Lösungen für den Öffentlichen Dienst
Wir begleiten Sie – von Anfang an
Sie wollen den passenden Partner an Ihrer Seite, der sich im Öffentlichen Dienst auskennt wie in seiner eigenen Westentasche? Mit der DBV an Ihrer Seite sind Sie auf allen Stationen Ihres künftigen Weges bestens gewappnet. Denn: Wir kennen die Besonderheiten des Öffentlichen Dienstes wie kaum ein anderer!
- kompetente Beratung – vor Ort, telefonisch und digital
- Betreuung durch Spezialisten: bedarfsgerechte Produkte, die speziell auf den Öffentlichen Dienst zugeschnitten sind
- Alles aus einer Hand: Von der Altersvorsorge über Existenzsicherung und Risikovorsorge bis hin zur Krankenversicherung
Unsere Berater vor Ort informieren Sie gerne persönlich.
Berufsgruppen

DBV und AXA - was uns verbindet
Die DBV gehört zum AXA Konzern und ist unsere Marke für den öffentlichen Dienst. Als Kunde der DBV profitieren Sie von über 150 Jahren Erfahrung im Öffentlichen Dienst. Die Versorgungssituation und den Versicherungsbedarf der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst kennen wir wie unsere Westentasche. Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch im Bereich Gesundheit zahlreiche weitere Versicherungslösungen von AXA an.
Kennen Sie schon unseren Vorsorge-Check?
Ihr bisheriger Versorgungsanspruch ist die Basis Ihrer persönlichen zukünftigen Absicherung. Deshalb ist es sehr ratsam, Ihre eigenen Versorgungsansprüche zu kennen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Beihilfe
Krankenversicherung ist ein Must-have.
Das sollten Sie wissen:
Auch für Beamte gilt in Deutschland die Krankenversicherungspflicht. Unterstützung kommt in Form der Beihilfe vom Dienstherrn. Das bedeutet, er übernimmt einen prozentualen Anteil der Krankheitskosten.
Die Beihilfe ist ein eigenes Krankenfürsorgesystem für Beamte
Je nach Bundesland zahlt der Dienstherr rund die Hälfte der anfallenden Krankheitskosten seiner Beamten. Der Rest muss privat durch eine beihilfekonforme Krankheitskostenversicherung abgesichert werden. Die Beihilfesätze sind abhängig vom Bundesland und teils vom Familienstatus.
Was bietet Ihnen die DBV?
Nur durch die Beihilfe des Dienstherrn und den Versicherungsschutz der DBV sind Sie in jeder Karriere- oder Lebensphase rundum abgesichert. Wählen Sie zwischen den zwei Top-Tarifen und profitieren Sie von umfangreichen Leistungen und kostenlosen Services.
Heilfürsorge
Ausgewählte Beamte im Sicherheitsbereich haben im Krankheitsfall oft Anspruch auf Heilfürsorge vom Dienstherrn – ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das sollten Sie wissen:
Beamte der Bundespolizei, Polizei oder Berufsfeuerwehr, die im Job besonderen Risiken ausgesetzt sind, sind heilfürsorgeberechtigt.
Die Heilfürsorge ist ähnlich wie die gesetzliche Krankenversicherung
Die Heilfürsorge entspricht in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und variiert je nach Dienstherr und Bundesland. Wichtig ist, dass der Anspruch auf Heilfürsorge immer begrenzt ist. Er endet in der Regel nach der aktiven Dienstzeit oder bei Dienstunfähigkeit. Alternativ endet er auch mit dem Ende der Ausbildung oder mit Versetzung in ein anderes Bundesland.
Was bietet Ihnen die DBV?
Optimalen Schutz im Krankheitsfall erreicht man (nur) mit den zur Heilfürsorgeleistungen ergänzenden Krankenzusatztarifen der DBV. Und da die Heilfürsorge zeitlich begrenzt ist, empfiehlt sich der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung bereits bei Dienstantritt. Somit ist der Einstieg in die beihilfekonformen Krankenversicherungstarife der DBV garantiert.
Dienstunfähigkeit
Gerade Beamtenanwärter haben bei Dienstunfähigkeit in der Regel keine gesetzliche Versorgungsansprüche!
Das sollten Sie wissen:
Ihr wichtigstes Gut ist Ihre eigene Arbeitskraft. Leider ist diese bei Dienstantritt nicht automatisch geschützt. Wenn es hart auf hart kommt, fallen Ihre Bezüge weg, und Sie stehen ohne Einkommen da.
Sichern Sie die Dienstunfähigkeit unbedingt zum Jobstart ab!
Bei Dienstunfähigkeit werden Beamte auf Widerruf / Probe entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Das gleiche gilt für Beamte auf Lebenszeit, die noch keine 60 Monate Wartezeit erfüllt haben. Lediglich bei Dienstunfall kann es sein, das der Beamte erste Versorgungsansprüche hat.
Eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie vorher mindestens drei Jahre gearbeitet haben. Darüber hinaus muss die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt sein. Aber selbst dann wird die Erwerbsminderungsrente nur gezahlt, wenn Sie aufgrund extremer gesundheitlicher Einschränkungen keiner Tätigkeit mehr nachgehen können.
Was bietet Ihnen die DBV?
Die DBV bietet Dienstanfängern bedarfsgerechten Schutz zu bezahlbaren Beiträgen. Neben einer echten und vollständigen Dienstunfähigkeitsklausel kann auch die spezielle Dienstunfähigkeit (Polizei / Feuerwehr / Justizvollzug) und die Teildienstunfähigkeit eingeschlossen werden.
Berufshaftung
Unfall Sicherheitsbereich
Sie sind klasse. Wir haben die passenden Lösungen.
Als Lehramtsanwärter oder auch Beamtenanwärter anderer Bereiche stehen Sie vor ganz schön vielen Herausforderungen. Wir sind an Ihrer Seite, wenn es um Vorsorge und Schutz geht.
Ihre beihilfekonforme Krankenversicherung
Kooperationspartner

Noch Fragen? Sprechen Sie uns an!
Gerne stehen wir Ihnen für alle Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz zur Verfügung. Vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin:
- persönlich
- telefonisch oder
- digital
Norderstr. 26
25821 Bredstedt
09:00 bis 12:00
14:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
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09:00 bis 12:00
sowie nach Vereinbarung
