Die Vermögensschadenhaftpflicht der
AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg
Optimaler Schutz für spezielle Berufe!
Warum eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Für bestimmte Berufsgruppen, die vorwiegend beratende, beurkundende, gutachterliche, prüfende oder verwaltende Tätigkeiten ausüben, ist eine Vermögensschadenhaftpflicht eine notwendige Versicherung, die die Existenz absichert. Warum benötigen Sie in dem Fall eine spezielle Absicherung? Weil ein Fehler bei der Ausübung dieser Tätigkeiten Schäden am Vermögen auslöst. Daher ist die Vermögensschadenhaftpflicht für Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Versicherungsvermittler, Zwangsverwalter und Inkassounternehmer sogar eine sinnvolle Pflichtversicherung. Mit der Vermögensschadenhaftpflicht der AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg erhalten Sie einen vollumfänglichen und zuverlässigen Versicherungsschutz.
Die Leistungen der Vermögensschadenhaftpflicht
Verlassen Sie sich bei der Vermögensschadenhaftpflicht auf folgende Kernleistungen, die Sie im Ernstfall vor finanziellen Folgen optimal absichert:
Die Vermögensschadenhaftpflicht: Details für ausgewählte Berufsgruppen
Wir von der AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg geben Ihnen nachfolgend einen Überblick über die Leistungen der Vermögensschadenhaftpflicht für die unterschiedlichen Berufsgruppen.
Vermögensschadenhaftpflicht für Rechtsanwälte
Der Arbeitsalltag für Rechtsanwälte wird immer hektischer und dennoch stellen Gerichte immer höhere Anforderungen an die anwaltliche Sorgfalt und die Büroorganisation. Ist es im Zuge der vielen Arbeit zu einem scheinbar einfachen Versehen wie einer Fristversäumnis gekommen, kann das weitreichende finanzielle Folgen für Mandanten haben.
Sie erhalten für die optimale Absicherung folgende ergänzende Leistungen der Vermögensschadenhaftpflicht zum gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz:
- Der Schutz umfasst viele weitere (Neben-)Tätigkeiten, wie z. B. als Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund, Betreuer, Mediator, Notarvertreter, etc.
- Sie erhalten einen zusätzlichen Versicherungsschutz auch für auf der anwaltlichen Tätigkeit beruhenden Personenschäden und Schmerzensgeld.
- Bei der Vermögensschadenhaftpflicht erhalten Sie zudem die optionale Lösung für exponierte Einzelrisiken (sog. Objektdeckungen) und hohe Versicherungssummen.
- Sichern Sie sich besondere Highlights für Sozietäten, u. a. für klassische Sozietäten (z. B. Absicherung von ein- oder austretenden Sozien), für die zuletzt eingeführte PartG mbB (z. B. Mitversicherung von Altmandaten) oder auch für interprofessionelle Zusammenschlüsse durch ein übergreifendes Bedingungskonzept.
- Mit dem Zusatzbaustein Cyber-Eigenschäden sind Sie vor Folgekosten eines Cyber-Angriffs oder einer Datenschutzverletzung (z. B. Datenwiederherstellung) geschützt.
Vermögensschadenhaftpflicht für Notare
Es gibt Rechtsgeschäfte, die der notariellen Beurkundung vorbehalten sind und die nicht selten große finanzielle Bedeutsamkeit haben. Damit tragen Sie als Notar natürlich auch Haftpflichtrisiken und sollten bedenken, dass eine Haftung von Notaren für berufliche Versehen nicht beschränkbar ist. Profitieren Sie von den besonderen Leistungen der Vermögensschadenhaftpflicht zur Ergänzung des gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutzes:
- Es sind (Neben-)Tätigkeiten, wie z. B. als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund, Betreuer, Insolvenzverwalter, behördlich eingesetzter Treuhänder, etc. mitversichert.
- Sie erhalten eine erweiterte Jahreshöchstleistung auf das Dreifache der Mindestversicherungssumme.
- Sie profitieren von einer verbesserten Selbstbehaltsregelung (2.500 EUR fester Selbstbehalt).
- Es steht Ihnen die optionale Lösung für exponierte Einzelrisiken (sog. Objektdeckungen) und hohe Versicherungssummen zur Verfügung.
Vermögensschadenhaftpflicht für Unternehmensberater
Sie als Unternehmens- und Personalberater haben besonders breit gefächerte Tätigkeiten. Darüber hinaus steigt die Zahl der Beratungsgebiete und Beratungen werden immer komplexer. Schnell passieren hier Fehler, die weitreichende Folgen haben können. Hier kann die Vermögensschadenhaftpflicht Ihnen mit folgenden Leistungen vollumfänglichen Schutz bieten:
- Es sind alle branchenüblichen Tätigkeiten ohne Eingrenzung auf bestimmte Beratungsfelder abgesichert.
- Der Versicherungsschutz gilt auch für die Mitwirkung bei der Umsetzung der Beratungsergebnisse (Interimsmanagement).
- Ebenso mitversichert sind öffentlich-rechtliche Ansprüche.
- Sie erhalten einen Abwehrschutz bei Vorwürfen wegen wissentlicher Pflichtverletzung.
- Die Vermögensschadenhaftpflicht umfasst die Mitversicherung von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
- Mitversicherung sind weiterhin vorsätzliche Vermögensstraftaten (Vertrauensschäden), die von Angestellten des Unternehmens-/ Personalberaters begangen wurden.
- Es gibt keinen Selbstbehalt im Schadensfall.
Vermögensschadenhaftpflicht für Grundstücksverwalter
Wenn Sie eine Immobilie verwalten, wissen Sie am besten mit welchen hohen Vermögenswerten Sie täglich zu tun haben. Dazu kommt, dass Grundstücksverwalter oft noch ein vielfältiges Leistungsspektrum haben. Damit steigen natürlich auch die Haftpflichtrisiken. Daher richten sich die speziellen Leistungen der Vermögensschadenhaftpflicht an den Versicherungsbedarf von Grundstücksverwaltern:
- Sie erhalten eine Deckung für alle Verstöße aus § 27 Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
- Enthalten ist der Versicherungsschutz für auferlegte Prozesskosten gemäß § 49 Abs. 2 WEG.
- Es sind öffentlich-rechtliche Haftpflichtansprüche mitversichert.
- Alle Tätigkeit als Immobilienmakler sowie als Sachverständiger und Gutachter im Grundstücks- und Wohnungswesen werden mitversichert.
- Der Versicherungsschutz besteht auch für die Erbringung Immobilien-naher kaufmännischer Dienstleistungen.
- Es ist eine Mitversicherung der Leistungen des Gebäudemanagements (Facility-Management nach DIN 32736) möglich.
- Die Nachmeldefrist ist unbegrenzt.
- Ferner sind Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mitversichert.
Vermögensschadenhaftpflicht von Insolvenzrisiken
Sind Sie im Bereich des Insolvenzverfahrens tätig, verlangt dies fundierte Kenntnisse von Gesetzen und Rechtsverordnungen sowie betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Mit der Vermögensschadenhaftpflicht erhalten Sie einen optimalen Versicherungsschutz für die nach der Insolvenzordnung erlaubten (vorläufigen) Tätigkeiten als Sachverständiger, Gutachter, Insolvenz- oder Sonderverwalter, Sachverwalter, Mitglied des Gläubigerausschusses, Unternehmensleiter (im Rahmen der Eigenverwaltung gem. §§ 270-285 InsO) oder als Verfahrenskoordinator im Rahmen der Insolvenz einer Unternehmensgruppe nach § 3e InsO.
Dazu werden Ihnen folgende Leistungen der Vermögensschadenhaftpflicht geboten:
- Sie erhalten einen umfassenden Versicherungsschutz bei unzureichender Gutachtenerstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
- Es sind Kalkulations-, Organisations- oder Investitionstätigkeiten im Rahmen der Betriebsfortführung mitversichert.
- Es besteht Versicherungsschutz bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, insbesondere Ansprüche aus §§ 34, 69 Abgabenordnung.
- Ebenso sind Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mitversichert.
- Die Mitversicherung von vorsätzlichen Vermögensstraftaten (Vertrauensschäden), die durch Personal des Versicherungsnehmers oder des Insolvenzschuldners begangen werden, ist ferner in die Vermögensschadenhaftpflicht integriert.
- Es gelten besondere Bedingungen/Highlights für die Tätigkeit als Sanierungsgeschäftsführer, CRO oder Generalbevollmächtigter im Rahmen der Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO).
- Der Selbstbehalt im Schadensfall entfällt.
Neben den genannten Berufsgruppen benötigen zahlreiche, weitere spezielle Berufe eine Vermögensschadenhaftpflicht. Dazu zählen Versicherungsvermittler, Immobilienmakler oder Sachverständige. Zusammen mit der AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg finden Sie die passende Lösung für ein passendes Versicherungskonzept, das sich Ihrem berufsspezifischen Bedarf anpasst. Gerne beraten wir Sie telefonisch, per E-Mail oder direkt bei uns vor Ort.
Zusatzoption für Cyber-Risiken
Zu Ihrer Vermögensschadenhaftpflicht steht Ihnen der Cyber-Baustein zur Verfügung, der sich an rechtsberatende Berufe richtet. Es wird heutzutage immer riskanter mit Daten zu arbeiten. Gleichsam nimmt die Datenmenge zu und die Digitalisierung schreitet unaufhaltsam voran. Das Internet ist nicht selten eine große Sicherheitslücke. Schneller als gedacht werden Sie so Ziel von Cyber-Angriffen. Mit dem Zusatzbaustein „Cyber“ zu Ihrer Vermögensschadenhaftpflicht sichern Sie sich optimal vor den Folgen von Hackerangriffen und Datenschutzverletzungen ab.
Versichert sind dabei Ihre eigenen Aufwendungen (Eigenschäden) durch:
- Datenwiederherstellung
- Beseitigung von Schadsoftware
- Mehrkosten bei IT-Ausfall
- Reputationsmanagement
- Aufwendungen für Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen gemäß Infektionsschutzgesetz
Vertrauensschadenversicherung
Sie führen ein Unternehmen und suchen einen optimalen Schutz, der Sie vor den finanziellen Folgen von Unterschlagung, Diebstahl und Sabotage durch Mitarbeiter oder zielgerichteten Hackerschäden durch außenstehende Dritte schützt?
Wir beraten Sie gern
Nutzen Sie die Vorteile und umfassenden Leistungen der Vermögensschadenhaftpflicht der AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg. Diese schützt Sie optimal vor Vermögensschäden, die durch kriminelle Handlungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder außenstehenden Dritten entstehen.
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