AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Fürstenwalde Pensionszusage
Die Pensionszusage der
AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Fürstenwalde
Die Pensionszusage stellt ein Modell der betrieblichen Alternsvorsorge (bAV) dar, die gehobenen Ansprüche Ihrer Top-Führungskräfte sowie die der Geschäftsleitung von Kapitalgesellschaften zu bedienen. Der Hintergrund ist hier, dass durch eine flexible Beitragsgestaltung in Verbindung mit einer steuerlich unbegrenzten Dotierung immens große Versorgungslücken geschlossen werden können.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, Versorgungsleistungen unmittelbar zuzusagen, da im Falle einer eintretenden Versorgung die Leistungen aus dem Betriebsvermögen finanziert und Pensionsrückstellungen in der Bilanz gebildet werden. Ferner deckt eine Rückdeckungsversicherung betriebsfremde Risiken – hierzu zählt beispielsweise eine vorzeitige Berufsunfähigkeit Ihres Mitarbeiters. Durch die Rückdeckungsversicherung sorgen wir dafür, dass die zugesagte Versorgungsleistung für die Firmenkasse minimiert wird.
Im Bedarfsfall sprechen Sie uns hierzu jederzeit gerne an – die
AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Fürstenwalde freut sich über Ihren Anruf. Wir erläutern Ihnen allumfassend die Funktionsweisen der unterschiedlichen Altersvorsorgelösungen im Rahmen einer bAV sowie die dazugehörigen Finanzierungsmöglichkeiten.
Durchführung einer Pensionszusage – die formalen Voraussetzungen
Der Abschluss einer Pensionszusage in Verbindung mit einer Rückdeckungsversicherung bei der AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Fürstenwalde ist an formelle Voraussetzungen geknüpft. So muss beispielsweise eine offizielle Anerkennung der Pensionsleistung vorliegen. Darüber hinaus muss in schriftlicher Form festgehalten werden, dass ein derartiges Vorhaben in der Firma geplant und durchgeführt werden soll. Alle in der Unternehmung beteiligten Gesellschafter müssen ebenfalls schriftlich fixieren, dass die Beschlussfassung offiziell verabschiedet wurde und in Zukunft umgesetzt werden soll.
Höhe der Pensionszusage
Im Rahmen der Pensionsleistungen soll grundsätzlich verhindert werden, dass diese nicht willkürlich ausgezahlt werden. Auf der einen Seite würde dies eine hohe Ungerechtigkeit in der Belegschaft hervorrufen und auf der anderen Seite bestünde insbesondere bei mittelständischen Unternehmen eine hohe Gefahr eines finanziellen Missstandes. Zur Gewährleistung der Gerechtigkeit erhebt die zuständige Finanzverwaltung einen Betrag für die Pensionszusage, welcher das Maxiimmun der Zusage darstellt – so kann zumindest eine Willkür durch Anwendung einer Erhebungsregelung vermieden werden. Die Vergütung seitens des Finanzamtes kann in einem zweistufigen Prozess erfolgen.
Kontaktieren Sie uns
Mit der AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Fürstenwalde genießen Sie sorgenfreien Rundum-Schutz und maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Wir verstehen uns als fairer Partner an Ihrer Seite, der Sie stets bei Ihren Entscheidungen unterstützt. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir freuen uns auf Sie.
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