Betriebsrentenstärkungsgesetz der
AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Fürstenwalde
Ideales Instrument für gesicherte Personalplanungen
Bereits im Jahr 2018 wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz erlassen. Durch dieses soll in erster Linie die betriebliche Altersvorsorge (bAV) attraktiver ausgestaltet werden und aus dem Schatten anderer Vorsorgelösungen treten.
Insbesondere soll durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz in kleinen und mittelständischen Unternehmen die betriebliche Altersvorsorge (bAV) weiter ausgeweitet werden. Darüber hinaus ist beabsichtigt, einen größeren Anreiz für geringer Verdienende zu schaffen, ebenfalls in höherem Maße eigenvorsorge zu betreiben. Allerdings ergeben sich auch für Sie als Arbeitgeber eine Reihe von Vorteilen, die das Betriebsrentenstärkungsgesetz mit sich bringt. Hierdurch wurde ein noch effektiveres Instrumentarium geschaffen, die Mitarbeiter zu binden und neues Personal zu gewinnen, als es ohnehin schon mit der betrieblichen Altersvorsorge möglich war.
Doch was hat sich nunmehr konkret durch die Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetz geändert? Diese Frage möchte Ihnen die AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Fürstenwalde im nachfolgenden beantworten.
Maßgebliche Änderungen bei Direktversicherung,
Pensionskasse und -fonds
Mit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetz ergeben sich arbeitgeberseitig neue Steuerentlastungen, wodurch der Aufbau einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter bis zu einem Gehalt von 2.200 Euro – dem sogenannten bAV-Förderbeitrag für Arbeitgeber – gefördert werden soll. Darüber hinaus wird die Riester-Förderung im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge attraktiver gestaltet.
Ferner werden den Mitarbeitern, welche aus dem Unternehmen ausscheiden sowie Beschäftigten, welche ein Kalenderjahr ohne Entgelt im Beschäftigungsverhältnis standen (z.B. Krankengeldbezieher), verbesserte staatliche Fördergelder zugesichert. Bei ausscheidenden Mitarbeitern erfolgt die Sicherstellung der Förderung durch Abfindungsregelungen, bei Mitarbeitern durch Nachdotierungen. Für den Fall der Einsparung von Sozialabgaben auf Arbeitgeberseite im Rahmen der Entgeltumwandlung besteht ab 2019 (für Altverträge ab 2022) die Verpflichtung zur Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses in Höhe von 15 Prozent. Daneben erhöht sich der Förderrahmen für Beiträge gem. § 3 Nr. 63 EstG.
Neuregelungen auch bei tarifvertraglich vereinbarten bAV Verträgen
Zukünftig soll in tarifvertraglich vereinbarten bAV Verträgen ein Sozialpartner-Modell eingeführt werden – jenes bietet den Vertragsparteien neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der jeweiligen Vereinbarung im Zusammenhang mit Altersvorsorgemodellen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, sofern die notwendigen Rahmenbedingen erfüllt sind.
Zukünftig wird daneben für alle Durchführungswege der bAV
- ein neuer Freibetrag für die Grundsicherung der Mitarbeiter im Alter und bei Erwerbsminderung
- die Möglichkeit zur Nutzung von Opting-Out-Modellen (lt. Gesetz: Optionssystemen)
geschaffen.
Da die Thematik rund um das Thema betriebliche Altersvorsorge, insbesondere im Zusammenhang mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz derart komplex ausgestaltet ist, ist ein persönliches Beratungsgespräch nahezu unumgänglich.
Daher bieten wir, AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Fürstenwalde entsprechende Beratungsleistungen an. Wir beraten Sie allumfassend und spartenübergreifend, ganz in Ihrem unternehmerischen Interesse.
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