Die AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden – Unsere Bürgschaftslösungen

Heutzutage verlangen private und gewerbliche Auftraggeber bei der Auftragsvergabe an Firmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes häufig Bürgschaften, damit ihre Ansprüche während der Bauphase oder auch nach Fertigstellung, abgesichert sind. Insbesondere, wenn Sie an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen möchten, sind Bürgschaften notwendig. Die AXA stellt Unternehmen mit einem Bürgschaftsbedarf von über 1 Million Euro oder einem jährlichen Umsatz von über 10 Millionen Euro individuelle Bürgschaftslinien zur Verfügung. Die AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden informiert Sie gerne ausführlich über die Bürgschaftsvarianten der AXA.

Für Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus und des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bietet die AXA folgende Bürgschaften an:

  • An- und Vorauszahlungsbürgschaft: Zur Absicherung von Zahlungen des Auftraggebers
  • Vertragserfüllungs- und Ausführungsbotschaft: Zur Absicherung der Erfüllung von Anlagen- und Maschinenbestellungen und Bauverträgen
  • Bietungsbürgschaft: Zur Absicherung der Einhaltung angebotener Konditionen bei späterer Auftragserteilung
  • Bauhandwerkersicherungsbürgschaft: Zur Absicherung der Bezahlung der Bauleistungen durch den Auftraggeber 
  • Gewährleistungsbürgschaft: Zur Absicherung von Verpflichtungen aus Bauverträgen und Maschinenlieferungen
  • Absicherung von Zeitwertguthaben

Auf Anfrage bietet die AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden auch weitere Bürgschaftsarten an.

Die Vorteile der Bürgschaftsangebote der AXA

Durch die Bürgschaftsangebote der AXA gewinnt Ihr Unternehmen Unabhängigkeit, Sicherheit und zusätzlichen finanziellen Spielraum zu attraktiven Konditionen.


Die Vorteile im Überblick:

  • es erfolgt keine Anrechnung auf Ihre Bankkreditlinie und damit wird Ihr Kreditrahmen entlastet 
  • eine preiswerte Lösung ohne umfangreiche Besicherung
  • mehr Liquidität
  • Erweiterung des Finanzierungsspielraumes
  • Sicherheit gegen die Insolvenz Ihres Auftraggebers
  • Sicherheitseinbehalt lässt sich vermeiden

Gebühren für eine Bürgschaftsversicherung

Über die Konditionen für die verschiedenen Kautionsversicherungen informieren wir Sie gerne.

Sicherheiten für eine Bürgschaft der AXA

Die AXA Versicherung akzeptiert als Sicherheit für Bürgschaften die Verpfändung von Festgeldkonten aller deutscher Kreditinstitute, sowie Bankbürgschaften. 

Stornierung einer Bürgschaft

Unbefristete Bürgschaften werden erst storniert, wenn die Rückgabe der Urkunde erfolgt ist. Bürgschaften, die mit einer Mindestprämie abgerechnet wurden und die Sie innerhalb von vier Wochen nach Fälligkeit der Folgeprämie zurückgeben, können beitragsfrei storniert werden. Wenn die Rückgabe erst nach vier Wochen erfolgt, muss die Mindestprämie gezahlt werden. Bei Bürgschaften, deren Prämie über dem Mindestbetrag liegt, wird die Folgeprämie nach der jeweiligen Laufzeit abgerechnet. Die Mindestprämie wird nicht einbehalten. Befristete Bürgschaften werden zum Ablaufdatum automatisch storniert. Eine Rückgabe der Urkunde muss in dem Fall nicht erfolgen.

Lassen Sie sich persönlich von uns beraten

Das kompetente Versicherungsteam der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden berät Sie gerne rund um das Thema Bürgschaften. Einen Termin können Sie telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Webseite mit uns vereinbaren. Unser Versicherungsteam freut sich auf Sie!

Weitere gute Argumente für eine Bürgschaftsversicherung von AXA

Laden Sie sich unsere Produktflyer herunter und informieren Sie sich.

Weitere leistungsstarke Produkte der AXA für Geschäftskunden

AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG
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01067 Dresden
Kontaktformular aufrufen 0351 21295225 Filialen & Team
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