Die Betriebshaftpflicht der AXA Regionalvertretung Sascha Braun in Mannheim
Vor Schäden und ihren Folgen ist niemand gefeit – dieser Grundsatz gilt einmal mehr für Unternehmerinnen und Unternehmer. Denn hier haften Sie für alle entstehenden Kosten, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter einen Fehler machen. Mit der Betriebshaftpflicht der AXA Regionalvertretung Sascha Braun in Mannheim sind Sie auf der sicheren Seite. Wir prüfen und regulieren berechtigte Forderungen, unberechtigte wehren wir für Sie kostenneutral ab!
Aufgabe und Zweck der betrieblichen Haftpflichtversicherung
Um den Zweck der Betriebshaftpflicht zu verstehen, ist ein kurzer Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) notwendig. Die entsprechenden Vorschriften regeln, dass jeder, der einen Schaden verursacht, für die entstehenden Folgen haftet. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber nicht zwischen Versehen und Vorsatz. Gerade für Unternehmer können die Ansprüche der Gegenseite daher den finanziellen Ruin bedeuten.
Mit der Betriebshaftpflicht decken Sie das Risiko, das aus den gesetzlichen Normen zur Haftung resultiert, ab. AXA übernimmt also die finanziellen Folgen von Schäden, für die Sie originär nach dem BGB haften. Konkret nehmen wir Ihnen die Haftung zwar nicht ab, ersetzen aber alle Kosten, die Ihnen durch sie entstehen. Im Ergebnis stehen Sie dann so da, als hätten Sie nie einen Schaden verursacht.
Achtung: Beschäftigen Sie Mitarbeiter, haften Sie auch für von ihnen verursachte Schäden. Ausnahmen gelten nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. In diesen Fällen können Sie Ihre Beschäftigten persönlich in die Haftung nehmen.
Die Leistungen der Betriebshaftpflicht von AXA
Mit der Betriebshaftpflicht von AXA entscheiden Sie sich für ein umfassendes Repertoire an Leistungen, die Sie flexibel nach Ihrem Bedarf zusammenstellen können:
- Die Versicherungssumme, die Sie im vertraglichen Rahmen selbst festlegen, gibt an, bis zu welcher Höhe der einzelne Schadensfall abgesichert ist
- Abgedeckt sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie, Ihre Mitarbeiter oder betriebliche Gegenstände anderen Personen zufügen
- Flexible Zusatzbausteine wie die Cyber-Haftpflicht ermöglichen Ihnen, den Grundschutz der Betriebshaftpflicht auf weitere Leistungen zu erweitern
- Halten wir eine Forderung für unberechtigt, wehren wir sie auf unsere Kosten ab. Für Sie entsteht in keinem Fall ein Mehraufwand, denn AXA übernimmt auch anfallende Gebühren für Anwälte und Gerichte
- Wir verzichten auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Auch wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter Obliegenheiten verletzen und dadurch ein Schaden entsteht, bleiben wir leistungspflichtig
- Der Versicherungsschutz umfasst den ganzen Betrieb und in Zukunft anstehende Erweiterungen. Auch wenn Sie neue Mitarbeiter einstellen oder anbauen, bleiben Sie versichert
Flexibilität und passgenaue Leistungen sind unsere Stärke. Mit der Betriebshaftpflicht von AXA entscheiden Sie sich für einen Partner, der sich nach Ihnen richtet – und nicht andersherum. Überzeugen Sie sich selbst!
Wann eine Betriebshaftpflicht sinnvoll und notwendig ist
Der Gesetzgeber schreibt bestimmten Berufsgruppen vor, eine Betriebshaftpflicht abzuschließen. Ohne den Schutz der Police ist eine Ausübung der Tätigkeit nicht zulässig. Grund dafür sind die hohen Risiken, die beispielsweise Ärzte, Anwälte und Steuerberater tragen. Denn hier reicht bereits ein kleiner Fehler aus, um Mandanten und Kunden große Schäden zuzufügen. In der Regel handelt es sich hier um Personen- oder Vermögensschäden.
Aber auch, wenn für Sie keine Versicherungspflicht gilt, ist die Betriebshaftpflicht jedem Unternehmer zu empfehlen. Gerade wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, können Sie nie zu 100 Prozent sicherstellen, dass alles reibungslos abläuft. Ihren Versicherungsschutz haben Sie allerdings selbst in der Hand – nutzen Sie diese Chance!
Häufig gestellte Fragen
Wann leistet eine Betriebshaftpflicht?
Die Betriebshaftpflicht leistet, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter einen Schaden verursachen, für den Sie nach dem BGB haften. Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie Verursacherin oder Verursacher sind. Der Gesetzgeber unterscheidet hier nicht zwischen Fahrlässigkeit, Versehen und Vorsatz.
Wann erhalte ich keine Leistung von der betrieblichen Haftpflicht?
Keine Leistungspflicht besteht, wenn es sich um einen privat verursachten Schaden handelt. Hier würden Sie eine Leistung von Ihrer Privathaftpflicht erhalten. Außerdem schließen vorsätzliche Handlungen eine Übernahme der Kosten ebenfalls aus.
Sind die Beiträge steuerlich absetzbar?
Ja, als Unternehmerin oder Unternehmer können Sie alle Beiträge für die Betriebshaftpflicht als Betriebsausgaben ansetzen. Sie mindern damit Ihre Steuerlast.
Kontaktieren Sie uns
AXA Regionalvertretung Sascha Braun
Möchten Sie mehr über die Leistungen und Vorteile der Betriebshaftpflicht erfahren? Vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin bei der AXA Regionalvertretung Sascha Braun in Mannheim. Wir freuen uns bereits auf Sie!
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