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AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Unfallversicherung

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Die AXA Unfallversicherung der Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus

Nach einem schweren Unfall sind finanzielle Reserven oft schnell erschöpft. Erforderliche Wohnungsumbauten oder medizinische Hilfsmittel sind teuer und führen häufig zu finanziellen Engpässen – ein Einschnitt in der Lebensqualität droht!

In der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten Sie lediglich einen stark beschränkten Versicherungsschutz.
Er gilt beispielweise nur auf direktem Weg zur Arbeit und wieder zurück sowie während der Arbeitszeit – gar kein Versicherungsschutz besteht für Arbeitsuchende und Selbständige!

Ebenso besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Wartezeit von 60 Monaten. Sollten Sie einen Unfall vor Ablauf dieser erleiden, erhalten Sie keinerlei Leistungen aus der Versicherung.

Statistisch ereignen sich 7 von 10 Unfällen in der Freizeit oder daheim. Es wird also deutlich, dass die gesetzliche Unfallversicherung allein gar keinen ausreichenden Versicherungsschutz bieten kann.

Aus diesem Grund bietet Ihnen die AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus eine private Unfallversicherung an – diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Unfällen, die nicht über die gesetzliche Versicherung abgesichert sind! Unabhängig davon leistet die private Unfallversicherung der AXA auch im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls in vereinbarter Höhe, auch wenn bereits ein Leistungsanspruch aus der gesetzlichen Unfallrente geltend gemacht wird. 

Das Leistungsportfolio der AXA Unfallversicherung setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen und wird durch den Tarif bestimmt. Wir bieten Ihnen zwei verschiedene Tarifvarianten an – den Kompakttarif und den Komforttarif.   

   
   
   
   
    
  
Reha Management
Nach einem schweren Unfall bietet das Reha Management eine umfassende Betreuung, die es dem Versicherten ermöglicht, schnell wieder gesund zu werden – insbesondere durch eine gezielte Förderung der medizinischen, beruflichen, schulischen und sozialen Rehabilitation.
Weitere Hilfestellungen bieten wir Ihnen durch besondere Reha-Maßnahmen, beispielsweise durch psychologische Unterstützung nach einem Unfall, Beratungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Behördengängen, Pflegegesprächen etc.
Die Leistungsdauer beträgt bis zu drei Jahre.

Invaliditätsleistung
Zur Absicherung eines kurzfristigen hohen Kapitalbedarfes, beispielsweise für den Umbau Ihrer Wohnung, steht Ihnen die Invaliditätsleistung zur Verfügung.
Diese wird bereits ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent ausgezahlt.
Im Falle einer Vollinvalidität ist die Steigerung bis zum 6-fachen der vereinbarten Versicherungssumme möglich.

  
  

   
    
  
  
Monatliche Rente
Sofern vertraglich vereinbart, wird Ihnen ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent eine monatliche Rente in der vereinbarten Höhe ausgezahlt – ein Leben lang!
Bei einem Leistungsfall vor Vollendung des 65. Lebensjahr und einem gleichzeitigen Invaliditätsgrad von mindestens 75 Prozent verdoppeln wir die Rentenleistungen.

Erweitertes Krankenhaustagegeld
Wenn durch ein Unfallereignis ein stationärer Krankenhausaufenthalt erforderlich ist, wird das vertraglich vereinbarte Krankenhaustagegeld in entsprechender Höhe gewährt, welches sich ab dem 43. Tag verdoppelt. Falls Sie im Ausland aufgrund eines Unfalls im Krankenhaus verbleiben müssen, erhalten Sie bereits ab dem 1. Tag das doppelte Krankenhaustagegeld – bis zu maximal 5 Jahre.

Sofortleistung
Wer aufgrund eines Unfalls eine schwere Verletzung erlitten hat, und diese innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten anzeigt, erhält eine finanzielle Sofortleistung.

Todesfall-Leistung
Führen die durch den Unfall erlittenen Verletzungen innerhalb eines Jahres zum Tod der versicherten Person, wird die vereinbarte Todesfall-Summe ausgezahlt.

Neben allen genannten Leistungen haben Sie die Möglichkeit Ihren Versicherungsschutz im Komforttarif um

  • eine verbesserte Gliedertaxe
  • Absicherungen gegen Infektionskrankheiten wie Diphterie, Malaria etc.
  • Schäden aus Impfungen gegen die genannten Erreger
  • die Mitversicherung von psychischen und nervösen Störungen in Folge eines Unfalls
  • Leistungen bei Gesundheitsschäden durch Röntgen- Laser- und UV-Strahlen
  • Verdienstausfallleistungen bis 150 EUR ohne Nachweis, wenn dieser aus einer ärztlichen Untersuchung resultiert
  • Verlängerte Meldefristen von 24 statt 21 Monate bei Invaliditätsschäden
  • Versicherungsschutz bei einem Unfall nach einem Herzinfarkt oder anders gelagerte Anfälle wie Schlaganfälle, Krampfanfälle oder Epilepsieanfälle

zu erweitern.

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In unseren Geschäftsräumen der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus sowie bei Ihnen daheim sind wir für Sie da – wir stellen uns auf Sie ein und ermitteln einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz!

Sie erreichen uns sowohl telefonisch während der Geschäftszeiten als auch jederzeit über unser Kontaktformular auf unserer Homepage.

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