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AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Youngtimer-Versicherung

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Mit der Youngtimer-Versicherung sichern Sie das Auto ab

Autoliebhaber investieren oft viel Zeit und Geld in ihr Hobby. Da wundert es nicht, dass ihnen auch eine passende Absicherung des geliebten Fahrzeuges am Herzen liegt. Unter den richtigen Voraussetzungen können Sie die Vorteile der Youngtimer Versicherung der AXA genießen und sind damit immer auf der sicheren Seite.

Was ist eigentlich ein Youngtimer?

Den Begriff Oldtimer hat eigentlich jeder schon einmal gehört. Doch was ist eigentlich ein Youngtimer?
Als Youngtimer bezeichnet man Autos, die zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1987 erstmalig zugelassen wurden. Doch um wirklich in den Genuss der besonderen Konditionen der AXA Youngtimer-Versicherung kommen zu können, müssen noch einige weitere Kriterien erfüllt sein. Die Jahreslaufleistung Ihres Fahrzeugs darf beispielsweise nicht über 8.000 Kilometer liegen. Darüber hinaus muss er als Zweitwagen angemeldet sein. Der Fahrer muss mindestens 30 Jahre alt und außerdem auch Versicherungsnehmer sein. Dazu muss sich Ihr Youngtimer in einem überdurchschnittlich guten Zustand befinden. Ein Marktwertgutachten, dass nicht älter als zwei Jahre alt ist und in dem das Auto mit der Zustandsnote 2 oder besser beurteilt wurde, muss vorliegen. Außerdem muss es einen Wert von mindestens 4.000 € für Ihr Fahrzeug ausweisen. Dazu kommt, dass der Originalzustand weitgehend erhalten geblieben sein muss. Dazu gehört, dass nur originale Teile in dem Fahrzeug verbaut worden sein dürfen.

Aber - was ist eigentlich ein Youngtimer?

Auch diejenigen, die sich mit Autos nur beschäftigen, wenn es darum geht von A nach B zu fahren, haben den Begriff Oldtimer schon einmal gehört und haben eine gewisse Vorstellung davon, was man sich unter einem Solchen vorstellen kann. Doch was ist eigentlich ein Youngtimer? Die Erklärung ist denkbar einfach: Als Youngtimer bezeichnet man Autos, die zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1987 erstmalig zugelassen wurden. Wenn Sie allerdings wirklich in den Genuss der besonderen Konditionen der AXA Youngtimer-Versicherung kommen möchten, müssen eine ganze Reihe weiterer Kriterien erfüllt sein.

Die Jahresleistung des Fahrzeuges, das Sie bei der Youngtimer Versicherung der AXA anmelden möchten, darf nicht über 8.000 Kilometern liegen. Darüber hinaus muss das Fahrzeug, für das die Versicherung gelten soll, als Zweitwagen angemeldet sein. Sie als Fahrer des Youngtimers müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Außerdem müssen Fahrer und Versicherungsnehmer eine Person sein. Ihr Youngtimer muss sich darüber hinaus in einem überdurchschnittlich guten Zustand befinden. Es muss ein Marktwertgutachten vorliegen, das nicht älter als zwei Jahre alt ist und in dem das Auto mit der Zustandsnote 2 oder besser beurteilt wurde. Außerdem muss dieses wertgutachten einen Wert von mindestens 4.000 € aufweisen. Und natürlich muss der Originalzustand weitgehend erhalten geblieben sein. Es dürfen nur originale Teile in dem Fahrzeug verbaut worden sein. Wer also aufwendige Tuning- oder andere Auf- und Umbauten an seinem Fahrzeug vorgenommen hat, fährt keinen „echten“ Youngtimer mehr und kann deshalb nicht von den Versicherungskonditionen der Youngtimer Versicherung profitieren.

Das bietet Ihnen die AXA Youngtimer Versicherung

Hier finden Sie fünf verschiedene Versicherungstarife mit denen Sie Ihren Youngtimer bei der AXA absichern können. Vom allernötigsten bis zum vollen Rundumschutz-Paket haben wir alles für Sie im Sortiment.

Die Haftpflichtversicherung

Für Youngtimer eine Pflichtversicherung wie für jedes andere Kfz auch, stellt die Haftpflichtversicherung das Minimum an Absicherung für Sie dar. So soll gewährleistet werden, dass Kosten für die Sie haften auch beglichen werden können. Mit der Haftpflichtversicherung der AXA sind Sachschäden bis pauschal 100 Millionen Euro gedeckt. Für Personenschäden steht daneben eine Deckungssumme von maximal 15 Millionen Euro pro Person bereit.

Basisleistungen der Teilkaskoversicherung

Hier sind die wichtigsten Bereiche der klassischen Teilkaskoversicherung zu sehr günstigen Konditionen abgedeckt.

  • Glasbruch
  • Brand
  • Diebstahl
  • Hagel und andere Naturereignisse
  • Maderbiss
  • Schneelawinen

Die Versicherung greift auch in Fällen grober Fahrlässigkeit. Allein wenn Sie unter dem Einfluss berauschender Substanzen fahren, oder es Dieben besonders leicht machen, Ihr Fahrzeug zu stehlen, springen wir nicht für Sie ein.

Leistungserweiterung zur Teilkaskoversicherung

Weitere hier enthaltene Leistungen:

  • Zusammenstöße mit Tieren
  • Der Transport auf einer Fähre
  • Vandalismus

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung übernimmt auch Schäden an Ihrem Fahrzeug, die durch einen von Ihnen verursachten Unfall entstanden sind.

Schutzbrief

Die klassischen Schutzbriefleistungen können Sie bei jeder KFZ-Haftpflichtversicherung zubuchen.

Sie brauchen eine Versicherung – wir sind für Sie da

Welche Youngtimer Versicherung Sie auch immer favorisieren – die Mitarbeiter der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer in Cottbus stehen Ihnen gern beratend zur Seite.

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