Die AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden – Die Drohnenversicherung
Der Techniktrend der Drohnen ist auch schon längst in Deutschland angekommen. Hobbypiloten führen in ihrer Freizeit atemberaubende Flugmanöver aus oder Fotografen machen mit ihren Drohnen faszinierende Landschaftsaufnahmen. Auch als Sportart (FPV-Race) wird die Technik bereits eingesetzt.
Mittlerweile setzen auch immer mehr Unternehmen Drohnen ein. Professionelle Filmemacher erschaffen durch den Drohneneinsatz hervorragende Aufnahmen, die den Zuschauern völlig neue Blickwinkel ermöglichen. Mithilfe von Drohnen können beispielsweise auch große Flächen oder Gegenstände vermessen werden.
Für das Steuern von Drohnen benötigt man viel Erfahrung und Feingefühl. Bei Abstürzen kann es schnell zu teuren Schäden kommen, da zum Beispiel Gegenstände zerstört oder Personen verletzt werden können. Aufgrund dessen sind Drohnenbesitzer dazu verpflichtet eine Drohnenhaftpflicht abzuschließen. Schützen Sie sich mit der AXA vor Schadensansprüchen Dritter.
Die optimale Absicherung von Drohnen
Einige Drohnenpiloten gehen davon aus, dass ihre private Haftpflicht Schäden abdeckt, die durch ihre Drohnen zustande gekommen sind. Die Privathaftpflicht deckt allerdings ausschließlich Schäden ab, die durch eine Spielzeugdrohne entstehen. Da auf dem Technikmarkt nicht exakt festgehalten ist, welche Drohne nicht mehr als Spielzeug gilt, raten wir jedem Drohnenpiloten mit einer Drohnenversicherung vorzusorgen.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen
Falls Sie selbst Besitzer einer Drohne sind, wurden Sie sicher bereits mit sämtlichen Regularien für die Geräte konfrontiert. Da immer mehr Drohnen in Deutschland den Flugverkehrsraum gefährden, wurden die Auflagen deutlich verschärft:
- Kennzeichnungspflicht: An Drohnen, die mehr als 0,25 Kilogramm wiegen, müssen Plaketten mit Adresse und Namen des Besitzers angebracht werden
- Erlaubnispflicht: Drohnen mit einem Gewicht von mehr als fünf Kilogramm benötigen eine Erlaubnis von der Landesflugbehörde
- Kenntnisnachweis: Für das Fliegen mit Drohnen ab zwei Kilogramm müssen spezielle Flugkenntnisse nachgewiesen werden
- Flughöhe ab 100 Meter: Für Flüge mit Drohnen über 100 Meter, muss eine behördliche Ausnahmegenehmigung vorliegen
- Flugverbot: Drohnen dürfen nicht über Menschenansammlungen, Wohngrundstücken, Industrieanlagen, Naturschutzgebieten und Flughäfen geflogen werden
Optionen, um die Drohne optimal abzusichern
Die passende Absicherung für Drohnen ist davon abhängig, ob sie gewerblich oder privat eingesetzt wird.
Die gewerbliche Nutzung: Mit der Betriebshaftpflichtversicherung der AXA kann die Drohne als praktischer Zusatzbaustein mit abgesichert werden. Dann ist das Gerät bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm, inklusive Kamera, abgesichert. Die Versicherungssumme liegt bei 1 Millionen Euro und ist innerhalb Europas gültig.
Die private Nutzung: In der Grunddeckung der Privathaftpflichtversicherung der AXA ist bereits eine Absicherung für den Einsatz von Drohnen enthalten. Wenn das Gerät mit einem Maximalgewicht von bis zu fünf Kilogramm privat genutzt wird, ist es bis zu einer Versicherungssumme von 20 Millionen Euro weltweit abgesichert.
Wir beraten Sie gern
Wir von der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Dresden informieren Sie jederzeit gern über die Drohnenversicherungen der AXA. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, damit wir einen unverbindlichen Termin miteinander vereinbaren können. Wir freuen uns auf Sie!
Unsere Drohnen Versicherung
Laden Sie sich den Produktflyer zu unserer Haftpflichtversicherung für Drohnen herunter und informieren Sie sich.
Weitere leistungsstarke Produkte der AXA für Geschäftskunden
Altmarkt (bei Plug and Work) 10 b
01067 Dresden
09:00 bis 18:00
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