AXA Hauptvertretung Michael Balling in Brühl Lexikon der Kinderversicherung

Lexikon der Kinderversicherung

Die Geburt eines Kindes ist ein großes Ereignis. Doch welche Versicherungen braucht man für Kinder?

Kranken- und Pflegepflichtversicherung:
Sofern die Eltern oder die ledige Mutter gesetzlich krankenversichert sind, ist das Kind meistens beitragsfrei in der Gesetzlichen Krankenkasse familienversichert. Privatversicherte Eltern unterliegen jedoch besonderen Regelungen: Ihr Kind muss von der Privaten Krankenversicherung in den gleichen Versicherungstarifen des Elternteils innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt oder nach einer Adoption aufgenommen werden. Ist der Ehepartner gesetzlich versichert oder in einer anderen Privaten Krankenversicherung, so richtet sich die Mitversicherung des Kindes nach der Einkommenshöhe. Die Absicherung aus der Gesetzlichen Krankenversicherung ist leider oftmals nicht ausreichend. Eine Private Krankenzusatzversicherung bietet Ihnen die optimale Absicherung Ihres Kindes.

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Unfallversicherung:
Kinder wollen die Welt entdecken. Doch die Welt zu erkunden bringt auch gewisse Gefahren mit sich. Die Leistungen aus der Gesetzlichen Unfallversicherung reichen jedoch oft nicht aus. Zudem ist der Versicherungsschutz auf die direkten Hin- und Rückwege von Kindergarten oder Schule sowie den Aufenthalt dort begrenzt. Bei jeglichen Freizeitaktivitäten genießt Ihr Kind ohne Private Unfallversicherung keinen Versicherungsschutz.

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Sparen:
Kinder haben Ihr ganzes Leben noch vor sich. Damit gehen Träume, Ziele und Wünsche einher, die finanziert werden wollen. Ob für Führerschein, ein erstes eigenes Auto, die erste eigene Wohnung oder einen Auslandsaufenthalt - früh Sparen lohnt sich. Ein herkömmliches Sparbuch bietet heutzutage jedoch für viele keine attraktiven Konditionen. Mit der Kinderpolice von AXA haben Sie die Möglichkeit, sicher und rentabel Vermögen für Ihr Kind aufzubauen.

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