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AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Betriebsrentenstärkungsgesetz

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Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz

Ein neues Jahr bringt in der Regel auch neue Gesetze mit sich. Seit dem 1.1.2018 gilt deutschlandweit unter anderem das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Die Intention des Gesetzgebers war hierbei die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Die Folge ist eine sichere Rente, die nicht auf den Schultern des Staates lastet, sondern von betrieblicher Seite gezahlt wird. Außerdem können die Unternehmen dank gesteigerter Sicherheiten für ihre Arbeitnehmer eine erhöhte Attraktivität für zukünftige Arbeitgeber verzeichnen.

Die Vorteile sind verschiedener Natur. Die wichtigsten sind steuerrechtlich und garantieren den Arbeitgebern finanzielle Vorteile, wenn eine Betriebsrente zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus profitieren Arbeitnehmer mit geringen Einkommen dank einer monatlichen Bonusrente im Rentenalter, die von Arbeitgeberseite gezahlt wird.

Neben finanziellen Vorteilen wird die Attraktivität des Unternehmens gesteigert. Vor allem heutzutage, wo qualifiziertes Personal hart umworben wird, sollten Arbeitgeber neuen potentiellen Mitarbeitern gute Argumente liefern. Hierbei ist schon lange nicht mehr nur gute Bezahlung, sondern darüber hinaus ein Gefühl der Sicherheit wichtig. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz werden nicht nur gegenwärtige Arbeitnehmer an das Unternehmen gebunden, sondern neue Mitarbeiter angeworben.

Die wichtigsten Regelungen

Kern des neuen Gesetzes ist das sogenannte Sozialpartnermodell. Dank dieses Modells ist es möglich eine Betriebsrente zum zwingenden Bestandteil des Tarifvertrags zu machen. Betagte Vorschriften, die bis zum Wirksamwerden des Betriebsrentenstärkungsgesetzes galten, erschwerten es eine unkomplizierte Regelung einer Betriebsrente zum Bestandteil des Arbeitsvertrages zu machen. Dank des neuen Gesetzes wurde vieles dahingehend vereinfacht.
Die finanziellen Vorteile des Arbeitgebers sind sehr attraktiv. Schließlich kann er vor allem bei den Beiträgen für die Sozialversicherung seiner Angestellten sparen, wenn diese eine Betriebsrente in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus hat auch der Arbeitnehmer einen finanziellen Vorteil. Der Arbeitgeber ist nämlich dazu verpflichtet 15% der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge zusätzlich zum Entgelt an den Arbeitnehmer abzutreten. Arbeitnehmer mit einem geringen Einkommen erhalten außerdem eine staatliche Unterstützung. Wer weniger als 2200€ Monatseinkommen vorweist, erhält einen Förderbeitrag.

Die einzelnen Änderungen erklären Ihnen unsere Mitarbeiter in der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer in Cottbus gern im Detail.

Auswirkungen für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite
In unsicheren Zeiten vertrauen die Arbeitnehmer nicht mehr vollends darauf, dass Ihnen im Rentenalter noch eine vollumfängliche Altersversorgung von Seite des Staates bezahlt werden kann. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass es immer mehr alte Menschen und zu wenige junge Menschen gibt, die in die Rentenkassen einzahlen können. Aus diesem Grund ist es ein kluger Schritt sich dank einer betrieblichen Rente doppelt abzusichern. Da durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz darüber hinaus ein unmittelbares finanzielles Plus am Ende jedes Monats auf dem Bankkonto zu verzeichnen ist, ist eine Betriebsrente auch attraktiv für die Gegenwart.
Da der Arbeitsmarkt hart umkämpft ist, sollten Arbeitgeber mit Sicherheiten für ihre Arbeitnehmer punkten. Eine Betriebsrente ist eine solche Sicherheit. Darüber hinaus sind die Einsparungen der Sozialversicherungsbeiträge durchaus lukrativ.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben noch Fragen zum Betriebsrentenstärkungsgesetzt? Dann vereinbaren Sie einfach ein individuelles Beratungsgespräch mit unseren Mitarbeitern der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer in Cottbus. Wir freuen uns auf Sie!

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