Die AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden – Die Pensionszusage
Die Pensionszusage ist eine betriebliche Vorsorge, die sich insbesondere für Führungskräfte und leitende Angestellte mit einem hohen Einkommen eignet. Die Gestaltung der Beiträge kann flexibel erfolgen und Dotierungen sind steuerlich unbegrenzt möglich, sodass mit der Pensionszusage der AXA auch große Versorgungslücken geschlossen werden können.
Mit der Pensionszusage der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden sind Arbeitgeber in der Lage, Versorgungsleistungen unverzüglich zuzusagen. Wenn es zu einem Versorgungsfall kommt, finanziert der Arbeitgeber die entsprechenden Leistungen aus dem Betriebsvermögen. Damit die Verpflichtung erfüllt werden kann, werden in der Bilanz des Unternehmens Pensionsrückstellungen gebildet. Mit einer Rückdeckungsversicherung können betriebsfremde Risiken, wie beispielsweise Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, minimiert und die Leistungsfinanzierung sichergestellt werden. Die Pensionszusage kann sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer finanziert werden.
Die Vorteile für den Arbeitgeber
Die Vorteile für den Arbeitnehmer
Die formalen Voraussetzungen
Für den Abschluss der Pensionszusage und Rückdeckungsversicherung der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ist eine offizielle Anerkennung der Pensionsleistung nötig. Dafür muss schriftlich festgehalten werden, dass das Vorhaben ausgeführt werden soll. Alle Gesellschafter eines Unternehmens müssen schriftlich bestätigen, dass dies in offizieller Form beschlossen wurde und daraufhin ausgeführt werden soll.
Die Höhe der Pensionszusage
Eine unüberlegte Auswahl der Pensionshöhe ist nicht gerecht und kann für mittelständische Unternehmen zur Gefahr werden. Um eine Ungerechtigkeit zu vermeiden, muss gemäß einem Rahmen der Finanzverwaltung der Pensionszusagebetrag erhoben werden. Dadurch werden zwar unterschiedliche Beträge an die pensionierten Mitarbeiter gezahlt, jedoch entfällt die Willkür durch die Anwendung einer Erhebungsregelung. Durch das Finanzamt kann die Vergütung in einem zweistufigen Prozess erhoben werden.
Die Gesamtvergütung – Ermittlung auf Ebene I
Die Pensionszusage wird hier erst mittels der Gesamtvergütung erhoben. In die Erhebung des Pensionsbetrages fließen bestimmte Kriterien, wie zum Beispiel das Gehalt, die betriebliche Versorgung und Sachbezüge, ein.
Die Altersvorsorge – Ermittlung auf Ebene II
Der Ertrag der Pension wird unter Berücksichtigung der betrieblichen Altersversorgung ermittelt. Dabei ist das Verhältnis zwischen Vorsorge und Gesamtvergütung wichtig.
Unser Versicherungsteam freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme
Die AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden bietet Ihnen nicht einfach nur Versicherungsprodukte, sondern maßgeschneiderte Rundumlösungen, die ausgezeichnet zu Ihnen passen. Als kompetenter und zuverlässiger Partner informieren wir Sie gern rund um das Thema Pensionszusage. Wir freuen uns auf Sie!
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