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AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg Drohnenversicherung

Die Drohnenversicherung der
AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg

In unserem Alltag haben wir es zunehmend mit Drohnen zu tun. Besonders im Gewerbe sind die Bereiche Fotografie, Bau und Dienstleistung davon betroffen, aber auch in unserer Freizeit begegnen wir ihnen. Die Deutsche Flugsicherung geht jedes Jahr von ungefähr 60.000 verkauften Drohnen im deutschen Luftraum aus und es ist in Planung, Drohnen zukünftig Pakete ausliefern zu lassen. Falls Sie beruflich oder privat mit Drohnen zu tun haben, empfiehlt Ihnen Ihre AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg den Abschluss einer Drohnenversicherung, in Form einer Haftpflichtversicherung:

  • Im Schadensfall einer Drohne genießen Sie einen umfangreichen Schutz vor den finanziellen Folgen.
  • Sie kann als preiswerter Haftpflichtbaustein oder passende Einzelpolice abgeschlossen werden.

Sorgenfrei abheben mit der AXA Drohnenversicherung

Eine Drohnenversicherung ist unverzichtbar, denn durch die zunehmende Menge von Drohnen im Luftraum ist ein rapider Anstieg von Kollisionen, Abstürzen oder anderen Unfällen zu verzeichnen. Neue Regelungen der Drohnenverordnung schreiben seit dem 01.10.2017 eine Drohnenversicherung verbindlich vor. Darüber hinaus wurden damit exakte Richtlinien zum Umgang mit dieser Zukunftstechnologie geschaffen.

Wie sieht die neue Drohnenverordnung aus?

Kennzeichnungspflicht
Ab einem Gewicht von 0,25 kg muss die Drohne über eine Plakette mit der Adresse des Besitzers verfügen.
 
Kenntnisnachweis
Ab 2,0 kg ist für den Führer ein Nachweis besonderer Flugkenntnisse erforderlich.
 
Erlaubnispflicht
Ab 5,0 kg muss zum Betrieb eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde vorliegen.
 
Ab 100 m Flughöhe
Ab dieser Höhe kann Drohnen-Flügen nur stattgegeben werden, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis beantragt und erteilt wurde.
 
Flugverbot
Das Flugverbot bezieht sich auf den Überflug von zum Beispiel Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen und Industrieanlagen.

Stellen Sie Ihren Versicherungsschutz auf den Prüfstand

Sicher ist Ihnen bekannt, dass bereits seit längerer Zeit eine Haftpflichtversicherung für unbemannte Flugobjekte verpflichtend eingeführt wurde. Das sollte Grund genug sein, vor dem ersten Flug mit der Drohne Ihren Versicherungsschutz sorgfältig zu überprüfen! Es gibt einige Haftpflichtversicherungen, die nur Schäden durch echtes Spielzeug abdecken. Aber welche Flugobjekte sind überhaupt als Spielzeug definiert und welche nicht? Rechtlich befindet Sie sich hier noch in einer Grauzone, denn meist ist es gar nicht möglich, eine gewerbliche Nutzung zu versichern.

Welche Drohnenversicherung wäre für Sie interessant?

Private Piloten

Eine Privathaftpflichtversicherung für privat genutzte Drohnen bis zu einem Gewicht von 5kg. Die Versicherungssumme beträgt weltweit bis zu 20 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Die Basisdeckung unserer Privathaftpflichtversicherung schließt die Drohnenversicherung automatisch mit ein.

Gewerbliche Piloten

Eine Betriebshaftpflichtversicherung für gewerblich genutzte Drohnen bis zu 5kg. Die Versicherungssumme ist auf Europa beschränkt und beläuft sich pauschal auf 1 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden. Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung kann die Drohnenversicherung als günstiger Zusatzbaustein abgeschlossen werden.

Wichtige Informationen über Drohnen und deren Betrieb

Sind Sie auch ein Drohnen-Besitzer, der gerne mal ein Video über die Landschaft auf Fuerteventura oder anderswo anfertigen würde? Das ist grundsätzlich kein Problem, aber neben der Lieferung von atemberaubenden Bildern müssen Sie auch strenge Richtlinien beachten. Darüber hinaus muss ein Versicherungsschutz vorliegen und beim Besitz, dem Fliegen und Filmen mit Drohnen müssen konkrete Bestimmungen eingehalten werden.

Welche Modelle sind versichert?

Zum privaten Betrieb benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung. Die am 01.10.2017 in Kraft getretene Drohnenverordnung beinhaltet klare Regeln zur Nutzung einer Drohne. Das dient in erster Linie der Erhöhung der Sicherheit im Luftraum und dem Schutz der Privatsphäre der MitbürgerInnen. Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass sich an Ihrer Drohne eine Plakette befindet und dass sie brandsicher ausgeführt ist. Sie müssen gewährleisten, dass sich Ihre Drohne beim Betrieb auf öffentlichen Plätzen und Straßen nicht außer Sichtweite befindet.

Benötigen Sie einen Führerschein für die Nutzung einer Drohne?

Drohnen mit einem Gewicht unter 2kg dürfen in Deutschland führerscheinfrei gesteuert werden. Allerdings ist die Kennzeichnungspflicht mit einer gut sichtbaren und feuerfesten Plakette mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse zu beachten.
 
Für Drohnen ab zwei Kilogramm ist ein Führerschein für Piloten vorgeschrieben, wobei es sich eigentlich nur um einen Kenntnisnachweis handelt. Der kann in Form einer gültigen Pilotenlizenz oder einer Prüfungsbescheinigung von einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle erbracht werden. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre, allerdings kann auf Modellflugplätzen eine Drohne ohne Kenntnisnachweis betrieben werden. Sogenannte schweren Drohnen mit einem Gewicht ab 5kg dürfen von Piloten nur mit einer Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde (Erlaubnispflicht) genutzt werden.

Welche Flugverbotszonen existieren?

Es bestehen für Drohnen nicht gerade wenige Flugverbotszonen. Unter anderem dürfen über Hauptverkehrswegen, Kraftwerken, Krankenhäusern, Behörden, Industrie- und Militäranlagen sowie militärischen Objekten keine Drohne geflogen werden. Das Verbot erstreckt sich darüber hinaus auf sensible Bereiche wie Einsatzorte von Polizei, Rettungskräften und Naturschutzgebieten.
 
Für unbemannte Flugobjekte gelten ebenso bestimmte Verbote. Beispielsweise ist ein Überfliegen von Wohngrundstücken untersagt, vor allem wenn die Drohne mit akustischen, optischen oder Funksignalen ausgestattet ist. Eine Ausnahme besteht, wenn eine Einwilligung vom Grundstückseigentümer vorliegt. Außerdem müssen Sie ab einer Flughöhe von 100 m über eine behördliche Ausnahmeerlaubnis verfügen.

Sind Kinder mitversichert?

Es ist nachvollziehbar, dass Sie Ihrem Kind, zum Beispiel zum Geburtstag, eine Freude bereiten möchten, in dem es allein eine Drohne steuern darf. Das ist auch nicht weiter tragisch, aber das Kind sollte dann in Ihrem Versicherungstarif mitversichert sein. Im entsprechenden Tarif Ihrer Privathaftpflichtversicherung sind Schäden durch Kinder, die sich nicht eines Deliktes schuldig machen können, mitversichert.

Drohnen und andere Flugkörper absichern

Wir von der AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg möchten Ihnen mit unserer Drohnenversicherung eine ideale Versicherungslösung für private und gewerbliche Piloten anbieten. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass nicht nur Drohnen abgesichert sein sollten, sondern auch zahlreiche andere unbemannte Flugkörper wie Kopter, Multicopter oder Quadrocopter? Falls Sie Pilot oder Eigentümer eines solchen Flugkörpers sind, informieren wir Sie gerne über die Mitversicherung und ob Ihre Deckungssumme der Haftpflichtversicherung ausreicht. Außerhalb von Modellflugplätzen könnte ein Absturz Ihres Flugkörpers enorme finanzielle Folgen nach sich ziehen.

Optimale Lösungen für unsere Kunden

Unser breites Produktportfolio deckt Versicherungslösungen für alle Bereiche des Lebens ab. Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine private Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung oder Drohnenversicherung handelt. Ihre AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg überzeugt seit 1995 mit hervorragenden Konditionen und einer überragenden Kompetenz der Mitarbeiter, die Sie gerne umfassend und intensiv beraten. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit uns.

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AXA Versicherung Wessel & Kollegen oHG

Erich-Ollenhauer-Str. 41
90427 Nürnberg
0911 65053740
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