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AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Betriebsrentenstärkungsgesetz Dresden
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Seit dem 01.01.2018 gelten die Richtlinien des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Selbstverständlich profitieren auch Sie bei unserer AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden von den Neuerungen und Vorteilen der betrieblichen Altersvorsorge. Aufgrund der maßgeblichen Anpassungen werden jetzt auch Geringverdiener wie Teilzeitkräfte und Minijobber stärker mit in die betriebliche Altersvorsorge einbezogen. Demnach lohnen sich die Änderungen des aktualisierten Betriebsrentenstärkungsgesetzes für jeden Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Unterschätzen Sie nicht die klaffende Lücke im Rentenalter, weil aufgrund der jährlichen Inflation die Werte der Renten sinken!
Sobald Sie die Maßnahmen in der Übersicht bAV der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden nutzen, kommen Sie in den Genuss einer erhöhten Förderung. Beispielsweise wurde die staatliche Förderung der Riester Rente von 154 Euro jährlich, auf 175 Euro pro Kalenderjahr erhöht - ebenfalls eine Maßnahme des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Zudem sind Riester Renten im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge nicht mehr von Sozialabgaben bezüglich Krankenversicherung und Pflegeversicherung betroffen.
Investieren Sie doch lieber mindestens vier Prozent Ihres Bruttoeinkommens in die betriebliche Altersvorsorge, statt dieses Kapital in die Sozialversicherungen einzuzahlen! Gern berät Sie die renommierte AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden über weitere Vorteile des aktuellen Betriebsrentenstärkungsgesetzes!
Insbesondere Minijobber und Teilzeitkräfte können jetzt viel besser in die eigene Altersvorsorge investieren. Zahlreiche staatliche Steuerentlastungen und die wichtigen Maßnahmen der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden sorgen für einen finanziellen Ausgleich mit dem Beginn des Rentenalters. Wichtig ist auch die Tatsache, dass bei der Grundsicherung bzw. Aufstockung (Harz IV) Beträge zur betrieblichen Altersvorsorge nun bis maximal 100 Euro pro Monat anrechnungsfrei sind. Damit wird die soziale Gerechtigkeit erhöht.
Neben der besseren Integration für Geringverdiener in die betriebliche Altersvorsorge erhöht sich für Gutverdiener der jährliche steuerliche Freibetrag auf Kapitalerträge. Zwar wurde der Satz von 1800 Euro Freibetrag gestrichen, doch dafür der Freibetrag prozentual von 4 auf 8 Prozent des Bruttoeinkommens erhöht. Dadurch können Besserverdiener noch effektiver Altersvorsorge betreiben. Dies ist auch notwendig, weil hier die größten finanziellen Lücken im Rentenalter entstehen! Das sind die Vorteile des Betriebsrentenstärkungsgesetzes 2018:
Zögern Sie nicht zur AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Kontakt aufzunehmen!
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zur AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden auf und informieren Sie sich über das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz!