Anwartschaftsversicherung
Heilfürsorge stellt einen Bestandteil der Krankenversorgung im öffentlichen Dienst dar. Wechseln Heilfürsorgeberechtigte nach Ausbildungsende in den Einzeldienst, endet diese oftmals, spätestens jedoch mit Ende der aktiven Dienstzeit. Ab diesem Zeitpunkt entstehen ein Anspruch auf Beihilfe und die Krankenversicherungspflicht. Bei einem höheren Einstiegsalter oder einem schlechten gesundheitlichen Zustand ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung, wenn überhaupt, nur unter Zahlung eines Beitragszuschlags möglich. Für Sie als Heilfürsorgeberechtigten besteht jedoch die Möglichkeit, während Ihrer aktiven Dienstzeit eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, um sich den späteren Einstieg in eine private Krankenversicherung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen zu sichern. Ihr Gesundheitszustand wird somit lediglich bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung erfasst und für die spätere private Krankenversicherung konserviert, sodass bis dahin entstehende Krankheiten mitversichert werden können.
Beamte und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst benötigen einen Schutz, der sich nach ihren besonderen Bedürfnissen richtet. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und erstellen mit Ihnen gemeinsam ein für Sie passendes Angebot vor Ort in unserem Büro in Brühl, telefonisch oder per E-Mail.
Ihre AXA Hauptvertretung Michael Balling aus Brühl
Pingsdorfer Str. 58-62
50321 Brühl
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