsorge versichert. Hier ist also alles im grünen Bereich. Weiterhin leistet deine vor Reiseantritt abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung für eventuell anfallende Stornokosten der gebuchten Reise, wenn du selbst unvorhergesehen erkrankst und du infolge dessen deine Reise nicht antreten kannst. Falls dir Erkrankungen vor dem Abschluss deiner Reiserücktrittsversicherung bereits bekannt sind, die zu einem Nichtantritt deiner Reise führen müssen, besteht nachvollziehbarer Weise kein Versicherungsschutz. Kümmere dich deshalb rechtzeitig um den Abschluss deiner Reiserücktrittsversicherung!
 
Achte hierbei auf die vertraglichen Ausschlüsse in den Bedingungen der Reiserücktrittsversicherung! Denn Reisen in Gebiete, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat, sind nicht versichert. Auch ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn Eingriffe vom Staat vorgenommen werden. Eine Pandemie wird i.d.R. ebenso in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Informiere dich daher besser vorher, welche Umstände für das zu bereisende Gebiet vorliegen. Falls du lediglich Angst hast wegen des Corona Virus zu erkranken und die Reise aus Vorsicht absagst, leistet die Reiserücktrittsversicherung verständlicherweise auch nicht.

Während der Reise:

Ins europäische oder außereuropäische Ausland fährst du besser nur mit einer Auslandsreisekrankenversicherung. Diese ist relativ preiswert und lässt sich ohne eine Gesundheitsprüfung und auch nur vor Antritt der Reise abschließen. Während der Reise im Ausland werden die Kosten für die medizinisch notwendige Heilbehandlung unvorhergesehener und akuter Erkrankungen übernommen. Auch hier gilt: Wenn du bereits vor Reiseantritt weißt, dass während der Reise eine planbare Behandlung aufgrund einer bekannten Erkrankung stattfinden wird, besteht kein Versicherungsschutz! Sollten kleinere Rechnungsbeträge im Ausland für die Behandlung auflaufen, zahlst du diese besser vor Ort und reichst die Rechnung später in Deutschland bei deiner Auslandsreisekrankenversicherung zur Erstattung ein. Bei größeren Behandlungen, z.B. bei einem Krankenhausaufenthalt, lässt du eine Kostenübernahme durch deine Auslandsreisekrankenversicherung besser vorher überprüfen und zusagen. So minimierst du dein Kostenrisiko, wenn Leistungen später nicht übernommen werden sollten.
 
Falls du deine Reise wegen eines versicherten Grunds abbrechen musst, ist für die entstehenden Stornokosten die Reiseabbruchversicherung zuständig. Diese lässt sich in Kombination mit der Reiserücktrittsversicherung vereinbaren. Die zuvor genannten Ausschlüsse zum Versicherungsschutz der Reiserücktrittsversicherung gelten hier ebenfalls!

Rückreise und nach der Reise:

Ein medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport ist üblicherweise auch Leistungsbestandteil der Auslandsreisekrankenversicherung. Den Rücktransport lässt du bitte ebenfalls vorher mit dem jeweiligen Anbieter abstimmen und eine Kostenzusage erteilen.
Ansonsten würden angefallene Kosten für den Rücktransport zu deinen Lasten gehen. Falls die mitversicherte Begleitung ebenfalls mit zurückfliegen muss, weil es z.B. vom Transportunternehmen vorgeschrieben ist oder medizinisch erforderlich ist, werden diese Kosten i.d.R. auch übernommen. Sobald du wieder in Deutschland bist und immer noch medizinisch notwendige Behandlungen durchgeführt werden müssen, übernimmt die deutsche Krankenversicherung wieder die anfallenden Kosten.
 
Genug Versicherungsfachchinesisch! (was eine Überleitung beim Corona Virus ;) ): Die besten Reisen sind immer die mit schönen Erinnerungen, ohne Unfälle und Krankheiten oder anderen Widrigkeiten! Wir haben in Deutschland im internationalen Vergleich eines der besten und leistungsfähigsten Gesundheitssysteme.
 
Bei Fragen sind wir gerne für dich da!
 
Dein Team der AXA Agentur Wirges & Wirges oHG in Untershausen

-Für den Inhalt und Richtigkeit sowie für die Anwendung auf die Bedingungswerke der verschiedenen Anbieter am Markt der im Blogartikel dargestellten Informationen übernehmen wir keinerlei Haftung! -
 

Die Kfz-Versicherung – just my 2 cents

Wenn die Tage kürzer werden und das Jahresende näher rückt, fängt in der Versicherungsbranche der alljährliche Run nach dem günstigsten Beitrag für die Kfz-Versicherung an. Jede Gesellschaft möchte die interessantesten Angebote machen, die Kunden möchten die Versicherung mit den günstigsten Prämien ergattern. Dass die günstigste Prämie nicht gleichzeitig das beste Angebot bedeutet, wird leider allzu häufig erst nach einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft oder im Schadenfall festgestellt.

Selbstverständlich hat niemand Geld zu verschenken. Für gute Leistungen sollte jedoch auch ein angemessener Preis akzeptiert werden. Wir verstehen uns als Serviceversicherer und begleiten unsere Kunden auch nach Vertragsabschluss. Bei Vertragsänderungen und im Schadenfall sind wir der verlässliche Ansprechpartner für unsere Vertragspartner.

Fast jeder Verbraucher hat heutzutage Zugang zu einschlägigen Online-Vergleichsportalen. Dass diese Portale keine karikativen Einrichtungen sind, ist dem Verbraucher oft nicht bewusst. Dahinter stehen Unternehmen, deren Absicht es ist Gewinne zu erzielen. Die Masse der Abschlüsse bringt hier den Ertrag. Somit ist nicht primär die Leistung ausschlaggebend, sondern meistens der Preis. Bei diesem reinen Preisverkauf ist die Folge, dass meistens extra dafür konzipierte Verträge mit deutlich geringerem Leistungsumfang an der Spitze der Treffermenge zu finden sind. Der Kunde wir dabei zu einer anonymen Person ohne Rücksicht auf dessen individuelle Gegebenheiten.

Selbstverständlich bieten auch wir Agenturen vor Ort unseren Kunden und Interessenten immer den bestmöglichen Preis an. Diesen jedoch grundsätzlich unter Berücksichtigung der individuellen Begebenheiten und Bedürfnissen der Kunden. Wir berücksichtigen z.B. mögliche Sondereinstufungen (die bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft meistens nicht mitgegeben werden), verschiedene Kombinationen der Schadenfreiheitsrabatte bei mehreren Fahrzeugen, beraten im Hinblick auf die Fahrzeugnutzer, Fahrleistungen und behalten dabei den Schadenverlauf im Blick.

Wenn der Kunde dann sein Fahrzeug bei uns abgesichert hat, sind wir im Schadenfall der erste Ansprechpartner. Nicht selten kommt es vor, dass wir bereits an die Unfallstelle fahren und die erste Schadenaufnahme dort durchführen, Abschleppwagen und Mietwagen organisieren und (wenn nötig und gewünscht) weitere Dienstleister vermitteln.

Gerade bei der Schadenabwicklung ist es wichtig einen professionellen Ansprechpartner zu haben. Wir setzten uns persönlich für die reibungslose und möglichst schnelle Schadenabwicklung ein. Eine Warteschlange in Hotlines und wechselnde Ansprechpartner bleibt unseren Kunden erspart.

Wer sein Fahrzeug nicht bewegt und dies zum Anschauen in der Garage verwahrt ist mit dem günstigsten Anbieter sicherlich gut beraten. Wenn Sie jedoch Wert auf eine umfassende Beratung und Betreuung legen, unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot!

In diesem Sinne wünschen wir allzeit gute und sichere Fahrt

AXA Hauptvertretung Wirges & Wirges oHG
Hauptstraße 13
56412 Untershausen
Kontaktformular aufrufen 02602 94712-0 02602 94712-19 Filialen und Team
Heute:
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08:30 bis 12:00
13:00 bis 17:00
Dienstag:
08:30 bis 12:00
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Mittwoch:
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13:00 bis 17:00
Donnerstag:
08:30 bis 12:00
13:00 bis 17:00
Freitag:
08:30 bis 12:00
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