Vermögenswirksame Leistungen – hier ist der Name Programm
Vermögenswirksame Leistungen – im Volksmund auch gern als VL bezeichnet – sind eine vom Gesetzgeber eingerichtete Möglichkeit, um auch als Alleinstehender oder Verheirateter mit einem nicht übermäßig hohen Einkommen eine zusätzliche Möglichkeit der Vermögensbildung zu haben. Denn der Staat setzt hier durch Zuschüsse und Zulagen eine Menge Anreize, um die Sparziele der VL-Leistungen zu erreichen. Dabei werden Sie nicht nur vom Staat, sondern auch von Ihrem Arbeitgeber unterstützt. Wir zeigen Ihnen hier einmal kurz die Möglichkeiten der Vermögenswirksamen Leistungen auf.
VL – eine schöne Möglichkeit, Vermögen zu schaffen
Ihr Arbeitgeber beteiligt sich mit einem Betrag von maximal 40,00 € im Monat an Ihrer Vermögensbildung durch die VL. Den Betrag, den Ihr Arbeitgeber nicht übernimmt, können Sie selbst tragen – Sie können also den Arbeitgeberzuschuss, der in der Regel gesetzlich, im Tarifvertrag oder in Ihrem Arbeitsvertrag festgeschrieben ist, um die Differenz auf bis zu 40,00 € erhöhen. Anspruch auf VL hat dabei nahezu jeder berufstätige. Eingeschlossen sind hier: Arbeitnehmer, Richter, Beamte, Soldaten und Auszubildende. Dabei haben Sie eine ganze Reihe von Vorteilen, wenn Sie Gebrauch von der Möglichkeit der Vermögensbildung über die VL machen. Das sind insbesondere die folgenden:
- Sie bauen mit Ihrem Gehalt gezielt Vermögen auf – und das mit einem so kleinen Betrag, dass er Ihnen erst einmal nicht wehtut, wenn er fehlt.
- Der Staat zahlt unter gewissen Voraussetzungen bis zu 20 % Ihrer eigenen Sparleistung hinzu.
- Sie können von der Arbeitnehmersparzulage sowie der Wohnungsbauprämie – zwei weiteren staatlichen Zuschüssen zu Ihrer Vermögensbildung – profitieren.
Und so sehen die Fördermöglichkeiten von staatlicher Seite für Ihre Vermögenswirksamen Leistungen aus
- Vermögenswirksame Leistungen: je nach Arbeitsvertrag/ Betriebsvereinbarung/ Tarifvertrag erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 480 € VL im Jahr vom Arbeitgeber
- Das Finanzamt gewährt Ihnen 9 % Arbeitnehmersparzulage auf max. 470 € pro Jahr
- Alternativ können Sie bis zu 20 % jährliche Förderung auf Beteiligungssparen (bei VL-Aktiensparen auf max. 400 Euro pro Jahr) im Rahmen der VL erhalten
- Oder Sie sichern sich 8,8 % Wohnungsbauprämie: vom Finanzamt auf die förderfähige jährliche Sparleistung, die aktuell bei 512 € für Ledige und 1.024 € für Verheiratete im Bausparen liegt
Mit den folgenden Anlageformen können Sie von den vermögenswirksamen Leistungen profitieren
- Banksparplan
- Bausparvertrag oder dessen Tilgung
- betriebliche Altersversorgung
- Aktienfondssparplan (VL-spezifische Fonds)
- kapitalbildende Lebensversicherung
Lassen Sie sich beraten – die Möglichkeiten sind vielfältig doch man muss auch die Voraussetzungen kennen
Für welche der genannten Anlageformen Sie sich beraten, ist erst einmal abhängig davon, welchen staatlichen Zuschuss Sie nutzen und welches Sparziel Sie verfolgen möchten. Allerdings ist es wichtig zu wissen, bis zu welchen Einkommensgrenzen welche Zuschüsse und Zulagen tatsächlich gewährt werden. Gern beraten unsere Experten der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Senftenberg Sie zu dem Thema und erstellen gemeinsam mit Ihnen einen Plan, welche Vermögenswirksamen-Anlagemöglichkeit in Ihrem ganz speziellen Fall die gewinnbringendste ist.
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