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Lösungen für den Öffentlichen Dienst
Bestens abgesichertim Öffentlichen Dienst
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Gute Absicherung beginnt mit guter Beratung. Um Ihnen zu helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen, haben die ÖD-Experten der DBV ein spezielles Qualifikationsprogramm absolviert. Egal, ob es um Gesundheit, Vorsorge oder Risikoschutz geht – auf ihre Kompetenz können Sie vertrauen.
Sie wollen den passenden Partner an Ihrer Seite, der sich im Öffentlichen Dienst auskennt wie in seiner eigenen Westentasche? Mit der DBV an Ihrer Seite sind Sie auf allen Stationen Ihres künftigen Weges bestens gewappnet. Denn: Wir kennen die Besonderheiten des Öffentlichen Dienstes wie kaum ein anderer!
Unsere Berater vor Ort informieren Sie gerne persönlich.
Ihr bisheriger Versorgungsanspruch ist die Basis Ihrer persönlichen zukünftigen Absicherung. Deshalb ist es sehr ratsam, Ihre eigenen Versorgungsansprüche zu kennen.
Krankenversicherung ist ein Must-have.
Das sollten Sie wissen:
Auch für Beamte gilt in Deutschland die Krankenversicherungspflicht. Unterstützung kommt in Form der Beihilfe vom Dienstherrn. Das bedeutet, er übernimmt einen prozentualen Anteil der Krankheitskosten.
Die Beihilfe ist ein eigenes Krankenfürsorgesystem für Beamte
Je nach Bundesland zahlt der Dienstherr rund die Hälfte der anfallenden Krankheitskosten seiner Beamten. Der Rest muss privat durch eine beihilfekonforme Krankheitskostenversicherung abgesichert werden. Die Beihilfesätze sind abhängig vom Bundesland und teils vom Familienstatus.
Was bietet Ihnen die DBV?
Nur durch die Beihilfe des Dienstherrn und den Versicherungsschutz der DBV sind Sie in jeder Karriere- oder Lebensphase rundum abgesichert. Wählen Sie zwischen den zwei Top-Tarifen und profitieren Sie von umfangreichen Leistungen und kostenlosen Services.
Ausgewählte Beamte im Sicherheitsbereich haben im Krankheitsfall oft Anspruch auf Heilfürsorge vom Dienstherrn – ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das sollten Sie wissen:
Beamte der Bundespolizei, Polizei oder Berufsfeuerwehr, die im Job besonderen Risiken ausgesetzt sind, sind heilfürsorgeberechtigt.
Die Heilfürsorge ist ähnlich wie die gesetzliche Krankenversicherung
Die Heilfürsorge entspricht in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und variiert je nach Dienstherr und Bundesland. Wichtig ist, dass der Anspruch auf Heilfürsorge immer begrenzt ist. Er endet in der Regel nach der aktiven Dienstzeit, bei Dienstunfähigkeit, mit dem Ende der Ausbildung oder mit Versetzung in ein anderes Bundesland.
Was bietet Ihnen die DBV?
Optimalen Schutz im Krankheitsfall erreicht man (nur) mit den zur Heilfürsorgeleistungen ergänzenden Krankenzusatztarifen der DBV. Und da die Heilfürsorge zeitlich begrenzt ist, empfiehlt sich der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung bereits bei Dienstantritt. Somit ist der Einstieg in die beihilfekonformen Krankenversicherungstarife der DBV garantiert.
Gerade Beamtenanwärter haben bei Dienstunfähigkeit in der Regel keine gesetzliche Versorgungsansprüche!
Das sollten Sie wissen:
Ihr wichtigstes Gut ist Ihre eigene Arbeitskraft. Leider ist diese bei Dienstantritt nicht automatisch geschützt. Wenn es hart auf hart kommt, fallen Ihre Bezüge weg, und Sie stehen ohne Einkommen da.
Sichern Sie die Dienstunfähigkeit unbedingt zum Jobstart ab!
Bei Dienstunfähigkeit werden Beamte auf Widerruf / Probe entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Das gleiche gilt für Beamte auf Lebenszeit, die noch keine 60 Monate Wartezeit erfüllt haben. Lediglich bei Dienstunfall kann es sein, das der Beamte erste Versorgungsansprüche hat.
Eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie vorher mindestens drei Jahre gearbeitet haben und die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt ist. Selbst dann wird eine Erwerbsminderungsrente jedoch nur gezahlt, wenn Sie aufgrubnd extremer gesundheitlicher Einschränkungen keiner Tätigkeit mehr nachgehen können.
Was bietet Ihnen die DBV?
Die DBV bietet Dienstanfängern bedarfsgerechten Schutz zu bezahlbaren Beiträgen. Neben einer echten und vollständigen Dienstunfähigkeitsklausel kann auch die spezielle Dienstunfähigkeit (Polizei / Feuerwehr / Justizvollzug) und die Teildienstunfähigkeit eingeschlossen werden.
Als Lehramtsanwärter oder auch Beamtenanwärter anderer Bereiche stehen Sie vor ganz schön vielen Herausforderungen. Wir sind an Ihrer Seite, wenn es um Vorsorge und Schutz geht.
Beamte sowie Richter des Bundes und der Länder haben gegenüber ihrem Dienstherrn im Krankenfall einen Anspruch auf Beihilfe. Die Höhe der Beihilfe wird in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Bei allen bestehenden Beihilferegelungen muss der Beihilfeberechtigte einen Teil der Kosten selbst zahlen. Durch spezielle Beamtentarife der DBV Krankenversicherung kann dieser Kostenanteil abgedeckt werden.
Sie tragen jeden Tag zum Gemeinwohl bei. Denken Sie jetzt an sich und Ihre eigenen Bedürfnisse. Sichern Sie sich bei uns Top-Gesundheitsschutz und erstklassigen Service. Wir sind der Spezialist für den Öffentlichen Dienst und Sie profitieren von Leistungen, die genau auf Sie zugeschnitten sind.
Der Dienstherr hat eine Fürsorgepflicht. Er beteiligt sich daher an den Krankheitskosten und ein gewisser Eigenanteil ist von den Beihilfeberechtigten dabei selbst abzusichern. Dieser Eigenanteil zu versichern durch eine so genannte Beihilfekonforme Krankheitskostenversicherung. Nur so werden die entstehenden Gesundheitskosten zu 100 % abgesichert.
Wir bieten Ihnen eine private Krankenvollversicherung auf höchstem Niveau, die für jeden Beihilfeanspruch den richtigen Schutz bereithält.
Beitragsrückerstattung und Bonuszahlungen
Umfassende Vorsorgeuntersuchungen
Den gesundheitsservice360° von DBV
Beim gesundheitsservice 360° dreht sich alles um Ihr Wohlbefinden.
Sie erhalten Unterstützung:
Wir sind immer für Sie da – 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr!
Beihilfeergänzungstarif
Dieser schließt Lücken innerhalb der Beihilfe bei Heilpraktikerbehandlung, Hilfsmitteln, Behandlungen bei Auslandsreisen sowie bei zahntechnischen Material- und Laborkosten
Kurkosten
Sie erhalten bei Kuren ein Kurtagegeld.
Krankenhaustagegeld
Sie können die Kürzungen der Beihilfe bei einem stationären Krankenhausaufenthalt oder andere Kosten mit dem Krankenhaustagegeld ausgleichen.
Private Pflegepflichtversicherung
Der Tarif PVB leistet wie die gesetzliche Pflegeversicherung. Er bietet jedoch langfristig günstige Beiträge durch die Bildung von Alterungsrückstellungen.
Für Ihre Gesundheit nur das Beste
Wir sorgen uns um Ihr wichtigste Gut: Ihre Gesundheit!
Die Entscheidung zur Absicherung von Arztkosten sollte nicht nur eine Frage des Geldes sein, sondern eine Entscheidung für mehr Leistung und den besten Services. Mit einer Privaten Krankenversicherung der DBV Berlin ist eine maßgeschneiderte Absicherung Ihrer Gesundheit möglich.
Alle Ihre Vorteile nochmal im Überblick der DBV in Berlin
Alles gute Gründe für die Private Beihilfe-Krankenversicherung von der DBV Deutsche Beamtenversicherung in Berlin!
Gerne stehen wir Ihnen für alle Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz zur Verfügung. Vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin: