Die Betriebshaftpflicht der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer in Dresden
Die Lebensversicherung Ihres Unternehmens
Unternehmer haften grundsätzlich für alle Schäden, die sie anderen Menschen zufügen. Dabei spielt die Höhe des Schadens oder die des Vermögens keine Rolle. Daher sollten Sie mit der flexiblen Betriebshaftpflicht der AXA Tänzer & Tänzer in Dresden passgenau vorsorgen. Denn mit unserer wirksamen Absicherung sind Sie vor Risiken, die sich aus der gesetzlichen Haftung als Unternehmer ergeben, gut geschützt!
Sinn & Zweck
Die Betriebshaftpflicht von AXA im Überblick
Als Unternehmerin oder Unternehmer müssen Sie – wie auch als Privatperson – für Schäden, die Sie anderen Menschen zufügen, aufkommen (Haftung). Grundsätzlich keine Rolle spielt dabei, wie ein Schaden entstanden ist und wie umfangreich er ist. Sie haften also auch für Schäden, die Sie unabsichtlich und/oder unwissend verursacht haben. Die Forderungen der Gegenseite können hier schnell in die Millionen gehen.
An dieser Stelle kommt die Betriebshaftpflicht von AXA ins Spiel. Denn wir übernehmen Forderungen von Geschädigten, soweit sie berechtigt sind. Unberechtigte Ansprüche wehren wir ab und übernehmen alle dabei anfallenden Kosten, etwa für Anwälte und das Gericht. Somit fungiert die Betriebshaftpflicht auch als „passive Rechtsschutzversicherung“.
Beispiel: Sie sind auf dem Betriebsgelände unterwegs und beschädigen das geparkte Fahrzeug eines Kunden. Der Schaden liegt bei rund 8.000 Euro.
Leistungen unserer Betriebshaftpflicht im Überblick
Mit der Betriebshaftpflicht profitieren Sie von zahlreichen Leistungen. Dazu gehören unter anderem folgende:
- Übernahme berechtigter Ansprüche bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
- Abwehr unberechtigter Forderungen aller Art (passiver Rechtsschutz)
- Grundlegender Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit
- Modularer Aufbau der Police für maximale Flexibilität
- Anbündelungsrabatte bei Kombination mit der privaten Haftpflichtversicherung
Gut zu wissen
Die wichtigste Aufgabe der Betriebshaftpflicht ist die schnelle und reibungslose Schadensregulierung. Macht jemand Ansprüche gegen Sie geltend, kümmern wir uns um alles Weitere – Sie teilen uns lediglich mit, um was es geht, und schicken uns die entsprechenden Dokumente zu. Bis zur – im Zweifel gerichtlichen – Entscheidung übernehmen wir das gesamte Verfahren einschließlich aller Kosten.
Wer eine Betriebshaftpflicht benötigt
Grundsätzlich ist die Betriebshaftpflicht für alle Unternehmerinnen und Unternehmer relevant. Denn Sie wissen nie, ob, wann und in welcher Höhe möglicherweise ein Schaden entsteht. Allerdings sind bestimmte Berufsgruppen wegen des besonderen Risikos zum Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflicht verpflichtet. Dazu gehören unter anderem Ärzte, Anwälte, Ingenieure und Versicherungsmakler.
Sind Sie etwa als Anwalt tätig, reicht bereits eine geringfügige Fristversäumnis aus, um einem Mandanten erheblichen Schaden zuzufügen. Ohne Versicherung müssten Sie für die gesamten Folgen selbst aufkommen, was im schlimmsten Fall zu Ihrem finanziellen Ruin führt. Daher schreibt der Gesetzgeber die entsprechende Absicherung vor.
Mit der Betriebshaftpflicht sind alle Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen Menschen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zufügen, abgedeckt. Dabei können Sie die Beiträge voll von der Steuer absetzen und AXA leistet auch bei grober Fahrlässigkeit.
Verschiedene Ratgeber zur Absicherung vor Haftpflichtrisiken
Laden Sie sich unsere Produktflyer herunter und informieren Sie sich.
- Ratgeber ProdukthaftpflichtPDF-Download (3,83 MB)
- Ratgeber Umweltrisiken
PDF-Download (2,45 MB) - Ratgeber für Architekten und Ingenieure
PDF-Download (2,41 MB)
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Betriebshaftpflicht?
Eine Betriebshaftpflicht ist eine Versicherung, die Personen- und Sachschäden, die Sie anderen Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit zufügen, abdeckt.
Wer braucht eine Betriebshaftpflicht?
Die Versicherung ist grundsätzlich für alle Berufsgruppen sinnvoll. In bestimmten Berufen, etwa bei Anwälten und Ärzten, ist sie wegen des hohen Risikos sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Wann zahlt eine Berufshaftpflicht?
AXA leistet bei allen Schäden, die Sie im Rahmen Ihrer Arbeit anderen Personen zufügen. Dabei verzichten wir auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, leisten allerdings nicht bei Vorsatz. Auch private Schäden sind nicht über die betriebliche, sondern über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Kontaktieren Sie uns
AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG
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