Die AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden – Unsere Bürgschaftslösungen
Heutzutage verlangen private und gewerbliche Auftraggeber bei der Auftragsvergabe an Firmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes häufig Bürgschaften, damit ihre Ansprüche während der Bauphase oder auch nach Fertigstellung, abgesichert sind. Insbesondere, wenn Sie an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen möchten, sind Bürgschaften notwendig. Die AXA stellt Unternehmen mit einem Bürgschaftsbedarf von über 1 Million Euro oder einem jährlichen Umsatz von über 10 Millionen Euro individuelle Bürgschaftslinien zur Verfügung. Die AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden informiert Sie gerne ausführlich über die Bürgschaftsvarianten der AXA.
Für Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus und des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bietet die AXA folgende Bürgschaften an:
- An- und Vorauszahlungsbürgschaft: Zur Absicherung von Zahlungen des Auftraggebers
- Vertragserfüllungs- und Ausführungsbotschaft: Zur Absicherung der Erfüllung von Anlagen- und Maschinenbestellungen und Bauverträgen
- Bietungsbürgschaft: Zur Absicherung der Einhaltung angebotener Konditionen bei späterer Auftragserteilung
- Bauhandwerkersicherungsbürgschaft: Zur Absicherung der Bezahlung der Bauleistungen durch den Auftraggeber
- Gewährleistungsbürgschaft: Zur Absicherung von Verpflichtungen aus Bauverträgen und Maschinenlieferungen
- Absicherung von Zeitwertguthaben
Auf Anfrage bietet die AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden auch weitere Bürgschaftsarten an.
Die Vorteile der Bürgschaftsangebote der AXA
Durch die Bürgschaftsangebote der AXA gewinnt Ihr Unternehmen Unabhängigkeit, Sicherheit und zusätzlichen finanziellen Spielraum zu attraktiven Konditionen.
Die Vorteile im Überblick:
Gebühren für eine Bürgschaftsversicherung
Über die Konditionen für die verschiedenen Kautionsversicherungen informieren wir Sie gerne.
Sicherheiten für eine Bürgschaft der AXA
Die AXA Versicherung akzeptiert als Sicherheit für Bürgschaften die Verpfändung von Festgeldkonten aller deutscher Kreditinstitute, sowie Bankbürgschaften.
Stornierung einer Bürgschaft
Unbefristete Bürgschaften werden erst storniert, wenn die Rückgabe der Urkunde erfolgt ist. Bürgschaften, die mit einer Mindestprämie abgerechnet wurden und die Sie innerhalb von vier Wochen nach Fälligkeit der Folgeprämie zurückgeben, können beitragsfrei storniert werden. Wenn die Rückgabe erst nach vier Wochen erfolgt, muss die Mindestprämie gezahlt werden. Bei Bürgschaften, deren Prämie über dem Mindestbetrag liegt, wird die Folgeprämie nach der jeweiligen Laufzeit abgerechnet. Die Mindestprämie wird nicht einbehalten. Befristete Bürgschaften werden zum Ablaufdatum automatisch storniert. Eine Rückgabe der Urkunde muss in dem Fall nicht erfolgen.
Lassen Sie sich persönlich von uns beraten
Das kompetente Versicherungsteam der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden berät Sie gerne rund um das Thema Bürgschaften. Einen Termin können Sie telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Webseite mit uns vereinbaren. Unser Versicherungsteam freut sich auf Sie!
Weitere gute Argumente für eine Bürgschaftsversicherung von AXA
Laden Sie sich unsere Produktflyer herunter und informieren Sie sich.
- Produktflyer BürgschaftenPDF-Download (727 KB)
- Muster-Urkunden Bürgschaften
PDF-Download (265 KB)
Weitere leistungsstarke Produkte der AXA für Geschäftskunden
Altmarkt (bei Plug and Work) 10 b
01067 Dresden
09:00 bis 18:00
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