Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bei einer Regelversorgung 50% der Kosten.
Die restlichen Kosten bei Zahnersatz und Inlays übernimmt die AXA zu:
- 85% bei Inlays und Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken, Kronen
- 90% wenn man nachweisen kann das man in den letzten 5 Jahren, bei einer jährlichen Vorsorgeuntersuchung war
- 100% bei einer gesetzlichen Regelversorgung
Bei einer Zahnbehandlung z.B. Kunststofffüllungen oder Wurzel- und Parodontose Behandlungen erstattet die AXA 100%.
Bei einer Prophylaxe/professionelle Zahnreinigung übernimmt die AXA 100%.
Maximal 120€ pro Jahr.
Für Kinder bis 18 Jahre sind die Kosten einer medizinisch notwendigen kieferorthopädischen Behandlung zu 90% abgedeckt, wenn die Krankenkasse keine Kosten übernimmt.
Bezahlt die GKV einen Teil der Kosten, so übernimmt die AXA max. 1.000€ in der gesamten Vertragslaufzeit.
Für Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres übernimmt die AXA 90% der Kosten, sofern die kieferorthopädische Maßnahme aufgrund eines Unfalls notwendig ist.
Leistungen/Erstattung:
Wartezeit:
Gutenbergstr. 15
21465 Reinbek
10:00 bis 16:00
sowie nach Vereinbarung
10:00 bis 16:00
10:00 bis 16:00
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Nach Vereinbarung
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