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AXA Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck Betriebsrentenstärkungsgesetz

Betriebsrentenstärkungsgesetz - Top-Versorgung für Mitarbeiter

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz möchte in erster Linie die betriebliche Altersversorgung (bAV) attraktiver gestalten. Kleinere und mittlere Unternehmen profitieren von der Erhöhung der ergänzenden Fördermaßnahmen, weil auch die Mitarbeiter mit geringem Einkommen geneigt sind von dieser Eigenvorsorge Gebrauch zu machen. Damit stellt der Gesetzgeber den gesamten Arbeitgebern eine optimale Möglichkeit zur Verfügung, Mitarbeiter zu gewinnen und stark an sich zu binden. Gemäß seriösen Umfragen gilt die betriebliche Altersversorgung in allen Bereichen als sehr attraktives Instrument für den Arbeitsplatz.

Verbesserungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Kurzüberblick

  • Möglicherweise spart der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung der Mitarbeiter Sozialabgaben. Deshalb muss er bei Neuverträgen und für Altverträge ab 2022 einen Zuschuss von 15% leisten.
  • Wenn Arbeitgeber ihre Mitarbeiter beim Aufbau bAV bis zu einem Gehalt von monatlich 2.200 EUR (bAV-Förderbetrag für Arbeitgeber) unterstützen, genießen sie Steuerentlastungen.
  • Die Riester-Förderung in der bAV wurde wesentlich attraktiver gestaltet.
  • Im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG profitieren Sie von einem erhöhten steuerfreien Förderrahmen für Ihre Zahlungen.
  • Wenn Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheiden, genießen sie eine verbesserte staatliche Förderung (Regelungen bei Abfindung).
  • Falls Sie mal ein Jahr lang kein Gehalt bezogen haben, erhalten Sie eine verbesserte staatliche Förderung. Zum Beispiel bei Elternzeit, Sabbatjahr oder einer Entsendung ins Ausland (Nachdotierungsmöglichkeit).
  • Um den Mitarbeitern im Rentenalter und bei einer Erwerbsminderung die Grundsicherung zu gewährleisten, wurde ein attraktiver Freibetrag eingeführt.
  • Optional können Sie Opting-Out-Modelle nutzen, gemäß Gesetz „Optionssysteme“.
  • Die bAV ist tariflich im Vertrag geregelt.
  • Als spezielle Lösung für die tarifvertraglich geregelte bAV gilt das sogenannte „Sozialpartnermodell“. Dafür müssen spezielle Rahmenbedingungen beachtet werden und der entsprechende Arbeitgeber der Tarifbindung unterliegen.

Achten Sie nicht nur auf das Gehalt

Die meisten Branchen beklagen einen enormen Fachkräftemangel. Das ist auch der Grund, warum zahlreiche Branchen ihren bestehenden oder zukünftigen Mitarbeitern mit attraktiven betrieblichen Zusatzleistungen eine interessante Perspektive bieten. Dieses Engagement lohnt sich auch für den Arbeitgeber, denn er profitiert von einer erheblichen Produktivität, einer sehr geringen Fluktuation und einer größeren Mitarbeiterzufriedenheit. Gerne informiert Sie Ihre AXA Generalvertretung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck über die Vorteile des Betriebsrentenstärkungsgesetzes und deren Umsetzung.

Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds

Bei einer Entgeltumwandlung müssen die realen Einsparungen bei den Sozialabgaben an den Arbeitnehmer (mindestens 15%) weitergegeben werden. Eine reine Beitragszusage umfasst:

  • Weder in der Aufschub-, noch in der Rentenphase werden Leistungen garantiert.
  • Es werden nur Renten ausgezahlt. Sie haben kein Kapitalwahlrecht!
  • Ein separates Sicherungsvermögen ist erforderlich.
  • Der Arbeitgeber haftet in keiner Weise.
  • Es können tarifvertragliche Arbeitgeber-Sicherungsbeiträge vereinbart werden, die für beide Parteien von der Steuer- u. sozialabgabenfrei sind.
  • Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen kann das „Sozialpartnermodell“ zu einem anderen Arbeitgeber mitgenommen werden. Eine Auszahlung oder Abfindung ist möglich („Kleinstrenten“), aber ansonsten bestehen keine Möglichkeiten zur Kündigung.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz im Einzelnen

BAV Förderbetrag

  • Der auszuzahlende Betrag ist an eine Direktversicherung gekoppelt. Es handelt sich dabei um ein besonderes Produkt, das die neuen gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt. (§ 100 EStG).
  • Für den entsprechenden Mitarbeiter können Sie zwischen 240 EUR und 480 EUR pro Kalenderjahr zusätzlich zum Gehalt steuer- u. sozialversicherungsfrei in die bAV einzahlen.
  • Wenn das monatliche Gehalt des Mitarbeiters 2.200 € nicht übersteigt, bleiben Beitragszahlungen für eine andere bAV unberücksichtigt.
  • Sie erhalten vom Staat einen Sofort-Zuschuss von 30%, der umgehend mit der Lohnsteuer verrechnet wird.
  • Den übrigen Arbeitgeberbeitrag können Sie als Gewinnminderung in der Betriebsausgabe geltend machen.
  • Im Gegensatz zu einer üblichen Gehaltserhöhung werden auf Ihren gesamten Arbeitgeberbeitrag keine Sozialabgaben erhoben.

Beispielrechnung

15% Arbeitgeberzuschuss und andere tolle Regelungen

Sollte ein Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung Sozialabgaben einsparen, muss er bei Neuverträgen im Rahmen einer Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds einen Zuschuss von 15% gewähren. Für Verträge vor 2019 tritt diese Regelung ab 2022 in Kraft. Für die Beiträge von bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG) wird keine Steuer erhoben. Darüber hinaus gilt eine Sozialabgabenfreiheit von 4% der Beiträge gemäß der Beitragsbemessungsgrenze.

Riesterförderung

Unter Umständen kann sich für Ihre Mitarbeiter eine Riester-Förderung über Zulagen und Steuervorteile in der bAV lohnen. Der Vorteil liegt darin, dass die Beiträge zur bAV und Kranken- und Pflegeversicherung getrennt betrachtet werden. Der Mitarbeiter bestreitet die Beiträge aus seinem Nettogehalt und auf die Versorgungsleistungen werden keine Sozialabgaben erhoben. Die Förderung funktioniert nur über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds.

Sie fungieren als Versicherungsnehmer, Beitragszahler, Arbeitnehmer und sind zulagenberechtigt. Zuvor müssen Sie einen Antrag stellen. Im Gegensatz zu den bekannten Direktversicherungen mit Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG wird die Riester-bAV aus dem Nettogehalt bestritten, was im Lohnsteuerprogramm berücksichtigt werden muss. Ob sich die Riester-Förderung für Ihre Mitarbeiter lohnt und wie Sie damit umgehen, erklärt Ihnen Ihre AXA Generalvertretung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck in einem persönlichen Gespräch.

BAV über Tarifvertrag

Aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes können die Tarifvertragsparteien untereinander Vereinbarungen treffen. Das gilt für Arbeitgeber, die der Tarifbindung unterliegen oder die üblichen Tarifverträge vereinbart haben. Das sogenannte „Sozialpartnermodell“ ermöglicht den beiden Parteien in den Tarifverträgen individuelle Beitragszusagen zu vereinbaren.

Dadurch möchte der Gesetzgeber innovative bAV-Lösungen herstellen, die eventuell sehr zahlreich angenommen werden. Außerdem übersteigen die Förderbedingungen die üblichen betrieblichen Altersvorsorgen. Die Tarifvertragsparteien benötigen geeignete Gremien oder eine gemeinsame Einrichtung zur Durchführung des Modells. Falls der Arbeitgeber keiner Tarifbindung unterliegt, kann das „Sozialpartnermodell“ ebenfalls durch Vereinbarungen angewendet werden.

Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig

Seit einigen Jahren sind wir in Fürstenfeldbruck aktiv als zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner für Fragen zur Vorsorge, Vermögen oder rund um alle Versicherungsthemen. Sie sind in allen Lebenssituationen optimal versorgt und müssen sich um nichts kümmern.

Die qualifizierten Mitarbeiter Ihrer AXA Generalvertretung Stefanie Eichinger in Fürstenfeldbruck sind im Innen- und Außendienst für Sie da. Der persönliche Kontakt zu unseren Kunden ist uns sehr wichtig, denn wir möchten für Sie da sein. Falls Sie mal eine umgehende Hilfe benötigen, erreichen Sie uns jederzeit problemlos telefonisch, per Mail oder persönlich in unserer Geschäftsstelle.

Unsere Lösungsansätze orientieren sich an Ihrem individuellen Bedarf, sogar schon nach dem ersten Vertragsabschluss. Profitieren Sie von unserer immensen Erfahrung, die uns hilft die Risiken Ihrer aktuellen Lebenssituation richtig einzuschätzen.

Weitere Informationen zur betrieblichen Altersversorgung

Produktflyer bAV Mitarbeiterbindung

Laden Sie sich hier den Flyer zum Thema "Mitarbeiterbindung in der bAV" herunter.

Produktflyer für Arbeitgeber

Laden Sie sich hier eine Information zur Senkung der Fluktuationskosten durch bAV herunter.

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