Dienstanfänger-Police
Eine Dienstunfähigkeit infolge eines Unfalls oder einer Krankheit kann leider niemand ausschließen. Sofern es sich nicht um einen Dienstunfall handelt, werden Sie als Dienstanfänger, d.h. Beamter auf Widerruf oder Probe, als dienstunfähig entlassen und haben keinen gesetzlichen Versorgungsanspruch durch Ihren Dienstherrn. Sollten Sie einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben, so ist dieser zu niedrig, um Ihren bestehenden Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Mit einer Dienstanfänger-Police können Sie sich gegen finanzielle Einbußen im Fall von Dienstunfähigkeit schützen und gleichzeitig eine private Altersvorsorge aufbauen.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen, errechnen mit Ihnen gemeinsam Ihre zurzeit erworbenen Ruhegehaltsansprüche bei Dienstunfähigkeit und im Alter und beraten Sie zu einer für Sie passenden Absicherung vor Ort in unserem Büro in Brühl, telefonisch oder per E-Mail.
Ihre AXA Hauptvertretung Michael Balling aus Brühl
Pingsdorfer Str. 58-62
50321 Brühl
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